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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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406 7. Personallisten<br />

o t t o. Der Propst (s. § 43).<br />

Damit schließt die Reihe <strong>der</strong> aus dem Konvent genommenen und feststellbaren<br />

Kapläne des Abtes. Wohl seit dem beginnenden 14. Jh. haben' die beiden Ortspfarrer,<br />

wenigstens zeitweise, dieses Amt verwaltet. Darauf weist <strong>der</strong> Vergleich<br />

zwischen Kloster und Pfarrer vom 26. Juni 1381 hin, <strong>der</strong> u. a. festsetzt, daß bei<br />

den Konventsprozessionen <strong>an</strong> Feiertagen einer <strong>der</strong> Pfarrer tamquam domini abbatis<br />

pro tempore existentis in Werdina capell<strong>an</strong>i teilnehmen mußte (Jacobs, Geschichte,<br />

S. 413 f., Beil. Nr.5). Auf dem Höhepunkt des Verfalls und Personalm<strong>an</strong>gels<br />

holten sich die Abte aus <strong>an</strong><strong>der</strong>en Klöstern ihre Kapläne und machten sie<br />

zwar vertraglich zu Mitglie<strong>der</strong>n des Konveflites, ohne daß sie aber jemals, soweit<br />

feststellbar, den <strong>an</strong><strong>der</strong>en Konventsmitglie<strong>der</strong>n gleichgestellt gewesen wären. Von<br />

diesen Kaplänen sind bek<strong>an</strong>nt:<br />

Ludgerus von Blekenstede. Er war Mönch des Klosters Helmstedt<br />

und ist am 21. Dezember 1421 als capell<strong>an</strong>us domini abbatis<br />

in <strong>Werden</strong> bezeugt und am 24. Mai 1426 und 26. April 1427 als<br />

Urkundenzeuge nachzuweisen (Kötzschke 1, EinI. S.87). her Ludger,<br />

<strong>der</strong> behilflich ist, am 19. September 1427 einen Vertrag abzuschließen<br />

(Kötzschke 2, S.196, Nr.7), ist zweifellos Ludger von<br />

Blekenstede, <strong>der</strong> auch mit Schreib arbeiten beschäftigt war (ebd.<br />

S.288, Anm.) und auch sonst im <strong>Die</strong>nste des Klosters gebraucht<br />

wurde. Später wurde er Propst von Helmstedt, wie aus seiner Anwesenheit<br />

bei Belehnungen des Abtes hervorgeht, so z. B. 1460 ff.<br />

(Akten VIII a, Nr. 4).<br />

Wes sei von L 0 e. Schon die Rechnung 1443/44 nennt einen hern<br />

Wetzel (Kötzschke 2, S.385, § 5, Nr.6), <strong>der</strong> mit dem Kapl<strong>an</strong> des<br />

Abtes personengleich sein dürfte. <strong>Die</strong> Rechnung von 1453/54 erwähnt<br />

Lohnzahlungen für ihn (ebd. S.331, Nr.46). Eine ähnliche<br />

Zahlung kehrt auch in <strong>der</strong> Pfortenrechnung 1453/54 wie<strong>der</strong> (ebd.<br />

S.404, Nr. 13). Während er hier als Kapl<strong>an</strong> bezeichnet wird, hat ein<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>er Ausgabenposten dieser Rechnung die Angabe hern Wessel<br />

dem monick ghegeven, dat hei sunte Agatenaltaer beleset, eyn mIr<br />

roggen ... (ebd. S.404, Nr.19). D<strong>an</strong>ach dürfte auch Wessel vom<br />

Loe gemäß <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> beiden letzten hochadeligen Abte dem<br />

Konvent eingeglie<strong>der</strong>t gewesen sein.<br />

Marquard Smyd. Am 24.April 1456 wird er von Abt Konrad<br />

von Gleichen zu seinem Kapl<strong>an</strong> und Konventualen · <strong>an</strong>genomm.en<br />

(Abschrift des Vertrages s. Akten VIlla, Nr.23, BI. 43 v ; vgI. auch<br />

Kötzschke 2, S.423, Anm.5). Er ist wohl mit dem D. Marquardus<br />

personengleich, <strong>der</strong> Professe des Benediktinerklosters St. Godehard<br />

in Hildesheim war und dessen Licenz zum Hospitieren in einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Kloster und zur Ausübung von geistlichen Amtern mit Datum<br />

vom 4. April 1456 abschriftlich erhalten ist (Akten VIII a Nr.23,<br />

BI. 44).

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