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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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276 6. Der Besitz<br />

damit verbundenen Aufhebung <strong>der</strong> Propsteiwürde nicht etwa, wie bei<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en Klöstern, nunmehr dem Konvent, son<strong>der</strong>n allein dem Abt zukam.<br />

Soweit bek<strong>an</strong>nt hat <strong>Werden</strong> alle seine Pfarrkirchen im Mittelalter mit<br />

Weltgeistlichen besetzt. Durch die Inkorporation von 1551 war es dem<br />

Abt aber möglich geworden, die Kirchen in <strong>der</strong> Stadt <strong>Werden</strong> durch<br />

Mönche verwalten zu lassen (s. unter § 24). Offenbar seit <strong>der</strong> 1. Hälfte<br />

des 17. Jhs. versuchte er nun auch in den von <strong>Werden</strong> abhängigen münsterländischen<br />

Pfarreien Mönche als Pfarrer einzusetzen. <strong>Die</strong> Gründe<br />

dafür lassen sich nur vermuten. Der Hauptgrund dürfte in dem damals<br />

allgemein herrschenden M<strong>an</strong>gel <strong>an</strong> qualifizierten und zuverlässigen Weltgeistlichen<br />

zu suchen sein. Aber diese Maßnahmen des Abtes führten in<br />

<strong>der</strong> Folgezeit zu einer Reihe von Streitigkeiten mit dem münsterschen<br />

Generalvikariat, das im Zuge <strong>der</strong> tridentinischen Reformen keine Mönche<br />

als Pfarrer dulden wollte, zumal diese nach seiner Ansicht häufig nicht<br />

geeignet waren. Erst Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen beendigte<br />

durch einen Vergleich vom 9. Juni 1674 diese Streitigkeiten, wobei<br />

er in <strong>der</strong> Vertragsurkunde auf Liudger als den gemeinsamen Grün<strong>der</strong><br />

von Bistum und Kloster hinwies und sich deshalb als Schutzherr <strong>der</strong><br />

Abtei bek<strong>an</strong>nte. Nach dem Vergleich sollten von den in Betracht kommenden<br />

vier <strong>Werden</strong>er Pfarreien zwei durch Mönche und zwei durch<br />

Weltgeistliche besetzt werden. Den Mönchen auf den Pfarreien sollten<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Disziplin und zur Erbauung des Volkes jeweils ein<br />

Kapl<strong>an</strong> aus dem Konvent beigegeben werden (Akten II c Nr.21). So<br />

wurde es in Zukunft auch gehalten.<br />

Im Folgenden sind alle abhängigen Kirchen, Kapellen usw. zusammengestellt,<br />

wobei neben <strong>der</strong> Bistumszugehörigkeit und dem Patrozinium<br />

nur die für den Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>Werden</strong> wichtigsten Nachrichten gebracht<br />

werden.<br />

Altschermbeck (nö Wesei) Bistum Münster<br />

Patrozinium: Erst Dionysius, d<strong>an</strong>n Liudger. <strong>Die</strong> Kirche wird als<br />

Gründung Liudgers <strong>an</strong>gesehen, dem 799 die bei den Haupthöfe geschenkt<br />

wurden (Blok, Nr. 17). Sie erscheinen schon im 9. Jh. in <strong>Werden</strong>er Besitz<br />

(Kötzschke 1, S.73). 1184 entscheidet <strong>der</strong> Bischof, daß <strong>der</strong> Zehnte dem<br />

<strong>Werden</strong>er Abt zukomme (Crecelius, Trad.2, Nr.137). 1597 wurde das<br />

Patronats recht vom Abt auf das Haus Lembeck übertragen (Tibus,<br />

Gründungsgeschichte, S.1135; Fabricius, Kirchl. Org. 5,1, S.436 Nr.1;<br />

BuKD, Kr. Recklinghausen, S. 145 ff.).

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