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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 42 <strong>Die</strong> Abte 337<br />

Urkunden vom 25. J<strong>an</strong>uar 1407 (WU Nr.395) und vom 21. J<strong>an</strong>uar<br />

1415 (WU Nr. 435), wobei allerdings die Umschrift z. T. verdrückt<br />

ist und deshalb hier nur mit Vorbehalt wie<strong>der</strong>gegeben wird.<br />

J 0 h a n n S t eck e 1432, 1450. Gewöhnlich mit dem Zusatz in dem<br />

Molenbroke o<strong>der</strong> ähnlich. <strong>Die</strong> Stecke waren Freiherren und am<br />

Nie<strong>der</strong>thein bei Holten beheimatet. Sie saßen in <strong>der</strong> ersten Hälfte<br />

des 15. Jhs. im Kölner Domkapitel (Kisky, Domkapitel, S. 82 f.). Von<br />

ihnen, die Brü<strong>der</strong> des Abtes waren, begegnet <strong>Die</strong>trich als Chorbischof<br />

in den <strong>Werden</strong>er Rechnungen (z. B. 1436/37; Kötzschke 2, S.228,<br />

Nr. 97). Vor seiner Wahl versah <strong>der</strong> neue Abt so wichtige Ämter wie<br />

das eines Priors (in dieser Stellung gen<strong>an</strong>nt am 6. Februar 1423; WU<br />

Nr. 679), ferner das eines Thesaurars, bezeugt am 26. April 1427 und<br />

noch am 22. Mai 1432 (Kötzschke 1, S. 549; WU Nr. 710) und damit<br />

<strong>an</strong>scheinend vereint auch noch das eines Kellners, wie aus <strong>der</strong> Urkunde<br />

vom 2. Oktober 1431 hervorgeht (WU Nr. 709). Nach Duden<br />

(Historia, S. 32) regierte er beinahe 16 Jahre, was nicht stimmen<br />

k<strong>an</strong>n. Schon am 4. Oktober 1432 schließt er als gekaren Abt eine Art<br />

Wahlkapitulation ab (Märkische Register 3, BI. 73, HStAD).<br />

Vom Reich erhielt er durch König Albrecht allerdings erst am 23. August<br />

1438 die Bestätigung aller Rechte und Privilegien (H. Koller,<br />

Reichsregister König Albrecht H., S. 75, Nr. 80; dazu die Angabe in<br />

<strong>der</strong> Rechnung 1436/37 und in <strong>der</strong> Rechnung 1438/39 bei Kötzschke 2,<br />

S.235 Nr.254; S.245 Nr.37), worauf <strong>der</strong> Abt unter Berufung auf<br />

diese königliche Konfirmation aller Vasallen zur Lehnserneuerung<br />

auffor<strong>der</strong>te (WU Nr.530, unter <strong>der</strong>en Schluß Publikationsvermerk<br />

in 83 Orten). Zwar nicht von Rom aber vom Konzil in Basel bekam<br />

<strong>der</strong> Abt am 13. J<strong>an</strong>uar 1435 eine Bestätigung seiner Privilegien (WU<br />

Nr. 520). Ob auch die Konfirmation seiner Wahl von Basel o<strong>der</strong> Rom<br />

stammt, ist nicht klar. <strong>Die</strong> Angaben <strong>der</strong> Rechnungen von 1436/37<br />

sprechen nur allgemein über die Erl<strong>an</strong>gung seiner kirchlichen Bestätigung<br />

durch die Bemühungen seines Kölner Bru<strong>der</strong>s (Kötzschke 1,<br />

S. 230 Nr. 149; S. 233 Nr. 198; S. 238 Nr. 303).<br />

Schon kurz nach seiner Wahl war dem Abt am 4. Oktober 1432 ein<br />

ständischer Rat, bestehend aus einem Vertreter des Kapitels, des Klever<br />

Herzogs als Kirchenvogt und <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstm<strong>an</strong>nschaft aufgezwungen<br />

worden. Nur mit ihrer Zustimmung durfte er über die Stiftsgüter<br />

und Renten verfügen und in ihrer Gegenwart Urkunden besiegeln<br />

(vgI. § 9). Der Grund für diese Maßnahme war die große Schuldenlast,<br />

die <strong>der</strong> Abt von seinen Vorgängern übernommen hatte. Auch<br />

eine innere Reform und Abstellung aller möglichen Gebrechen wurde<br />

verl<strong>an</strong>gt (Märkische Register 2, BI. 73 ff., HStAD). Aber diese Ein-

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