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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 42 <strong>Die</strong> Kbte 339<br />

Ausgabeposten für die Siegel in <strong>der</strong> Rechnung 1436/37, und zwar<br />

zum 25. Oktober 1436 für einen Boten nach Köln na myns Herren<br />

Segel (Kötzschke 2, S. 297 Nr. 90), ferner zum 6. Dezember 1436 dem<br />

Goltsmede v<strong>an</strong> Ratingen gegeven v<strong>an</strong> myns Herren Segelen toe graven<br />

. .. 3 Koipm<strong>an</strong>sgld (ebd. S. 229 Nr. 128), schließlich noch zu 1437<br />

(vor J<strong>an</strong>. 17): Meister Wilhelm gegeven v<strong>an</strong> myns Herren cleyn Segel<br />

toe maken ... 3 s. 8 d. (ebd. S.232 Nr. 178). Auf welches Siegel sich<br />

diese Angaben jeweils beziehen" ist ungewiß.<br />

Konrad von Gleichen 1452-1474. Er stammte wohl aus dem<br />

thüringischen Grafengeschlecht, das auch Ende des 14. Jhs. im Kölner<br />

Domkapitel vertreten war (Kisky, Domkapitel, S.50). Eine Schwester<br />

des Abtes mit Namen Sophia war zu seiner Zeit Xbtissin im Stift<br />

Essen, eine weitere Verw<strong>an</strong>dte, Margarete von Gleichen, Xbtissin im<br />

Stift Herford. In <strong>Werden</strong> ist Konrad zuerst 1424 nachweisbar. Er<br />

wurde in diesem Jahr vom Kloster nach Deventer zum Studium geschickt<br />

(Akten X, Nr. 1, BI. 15, 16, 18 v f., 37). Vor seiner Wahl bekleidete<br />

er das Amt eines portarius und wird am 22. Mai 1432 und<br />

am 13. November 1441 als solcher gen<strong>an</strong>nt (WU Nr. 710, Nr.750).<br />

Im Kampf um die Propstei war er gegen Joh<strong>an</strong>n von Limburg in<br />

einem erbitterten Streit unterlegen (vgI. § 43). Seine Wahl zum Abt<br />

muß um 1452 geschehen sein, da er als Abt am 28. März 1452 zuerst<br />

urkundet (WU Nr. 588). <strong>Die</strong> Angaben Dudens (Historia, S.32) und<br />

<strong>der</strong> folgenden Chronisten, die seine Wahl erst zum Jahre 1454 melden,<br />

sind deshalb unglaubwürdig.<br />

<strong>Die</strong> Bestätigung durch den Kaiser und den Regalienempf<strong>an</strong>g berichtet<br />

Gregor Overham (S. 128) zum Jahre 1454. In diesem Jahre beginnt<br />

auch sein Lehnsregister (Akten VIII a, Nr. 1, BI. 154 f.). Seine Konfirmation<br />

und Bestätigung muß durch die römische Kurie erfolgt sein,<br />

da er sich am 9. April 1459 in einer Urkunde bezeichnet als v<strong>an</strong> den<br />

hilligen Stoel v<strong>an</strong> Rome geconfirmeirt (WU Nr. 620). Am 15. Oktober<br />

1461 erhielt <strong>der</strong> Abt ein päpstliches M<strong>an</strong>dat zur Wie<strong>der</strong>einziehung<br />

<strong>der</strong> von seinen Vorgängern unrechtmäßig in Erb- und Zinspacht<br />

ausget<strong>an</strong>en Klostergütern (WU Nr. 626).<br />

Der Abt war aber nicht in <strong>der</strong> Lage, dem inneren und äußeren Verfall<br />

des Klosters Einhalt zu gebieten. Er brachte es vielmehr <strong>an</strong> den R<strong>an</strong>d<br />

des Abgrundes. <strong>Die</strong> Angaben des Joh<strong>an</strong>nes von Meldingen aus <strong>der</strong><br />

Zeit um 1458 ff. (Kötzschke 2, S. 417 ff.) zeigen den jämmerlichen<br />

Zust<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Verwaltung. <strong>Die</strong> geringe Achtung und Autorität des<br />

Abtes bei seinen Untergebenen, die Verpfändung von Haus- und<br />

Küchengeräten, von Pontifikalinsignien und Kleinodien wird aus<br />

ihnen sichtbar. <strong>Die</strong> persönliche Lebensführung des Abtes und seiner

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