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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 42 <strong>Die</strong> Abte 301<br />

(853-886) und <strong>der</strong> Letzte <strong>der</strong> Liudgeriden, dem das Kloster unterst<strong>an</strong>d.<br />

Ihm wurde die Leitung wohl erst übertragen, als die Entscheidung<br />

einer Synode (um 864) klarere Rechtsverhältnisse im Streit um<br />

das Erbe Liudgers gegen Bertold zugunsten <strong>der</strong> Mönche geschaffen<br />

hatte (vgl. § 7). Mit <strong>der</strong> Übertragung in den Königsschutz durch<br />

Hildigrim und Verleihung <strong>der</strong> Immunität und Wahlfreiheit für die<br />

Zeit nach Hildigrims Tode durch König Ludwig III. am 22. Mai 877<br />

(MGH DL III, Nr. 6; verunechtet) war <strong>der</strong> Grundstein zum weiteren<br />

Ausbau <strong>der</strong> Rechtsstellung des Klosters gelegt. Hildigrim war es auch<br />

beschieden, zusammen mit dem zuständigen Kölner Ordinarius, am<br />

10. November 875 den von seinen Vorgängern geför<strong>der</strong>ten Ba? <strong>der</strong><br />

Abteikirche einzuweihen und wohl auch schon den Westbau vor <strong>der</strong><br />

großen Abteikirche, die Marien-, bzw. spätere Peterskirche zu beginnen<br />

(vgl. § 3 Nr. 1).<br />

Hildigrim starb am 21. Dezember 886 und wurde bei seinen Verw<strong>an</strong>dten<br />

in <strong>der</strong> Krypta begraben. über die Lage des Grabes s. Effm<strong>an</strong>n<br />

1, S. 55, dazu Rave, Ein alter Pl<strong>an</strong>, S. 131 f., ferner § 3 Nr.1.<br />

<strong>Die</strong> Inschrift <strong>der</strong> mit den <strong>an</strong><strong>der</strong>en Liudgeridengräbern 1783 zerstörten<br />

Ruhestätte war nicht, wie bei den übrigen Gräbern, auf den Tumulus<br />

<strong>an</strong>gebracht, son<strong>der</strong>n geson<strong>der</strong>t auf einer Tafel. Wie<strong>der</strong>gabe desselben<br />

bei Effm<strong>an</strong>n 1, S. 55, Anm. 1.<br />

<strong>Die</strong> Wahläbte<br />

An du I p h 887-888 (?). über ihn ist nur sehr wenig bek<strong>an</strong>nt. Im<br />

ältesten <strong>Werden</strong>er Urbar des ausgehenden 9. Jhs. findet sich eine<br />

Notiz von einer H<strong>an</strong>d des 10. Jhs. über eine Wachszinsigkeitserklärung,<br />

die vorgenommen wurde sub abbate Andulpho huius monasterii<br />

primo (Kötzschke 1, S. 331). Der Abt nahm <strong>an</strong> <strong>der</strong> Provinzialsynode<br />

in Köln am 1. April 887 teil. Damit haben wir das bisher einzige<br />

datierbare Zeugnis seines Lebens (zur überlieferung dieser Synode s.<br />

Oediger, Reg. 1, Nr.264). Er stammte wahrscheinlich aus Friesl<strong>an</strong>d.<br />

Der Name kommt dort jedenfalls vor und ist im Verzeichnis <strong>der</strong><br />

friesischen Güter des Klosters in <strong>der</strong> unteren Gegend <strong>der</strong> Ems von<br />

H<strong>an</strong>d des 10. Jhs. zweimal vermerkt (Kötzschke 1, S.47 Nr. 15; 48,<br />

Nr.45). Möglicherweise beziehen sich die beiden Eintragungen sogar<br />

auf den Abt selbst.<br />

Nach <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Tradition (Duden, Historia, S. 15) hat Andulph<br />

nur kurze Zeit regiert und soll schon bald nach seiner Abtswahl gestorben<br />

sein. Der Todestag wird verschieden <strong>an</strong>gegeben, und zwar<br />

<strong>der</strong> 12. März in einem spätmittelalterlichen Eintrag des Kalen<strong>der</strong>s<br />

aus dem 11. Jh. (lostes, Altsächsische Kalen<strong>der</strong>, S. 143, wo die Ein-

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