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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 42 <strong>Die</strong> Xbte 331<br />

mit denen er nach Ausweis <strong>der</strong> Rechnungen in regem Verkehr st<strong>an</strong>d.<br />

<strong>Die</strong>selben Rechnungen vermerken auch seine häufigen und oft ausgedehnten<br />

Besuche bei den Verw<strong>an</strong>dten <strong>an</strong> <strong>der</strong> Sieg. Für <strong>Werden</strong> ist<br />

er zuerst bezeugt in <strong>der</strong> Rechnung von 1345 mit einem Posten für sein<br />

Klei<strong>der</strong>geld (Kötzschke 2, S. 7 Nr. 54) und als Konventuale am<br />

17. März 1347 (Rotthoff, Nr. 176). Vor seiner Wahl war Heinrich in<br />

einigen Klosterämtern tätig, so ist er 1350 und 1352 als custos, d<strong>an</strong>n<br />

am 15. Juni 1355 und am 11. November 1358 als Propst nachweisbar<br />

(Kötzschke 1, S. 549). Seine Abtsweihe erhielt er erst am 1. Juli 1364<br />

vom Kölner Weihbischof (die Kosten dafür in <strong>der</strong> Rechnung dieses<br />

Jahres; Kötzschke 2, S.41 Nr.144, 145). Nach <strong>der</strong> wohl auf Adolf<br />

Overham zurückgehenden Bemerkung zu dieser Rechnung (ebd. S. 40<br />

Nr. 139) ist des Herrn Abtes Henrici von Wildenberg liebereij (Livree)<br />

... gewesen halb roth und halb grüne. Nach Duden (Historia,<br />

S. 31) und dem LRK regierte er 22 Jahre, was <strong>der</strong> urkundlichen überlieferung<br />

ungefähr entsprechen würde.<br />

Der Regalienempf<strong>an</strong>g vom Reich scheint kurz nach seiner Wahl erfolgt<br />

zu sein, da die Rechnung 1361 dafür einige Posten auf <strong>der</strong> Ausgabenseite<br />

aufweist (Kötzschke 2, S.27 Nr.99, Nr.l00). Sonstige<br />

Beziehungen des Abtes zum Reich sind nicht überliefert. Mit <strong>der</strong><br />

päpstlichen Kurie in A vignon f<strong>an</strong>d dagegen ein reger Verkehr statt.<br />

In einer durch Adolf Overham abschriftlich überlieferten und auf den<br />

29. Oktober 1370 datierten Urkunde bestätigte Gregor XI. den Abt,<br />

<strong>der</strong> wegen <strong>der</strong> päpstlichen Reservation darum nachgesucht hatte, mit<br />

den höchsten Lobsprüchen (Theod. BibI. Pa<strong>der</strong>born, Ms Pa 130, VII<br />

BI. 150; dazu J oh. Linneborn, Der Zust<strong>an</strong>d <strong>der</strong> westfälischen Benediktinerklöster<br />

in den letzten 50 Jahren vor ihrem Anschluß <strong>an</strong> die<br />

Bursfel<strong>der</strong> Kongregation: ZVaterländGWestfMünster 56, 1898,<br />

S. 17). Der Abt und sein Kloster blieben auch im Gegensatz zu seinem<br />

Kölner Erzbischof nach Ausbruch des Schismas in <strong>der</strong> A vignoneser<br />

Obedienz wohl unter märkischem Einfluß (vgI. § 17), <strong>der</strong> unter diesem<br />

Abt dominierend blieb (vgl. § 18).<br />

Abgesehen von den Ankäufen einiger Höfe und Häuser in <strong>der</strong> näheren<br />

und weiteren Umgebung von <strong>Werden</strong>, von denen die Urkunden<br />

berichten, sind noch zwei Ereignisse aus <strong>der</strong> Regierungszeit dieses<br />

Abtes bemerkenswert: das eine ist die Beendigung <strong>der</strong> l<strong>an</strong>gjährigen<br />

Streitigkeiten mit den Herren von Friemersheim durch den Vergleich<br />

von 1364 (vgl. § 36). Das <strong>an</strong><strong>der</strong>e ist <strong>der</strong> Vertrag vom 5. Mai 1365,<br />

durch den alle Hoheitsrechte <strong>Werden</strong>s in Lüdinghausen, dieser wichtigsten<br />

westfälischen Besitzung, <strong>an</strong> die Herren von Lüdinghausen

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