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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 42 <strong>Die</strong> Äbte 347<br />

tet (Akten I, S.45). Gewählt wurde er am 9. Juli 1540. Er war <strong>der</strong><br />

K<strong>an</strong>didat des verstorbenen Abtes und <strong>der</strong> Jüngste unter den <strong>an</strong>wesenden<br />

Mönchen, bekleidete aber damals schon das wichtige Amt eines<br />

Novizenmeisters (so die Notizen Kampm<strong>an</strong>ns zu Duden, Historia,<br />

S.36 Anm. b). Nach einer Angabe des Propstes Steinhaus (ebd.)<br />

waren bei <strong>der</strong> Wahl 30 Priestermönche <strong>an</strong>wesend.<br />

Am 19. März 1541 erhielt <strong>der</strong> Abt von Kaiser Karl V. die Regalien<br />

und die Bestätigung <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Privilegien (WU Nr. 1479) desgI.<br />

mit Datum vom 29. März 1541, entsprechende Schutzm<strong>an</strong>date <strong>an</strong> die<br />

benachbarten Fürsten (WU Nr. 1480 und 1481). Ein Bericht über die<br />

Erl<strong>an</strong>gung <strong>der</strong> kaiserlichen Konfirmation und die dabei erfolgte<br />

Interzession des Joh<strong>an</strong>nes Gropper und des Atropaeus beim Minister<br />

Gr<strong>an</strong>vella liegt vor (s. Akten VIlla, Nr.5 BI. 2 f. Einzelheiten s.<br />

unter § 9). - <strong>Die</strong> Bestätigung seiner Wahl durch den Erzbischof von<br />

Köln erfolgte am 26. August 1540 (WU Nr. 1474) und am selben Tage<br />

seine kirchliche Eidesleistung (HStAD, Kurköln, Urk. Nr. 4258).<br />

Wohl in <strong>der</strong>selben Zeit nahm <strong>der</strong> Kölner Weihbischof auch die Abtsweihe<br />

in seinem Hause vor (Kosten für Wahl und Bestätigung: Akten<br />

VIII a, Nr.5 BI. 2 f.). Der feierliche Einzug und die Inthronisation<br />

des Abtes in <strong>Werden</strong> erfolgte am 27. Dezember 1542 (Duden, Historia,<br />

S. 37). - Schon zwei Jahre vorher, 1540, war er auf dem Generalkapitel<br />

in Köln in die Kbtegemeinschaft <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> aufgenommen<br />

worden (Volk, Rezesse 2, S. 51). An ihrem Geschicke in den nächsten<br />

stürmischen Jahrzehnten nahm er starken Anteil (vgI. § 22). Der Abt<br />

konnte sich nicht mehr aus <strong>der</strong> Klever Einflußsphäre lösen und mußte<br />

daher das Eingreifen des Herzogs und seiner Beamten in innerklösterliche<br />

Angelegenheiten hinnehmen (vgI. § 18).<br />

<strong>Die</strong> innere Klosterpolitik dieses friedfertigen und gebildeten Abtes<br />

war zunächst stark geprägt von seinen hum<strong>an</strong>istischen Neigungen<br />

(darüber Duden, Historia, S. 36 f. und Kampm<strong>an</strong>n, ebd. S.39). Sie<br />

kamen <strong>der</strong> Schule und Bibliothek vor allem zugute. Sein hum<strong>an</strong>istischer<br />

Eifer erstreckte sich auch auf die Altertümer <strong>der</strong> Klostergeschichte.<br />

1547 sicherte er durch die überführung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Liudgeri<strong>an</strong>ischen<br />

Tradition verbundenen Zeugnisse (Kreuz und Kelch) von<br />

Helmstedt nach <strong>Werden</strong> ihre Erhaltung (vgI. § 23). <strong>Die</strong> überführung<br />

st<strong>an</strong>d im Zusammenh<strong>an</strong>g mit den in Helmstedt ausgebrochenen reformatorischen<br />

Wirren. Auch in <strong>Werden</strong> sah <strong>der</strong> Abt keine Möglichkeit,<br />

das Eindringen <strong>der</strong> neuen Lehre we<strong>der</strong> im Kloster noch bei <strong>der</strong> Bürgerschaft<br />

zu verhin<strong>der</strong>n. Als er aber seinen reformatorisch gesinnten Konventualen<br />

Paulus Bruyn unter dem Einfluß gleichgesinnter Brü<strong>der</strong><br />

zum Koadjutor <strong>an</strong>nehmen wollte, kam es im Konvent zum Ausbruch

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