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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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328 7. Personallisten<br />

ben habe, dem Stundengebet nicht länger als drei Tage ohne triftigen<br />

Grund fernzubleiben. Für Helmstedt fundierte er nach <strong>der</strong>selben<br />

Quelle das Allerheiligenfest. In <strong>Werden</strong> dotierte er am 21. Februar<br />

1330 die Ausstattung des Severinaltares (Abschr. d. 16. Jhs., Jülich<br />

Berg II Nr. 1239 HStAD).<br />

Er starb am 18. Mai 1330. <strong>Die</strong>ser Tag wurde nach dem Memorienkalen<strong>der</strong><br />

(Kötzschke 1, S. 338) mit einer consolatio aus den Einkünften<br />

von Heidhausen (b. <strong>Werden</strong>) und Schmachtenberg (im Kettwiger<br />

Umst<strong>an</strong>d) beg<strong>an</strong>gen (vgl. auch Kötzschke 2, S.352). Am 7. Februar<br />

1331 quittierte Heinrich von Hardenberg, Droste zu Holten, über<br />

60 Mr., die ihm als Vermächtnis des verstorbenen Abtes ausbezahlt<br />

worden waren (WU Nr. 159).<br />

Siegel: Oval, Durchmesser 6,2 x 4,5 cm. Siegelbild: Abt in Pontifikalkleidung<br />

auf Faldistorium unter gotischem Baldachin sitzend, in <strong>der</strong><br />

Rechten den Stab mit einwärts gew<strong>an</strong>dter Krümme, in <strong>der</strong> Linken<br />

ein nach unten gesenktes offenes Buch haltend. Feld damasziert mit<br />

Sternen. Unter dem Faldistorium verzierter Sockel. Von <strong>der</strong> Umschrift<br />

<strong>an</strong> den erhaltenen Exemplaren nur noch wenige Reste, so <strong>an</strong><br />

den Siegeln <strong>der</strong> Urk. vom 24. Juli 1317 (WU Nr. 129), vom 18. Februar<br />

1318 (WU Nr. 135) und vom 23. September 1325 (WU<br />

Nr.152).<br />

J oh<strong>an</strong>n von Hernen (Herle) 1330,1343. Er ist zuerst als Konventsmitglied<br />

am 1. November 1312 nachweisbar (Kisky, Reg. 4,<br />

Nr.572), und zwar mit dem Namen von Herle, unter den ihn auch<br />

Hagen (Syllabus, S. 602) und Duden (Historia, S. 307) kennen, während<br />

in <strong>an</strong><strong>der</strong>en Urkunden <strong>der</strong> Name von Hernen geschrieben wird.<br />

Ein edelfreies Geschlecht von Herle ist nicht zu ermitteln. Dagegen<br />

läßt sich in den Nie<strong>der</strong>l<strong>an</strong>den (Gel<strong>der</strong>l<strong>an</strong>d) ein edelfreies Geschlecht<br />

von Hernen nachweisen (Sloet, Oork. 2, Nr. 674; Kist, Necrologium,<br />

S.72, 84; Schmithals, S. 156 f.), dem <strong>der</strong> Abt wahrscheinlich zuzurechnen<br />

i1st (so auch Schulte, Freiherrliches Kloster, S.169). Joh<strong>an</strong>n<br />

war in <strong>Werden</strong> vor seiner Wahl Propst und ist also solcher vom<br />

8. September 1312 bis zum 22. Februar 1329 urkundlich nachzuweisen<br />

(Kötzschke 1, S. 549). Seine Regierungszeit umfaßt die Zeit von<br />

1330-1343, erreicht also knapp die von Duden (Historia, S. 30) und<br />

dem LRK <strong>an</strong>gegebene Zeit von 14 Jahren. Seine Wahlkapitulation,<br />

die seine H<strong>an</strong>dlungsfreiheit vor allem in wirtschaftlichen Dingen einschränkte,<br />

stammt vom 7. August 1330 (Kötzschke 1, S.391 Nr.23).<br />

über sein Verhältnis zum Reich ist nichts bek<strong>an</strong>nt. Papst Joh<strong>an</strong>nes<br />

XXII. bedachte ihn gelegentlich mit Aufträgen (vgl. § 17). Im<br />

übrigen setzte <strong>der</strong> Abt die Politik seines Vorgängers fort und ließ sich

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