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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 42 <strong>Die</strong> Kbte 317<br />

Kötzschke 1, S. 545). Der Abt wird mit dem in Urkunden von 1145<br />

(WU Nr. 25) und 1150 als Zeugen gen<strong>an</strong>nten Wilhelmus capell<strong>an</strong>us<br />

(Crecelius, Trad. 2, Nr. 133) gleichzusetzen sein und damit vor seinem<br />

Abbatiat das wichtige Amt eines Abtskapl<strong>an</strong>s verwaltet haben. Ebenso<br />

ist er wohl personengleich mit dem Mönch dieses Namens, <strong>der</strong> in<br />

den Traditionen gen<strong>an</strong>nt wird (s. § 50).<br />

Wilhelm war zwar im Reichsdienst tätig (vgl. § 16), aber eine Privilegierung<br />

des Klosters ist unter ihm <strong>an</strong>scheinend nicht erfolgt. Es<br />

wurde vielmehr durch den Kaiser mit einer jährlichen Zahlung von<br />

25 Mr. <strong>an</strong> das Reich belastet, wie aus einer Urkunde Ottos IV. hervorgeht<br />

(vgl. § 16, § 26). Dabei muß zweifelhaft bleiben, ob diese Zahlung<br />

als Buße für die Ausübung des Münzrechtes zu gelten hat, wie<br />

Bendel (Ergänzungen, S. 107) behauptet.<br />

Trotz dieser Belastungen erlebte das Kloster unter Wilhelm eine Zeit<br />

<strong>der</strong> inneren und äußeren Blüte, wie die erhaltenen Arbeiten des<br />

Scriptoriums und <strong>der</strong> Neubau des Paradieses bezeugen. Den Heilturnsschatz<br />

<strong>der</strong> Kirche vermehrte er durch Kölner Reliquien aus <strong>der</strong><br />

Ursula-Gesellschaft (vgl. § 28).<br />

Sein Todestag war <strong>der</strong> 23. April, <strong>an</strong> dem <strong>der</strong> Konvent 5 sol. nach dem<br />

Memorienkalen<strong>der</strong> erhielt (Kötzschke 1, S.337), denselben Tag verzeichnet<br />

auch <strong>der</strong> zweite Domnekrolog in Münster.<br />

Siegel: Rund, Durchm. 8,7 cm. Siegelbild: Wie bei seinem Vorgänger.<br />

Umschrift: + VVILEHELMVS DEI GRACIA WERTINENSIS<br />

ABB(AS). Gut erhalten <strong>an</strong> Urkunde von 1160 (WU Nr. 31).<br />

A d 0 I f I. 1165, 1173. Er soll aus dem Hause <strong>der</strong> Grafen von Altena<br />

stammen, wie seit Hagen (Syllabus, S.601) die folgenden <strong>Werden</strong> er<br />

Historiographen erzählen. Sein Abbatiat, das nach Duden 14 Jahre<br />

dauerte, könnte die Zeit von etwa 1160-1173 umfassen. Im letztgen<strong>an</strong>nten<br />

Jahre ist er noch am 4. Mai urkundlich bezeugt (Kötzschke<br />

1, S. 545). Vor seiner Wahl war er <strong>an</strong>scheinend C<strong>an</strong>tor, da in einer<br />

Urkunde Abt Lamberts von 1150 ein Adolfus c<strong>an</strong>tor als Zeuge nachweisbar<br />

ist (Crecelius, Trad. 2, Nr. 133).<br />

Wie schon erwähnt (v gl. § 16), war Adolf 1167 mit dem Kaiser in<br />

Rom und ist auch am 4. Mai 1173 mit dem Kaiser in Goslar nachzuweisen,<br />

wo er in <strong>der</strong> Zeugen reihe einer Urkunde gen<strong>an</strong>nt wird, in <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Kaiser einen Vertrag zwischen dem Bistum Münster und dem<br />

Grafen von Tecldenburg bestätigt (KUW 2, Nr.237). Aus seiner<br />

sonstigen Tätigkeit ist nur wenig bek<strong>an</strong>nt. Am 19. Februar 1166 war<br />

er in Köln und mit seinem Vogt Everhard von Altena sowie vielen<br />

seiner Kleriker und Ministerialen <strong>an</strong>wesend bei einem Urteilsspruch<br />

Erzbischof Reinaids von Dassei im Streit zwischen dem Marien-

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