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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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322 7. Personallisten<br />

<strong>Die</strong> schlechte wirtschaftliche Lage des Klosters wollte <strong>der</strong> Abt durch<br />

den Verkauf <strong>der</strong> friesischen Güter nach einer Vereinbarung mit seinem<br />

Konvent vom 1. Mai 1233 aufbessern (WU Nr.48; Stüwer,<br />

<strong>Werden</strong>er Besitzgeschichte, S.64 Anl. Nr. 1). Der Pl<strong>an</strong> kam damals<br />

aber noch nicht zur Ausführung. Streitigkeiten mit seinem Konvent<br />

und Reformversuche, die scheiterten (vgl. § 9), kennzeichnen unter<br />

ihm die Lage des Klosters.<br />

Das Todesjahr ist unbek<strong>an</strong>nt. Der Todestag war nach <strong>der</strong> übereinstimmenden<br />

Überlieferung des Memorienkalen<strong>der</strong>s und <strong>der</strong> späteren<br />

<strong>Werden</strong>er Chronisten <strong>der</strong> 12. November, <strong>der</strong> mit einer halben Mark<br />

für die consolatio <strong>der</strong> Brü<strong>der</strong> dotiert war (Kötzschke 1, S. 345).<br />

Außerhalb <strong>Werden</strong>s ist <strong>der</strong> Abt in <strong>der</strong> bek<strong>an</strong>nt gewordenen Totenbuchüberlieferung<br />

nicht verzeichnet.<br />

Siegel: Oval, Durchmesser etwa 7,6 x 5,2 cm. Siegelbild: Abt auf dem<br />

mit Tierköpfen verzierten Faldistorium sitzend, auf dem Haupt die<br />

Mitra, in <strong>der</strong> Rechten den Stab mit Sudarium, die Krümme einwärts<br />

gekehrt, in <strong>der</strong> Linken ein geschlossenes Buch haltend. Umschrift:<br />

GERHARDUS [WE]RDINEN[SIS] ECCLE(SIAE) ABBAS. Beschädigt<br />

erhalten <strong>an</strong> zwei Urkunden vom 13. September 1232 (WU<br />

Nr. 45 und 46).<br />

Alb e r t von Go e r 1251; t 1257. Er stammte nach den Angaben<br />

Hagens (Syllabus, S. 602) und Duden (Historia, S. 28) aus dem Hause<br />

<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>rheinischen Edelherren von Goer. In den vorh<strong>an</strong>denen<br />

Quellen wird <strong>der</strong> Familienname zwar nicht gen<strong>an</strong>nt, aber nach<br />

Adolf Overham soll die Legende seines Siegels <strong>an</strong> einer nur durch<br />

ihn abschriftlich erhaltenen Urkunde diesen Namen gen<strong>an</strong>nt haben<br />

(Kötzschke 1, S. 364 f. Nr.5). Duden (Annales, S.28) gibt ihm eine<br />

Regierungszeit von ungefähr sieben Jahren, was etwa die Zeit von<br />

1251-1257 umfassen würde. Urkundlich ist er in diesen beiden Jahren<br />

nachweisbar (Kötzschke 1, S. 546).<br />

Wegen <strong>der</strong> damaligen verworrenen Verhältnisse im Reich ist es erklärlich,<br />

daß <strong>der</strong> Abt sich nur einmal als Zeuge einer Urkunde König<br />

Richards von Cornwall am 27. Mai 1257 nachweisen läßt (vgl. § 16).<br />

Auch über sein Verhältnis zur Kurie ist nur sehr wenig bek<strong>an</strong>nt. Nur<br />

eine Schutzurkunde und Bestätigung des friesischen Besitzes durch den<br />

päpstlichen Legaten (vgl. Stüwer, <strong>Werden</strong>er Besitzgeschichte, S.64<br />

Anl. Nr.2) stammen aus seiner Zeit. Wohl in den Kölner Territorialbestrebungen<br />

dieser Zeit, die auch <strong>Werden</strong> in Mitleidenschaft zogen,<br />

ist es begründet, daß <strong>der</strong> Abt zu Köln nur ein sehr lockeres Verhältnis<br />

gehabt zu haben scheint. We<strong>der</strong> urkundete <strong>der</strong> Erzbischof für das<br />

Kloster noch diente <strong>der</strong> Abt in Kölner Urkunden als Zeuge.

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