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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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326 7. Personallisten<br />

ist nichts bek<strong>an</strong>nt. Mit dem für 1255-1265 in Urkunden gen<strong>an</strong>nten<br />

Propst Heinrich k<strong>an</strong>n er aus zeitlichen Gründen nicht personengleich<br />

sem.<br />

Nach Erhebung Rudolfs von Habsburg zum deutschen König (1273)<br />

dauerte es 17 Jahre, bis das Kloster in Beziehungen zur Reichsgewalt<br />

trat. Erst seit 1290 wurde Rudolf wie<strong>der</strong>holt für das Kloster tätig<br />

(vgI. § 16). Und d<strong>an</strong>n vergingen 19 Jahre, bis Heinrich VII. 1309 ein<br />

M<strong>an</strong>dat zum Schutze <strong>der</strong> Ansprüche <strong>Werden</strong>s in Lothusa (b. Doornik<br />

i. Brab<strong>an</strong>t) erließ (Lib. Priv. mine BI. 14). Ihm folgte eine Privilegienbestätigung<br />

vom 1. J<strong>an</strong>uar 1310, sowie vom 3. desselben Monats eine<br />

beson<strong>der</strong>e Bestätigung <strong>der</strong> <strong>an</strong>geblichen Schenkung von Lotusa durch<br />

Karl d. Gr. mit einem Schutzm<strong>an</strong>dat (Bendei, <strong>Die</strong> älteren Urkunden<br />

Nr. 27 und 28). Ob <strong>der</strong> Abt zur Kurie eine Verbindung aufgenommen<br />

hat, ist aus den Urkunden seiner Zeit nicht ersichtlich. Der Abt st<strong>an</strong>d<br />

g<strong>an</strong>z unter dem Einfluß des Grafen von <strong>der</strong> Mark. Bei <strong>der</strong> Bischofswahl<br />

in Münster im Jahre 1300 war er dessen K<strong>an</strong>didat. <strong>Die</strong>se Stellungnahme<br />

richtete sich gegen den Kölner Erzbischof (Levold von<br />

Northof, <strong>Die</strong> Chronik des Grafen V. d. Mark. MG SS NS 1929, S. 56),<br />

dessen territoriale Bestrebungen dem Abt und seinem Kloster hin<strong>der</strong>lich<br />

waren (vgl. § 18, 19). Schon die Übertragung <strong>der</strong> F riemersheimer<br />

Vogtei rechte <strong>an</strong> den märkischen Grafen im Jahre 1297 (Keussen, UB<br />

Krefeld 1, Nr. 104) hat darin ihren Grund.<br />

Aus <strong>der</strong> sonstigen Regierungstätigkeit des Abtes ist außer den üblichen<br />

Ministerialwechselungen nur noch eine testamentarische Schenkung<br />

des Pfarrers von St. Lucius 1292 (WU Nr. 104) und eine günstige<br />

Kölner Sentenz (Keussen, UB Krefeld 1, Nr.226) im Streit um<br />

die Pfarrstelle von Hohenbudberg vom 29. April 1307 bemerkenswert.<br />

über das innere Klosterleben erfahren wir we<strong>der</strong> bei diesem<br />

noch bei den folgenden Kbten Näheres.<br />

Tod: Wie aus den Wahldaten seines Nachfolgers hervorgeht, ist <strong>der</strong><br />

Abt in <strong>der</strong> zweiten Hälfte des Jahres 1310 gestorben. Der Todestag<br />

wird in <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er überlieferung nicht einheitlich <strong>an</strong>gegeben. Der<br />

Memorienkalen<strong>der</strong> hat den 11. November (Kötzschke 1, S. 345). Duden<br />

(Historia, S.29) und <strong>der</strong> Anonymus (S.68) geben dafür den<br />

7. März, <strong>der</strong> LRK den 7. Juli <strong>an</strong> (wohl eine Verwechslung mit dem<br />

dort zum gleichen Tag eingetragenen Tod seines Vorgängers).<br />

Siegel: Oval, Durchmesser 8,2 x 6,2 cm. Das Siegelbild ähnelt dem<br />

seines Vorgängers. Nur das Buch ist nicht geschlossen, son<strong>der</strong>n offen.<br />

Umschrift: [HENRICVS DEI GRA]TIA ABBAS WERDI[NEN­<br />

SIS]. Einziger, in <strong>der</strong> Umschrift schlecht erhaltener Abdruck <strong>an</strong> Urkunde<br />

vom 29. November 1288 (WU Nr. 96) ohne RücksiegeL

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