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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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282 6. Der Besitz<br />

Hohenbudberg (nö Ürdingen) Erzbistum Köln<br />

Patrozinium: Matthias. Mit dem Kauf des Besitzes eines Edlen<br />

Namens Roricus kam 1150 die Hälfte des Kirchenpatronates <strong>an</strong> <strong>Werden</strong><br />

(Lacomblet, UB 1, Nr.368) und wurde dem Kloster am 19. Mai 1199<br />

durch Innozenz III mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Besitzungen bestätigt (Finke, Papsturkunden,<br />

Nr. 171; Rotthoff, UB. Ürdingen, Nr. 14). Am 11. Juni 1255<br />

bekundete Erzbischof Konrad von Köln den Turnus des Präsentationsrechtes<br />

zwischen den Besitzern dreier Höfe in Budberg. Unter ihnen bef<strong>an</strong>d<br />

sich auch <strong>der</strong> Abt von <strong>Werden</strong> (Rotthoff, ebd. Nr.25), was trotzdem<br />

zu weiteren Streitigkeiten führte (ebd. Nr.118, 119, 125, 126, 128,<br />

135). Über die Ausübung des Patronates durch <strong>Werden</strong> liegen für die<br />

spätere Zeit nur noch wenige Nachrichten vor, doch war die Abtei noch<br />

1611 im Besitz eines Zehnten<strong>an</strong>teils (Oediger, Kirchen, S. 177 f. mit<br />

Pfarrerliste und Grenzbeschreibung).<br />

Holtgast (w Leer) Bistum, Münster, fries. Teil<br />

Patrozinium: Liudger. Da <strong>der</strong> Propst von <strong>der</strong> Kirche Abgaben bezog,<br />

wie sein Heberegister aus dem 2. Drittel des 13. Jhs. berichtet (Kötzschke<br />

1, S.311 § 15), dürfte in seinem Besitz das Patronats recht gewesen sein.<br />

Kirche und Hof gingen durch Verkauf 1282(83) <strong>an</strong> den Bischof von<br />

Münster über (WestfUB 3, Nr. 1199).<br />

Hopsten (sö Lingen) Bistum Osnabrück<br />

Patrozinium: St. Georg. <strong>Die</strong> Kapelle wird 1340 als neu errichtet bezeichnet<br />

(Prinz, Territorium Osnabrück, S.201). Sie war Filiale von<br />

Schapen. Am 11. August 1343 bekunden Graf Nikolaus von Tecklenburg<br />

und Ritter Otto von Bramhoven, daß sie auf das Patronatsrecht <strong>der</strong><br />

kürzlich errichteten Kapelle kein Anrecht hätten, son<strong>der</strong>n daß dasselbe<br />

<strong>der</strong> Abtei <strong>Werden</strong> zustehe (WU Nr. 192), was am 8. J<strong>an</strong>uar 1448 nochmals<br />

in einem Notariatsinstrument festgehalten wurde (WU Nr.574).<br />

Zur selbständigen Pfarrei wurde Hopsten erst 1538 durch Trennung von<br />

Schapen erhoben. 1667 übernahm Münster die Jurisdiktion über die Gemeinde<br />

vom Bistum Osnabrück (Börsting-Schroer 1, S. 230,232).<br />

Kapellen, (sw Mörs) Erzbistum Köln<br />

Patrozinium: St. Liudgerus. Auch hier besaß die Abtei Einkünfte<br />

(Kötzschke 2, S.165, Beil. B), so daß die Gründung <strong>der</strong> Kapelle, die<br />

schon am 30. September 1301 gen<strong>an</strong>nt wird (Keussen, UB Krefeld 1,<br />

Nr. 2107) und zur Pfarrei Neukirchen gehörte (Kisky, Reg. 4, Nr. 3014),<br />

vermutlich auf <strong>Werden</strong> zurückgeht. Den Patronat hatte sich <strong>der</strong> Abt 1419

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