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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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412 7. Personallisten<br />

Re gin h a r d. Monachus. Er tradierte bei seinem Klostereintritt seinen<br />

Besitz in und um Weener a. d. Ems (Kötzschke 1, S. 50 f.), war also<br />

Friese. Nach Angabe <strong>der</strong> Tradition hatte ihn sein Schwiegervater aus<br />

<strong>der</strong> Gef<strong>an</strong>genschaft <strong>der</strong> Norm<strong>an</strong>nen losgekauft. Er muß also 2. Hälfte<br />

des 9. Jhs. gelebt haben und war monachus conversus, da er selbst<br />

über sein Vermögen verfügte.<br />

Li u d be r nu s. Der Custos (s. § 46).<br />

Me gin her. Er war wohl Friese, da er in Jemgun(nw Leer) <strong>an</strong>läßlich<br />

seiner Aufnahme bestimmte Abgaben tradierte, wie das im 10. Jh.<br />

geschriebene Register des ostfriesischen Grundbesitzes ausweist<br />

(Kötzschke 1, S.49, Nr. 55). Meginher muß d<strong>an</strong>ach spätestens in <strong>der</strong><br />

1. Hälfte des 10. Jhs. gelebt haben. Da er selbst die Verfügung traf,<br />

k<strong>an</strong>n er nur ein monachus conversus gewesen sein.<br />

T ha n c b e r t. Im Register des ost friesischen Grundbesitzes, geschrieben<br />

im 10. Jh., ist eine Grundstücksübertragung <strong>an</strong> einem nicht näher<br />

zu bestimmenden Ort pro ingressu T h<strong>an</strong>cberti fratris nos tri verzeichnet<br />

(Kötzschke 1, S. 52 f., § 23, Nr.7). D<strong>an</strong>ach dürfte Th<strong>an</strong>cbert<br />

Friese gewesen sein und spätestens in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 10. Jhs.<br />

gelebt haben.<br />

Fr i t hub rah t. Aus <strong>der</strong> fragmentarisch erhaltenen Schenkungsnotiz<br />

im ostfriesischen Güterregister von H<strong>an</strong>d des 10. Jhs. geht hervor, daß<br />

ein Folchard Kleidung und Lebensunterhalt sich und dem inf<strong>an</strong>s<br />

nomine Frithubraht in eodem monasterio ut ceteri fratres vorbehält<br />

(Kötzschke 1, S.46, § 21). Ob Frithubraht etwa monachus nutritus<br />

war, läßt sich daraus nicht näher bestimmen. Es könnte sich bei dieser<br />

Schenkung auch um den Vorbehalt einer Klosterpräbende h<strong>an</strong>deln,<br />

wie wir sie aus dem 11. Jh. und <strong>der</strong> Folgezeit für <strong>Werden</strong> zur<br />

Genüge kennen.<br />

H u g i. M onachus und Procurator des Klosters in Herzfeld, wo er die<br />

Kirche restaurierte und die Erhebung <strong>der</strong> Idareliquien betrieb, was<br />

980 geschah (Uffings, Vita <strong>der</strong> hl. Ida: Wilm<strong>an</strong>s KUW 1, S. 486 f.).<br />

Ein Gut in Heisingen (Stadtkr. Essen) tradierte ein D<strong>an</strong>di für seinen<br />

Bru<strong>der</strong> Hugi (Kötzschke 1, S. 160, Nr.92), ob damit dieser Mönch<br />

gemeint ist?<br />

U f f in g. Ober den vermuteten friesischen Geburtsort vgl. B. Bunte,<br />

JbGesBildKunst Emden 10. 1892, S.118 ff. Uffing ist Zeuge bei <strong>der</strong><br />

Erhebung <strong>der</strong> Idareliquien 980 und Verfasser <strong>der</strong> Vita <strong>der</strong> Heiligen.<br />

Von ihm besitzen wir auch ein Lobgedicht auf Liudger und sein<br />

Kloster (MGH Poet Lat 5. 1937, S. 252-255; dadurch ist die Ausgabe<br />

von <strong>Die</strong>kamp, <strong>Die</strong> Vitae, S. 223 f. überholt. Zu dieser Edition<br />

s. Karl Strecker, HistVschr 28. 1934, S.789) sowie eine verlorene

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