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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 42 <strong>Die</strong> Abte 325<br />

<strong>der</strong> Konvent am 8. Juni 1277 wohl kurz vor dem Tode Abt Alberos<br />

(16. Juni) unter Mitsiegelung des Klostervogtes, des Grafen Engelbert<br />

von <strong>der</strong> Mark, getroffen hatte (Lib. Priv. min. BI. 33 V ). Ob ein Otto<br />

Capell<strong>an</strong>us, <strong>der</strong> unter Abt Albero am 18. Oktober 1259 und am 30. J<strong>an</strong>uar<br />

1269 (Crecelius, Trad.2, Nr. 151), sowie ein Otto portenarius<br />

<strong>der</strong> Urk. vom 5. J<strong>an</strong>uar 1271(70) und <strong>der</strong> für 1276 nachweisbare<br />

Propst Otto personengleich sind, läßt sich nicht nachweisen, ist aber<br />

wegen <strong>der</strong> damaligen geringen Konventsstärke möglich. Er hätte d<strong>an</strong>n<br />

diese Ämter vor seiner Abtswahl bekleidet.<br />

Während zur Zeit Ottos Beziehungen zur Reichsgewalt nicht gegeben<br />

waren, lassen sich solche zur römischen Kurie gelegentlich feststellen.<br />

Es h<strong>an</strong>delt sich dabei um die M<strong>an</strong>date vom 23. Dezember 1273 und<br />

vom 10. Oktober 1285 gegen die säumigen Pächter von <strong>Werden</strong>er<br />

Gütern (vgI. § 17). Auch <strong>der</strong> Kölner Erzbischof mußte in <strong>Werden</strong>er<br />

Güterfragen tätig werden (vgI. § 19).<br />

<strong>Die</strong> sonstige klösterliche Tätigkeit des Abtes ist in gleicher Weise<br />

durch sein Ringen um die Erhaltung des <strong>Werden</strong> er Grundbesitzes und<br />

seiner Einkünfte gekennzeichnet. Es beg<strong>an</strong>n schon kurz nach seiner<br />

Wahl, als erst durch eine Entscheidung des Oberhofes Barkhofen vom<br />

11. Juni 1279 die Leistung des servitium regale durchgesetzt werden<br />

konnte (Kötzschke 1, S.373). Auch die Abgaben des Hofes Pütten<br />

wurden nochmals festgelegt (Kötzschke 1, S. 381 f.). Trotzdem wuchs<br />

die Schuldenlast so, daß die friesischen Güter verkauft werden mußten<br />

(vgI. § 30). Dasselbe geschah am 10. J<strong>an</strong>uar 1288 mit Gütern, die<br />

zum Hofe Asterlagen gehörten (Lacomblet, VB 2, Nr. 834).<br />

Tod: Der Abt wurde am 5. Juni 1288 bei einem Aufruhr in Helmstedt<br />

mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Adligen erschlagen und in <strong>der</strong> dortigen Abteikirche<br />

begraben (Duden, Historia, S.29). Sein Todestag auch im Memorienkalen<strong>der</strong><br />

(Kötzschke 1, S. 338).<br />

Siegel: 1. Oval, Durchmesser 7,5 x 5,6 cm. Der Abt in Pontifikalkleidung<br />

auf dem Faldistorium sitzend, in <strong>der</strong> Rechten den einwärts<br />

gekehrten Krummstab, in <strong>der</strong> Linken ein geschlossenes Buch haltend.<br />

Umschrift: OTTO DEI GRA(TIA) A(BBA)S WERDINEN(SIS).<br />

2. Rücksiegel wie bei Albero. Einzig erhaltener, beschädigter Abdruck<br />

<strong>an</strong> Urkunde vom 21. März 1283 (1282) (WU Nr. 86).<br />

He in r ich I. von W i I den bur g 1288-1310. Nach Hagen (Syllabus,<br />

S.602) und Duden (Historia, S.29) stammte er aus dem <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Sieg beheimateten Geschlecht <strong>der</strong> Edelherren von Wildenburg, dasselbe<br />

behaupteten alle späteren Chronisten. Seine Regierungszeit gibt<br />

Duden (Historia, S. 29) mit ungefähr 22 Jahren <strong>an</strong>. <strong>Die</strong>se Periode ist<br />

auch urkundlich gesichert. über etwaige Klosterämter vor <strong>der</strong> Wahl

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