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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 38 Der Kirchenbesitz 275<br />

Kötzschke 2, S. 806 f.). Solche Rechte spielten eine beson<strong>der</strong>s große Rolle<br />

im Vinnbusch bei Mörs, wo vor <strong>der</strong> Reform 1474 <strong>der</strong> Propst (ebd.2,<br />

S. 309 ff. S. 579 ff.; für die spätere Zeit s. Akten IX Nr.6), und in <strong>der</strong><br />

Vosnacker Mark, wo <strong>der</strong> Abt Holzgraf war (darüber Akten IX Nr.5;<br />

ferner Kley, S. 169 f., 189 f.).<br />

§ 38 Der Kirchenbesitz<br />

Es gibt mehrere Verzeichnisse über den <strong>Werden</strong>er Besitz <strong>an</strong> Kirchen<br />

und Kapellen. Das ausführlichste von ihnen, aus <strong>der</strong> 2. Hälfte des 17. Jhs.<br />

stammend (Druck: Jacobs, Annalen, S. 118 f., Anm.161), zählt nach<br />

Territorien geordnet 22 Kirchen, 2 Kapellen, 9 Vikarien und 4 Küstereien<br />

auf, wobei die im Bereich des Klosters Helmstedt liegenden Patronate<br />

nicht gerechnet sind. Das Verzeichnis ist aber nicht fehlerfrei. <strong>Die</strong><br />

für <strong>Werden</strong> in Anspruch genommene Pfarrei Rhede bei Aschendorf a/d<br />

Ems z. B. ist zu streichen, da sie zu den Corveyer Pfarreien gehörte<br />

(Prinz, Territorium Osnabrück, S. 200; W. Leesch, Das Corveyer Pfarrsystem.<br />

Kunst u. Kultur i. Weserl<strong>an</strong>d. 1966, S.69). über die sonstigen<br />

<strong>Werden</strong>er Pfarreien liegen ausführliche Nachrichten in den Urkunden<br />

und Akten des Klosters vor (vgl. Oediger, Hauptstaatsarchiv 4, S.328<br />

II c).<br />

Alle Kirchen liegen in den Ballungsräumen des <strong>Werden</strong>er Grundbesitzes,<br />

keine außerhalb <strong>der</strong>selben. Nur einen Teil dieser Kirchen hat<br />

das Kloster über das Mittelalter hinweg retten und bis 1803 festhalten<br />

können. Schon vor 1200 hat es einige in den nördlichen Nie<strong>der</strong>l<strong>an</strong>den<br />

aus nicht bek<strong>an</strong>nten Gründen verloren. Ihnen folgte in <strong>der</strong> 2. Hälfte des<br />

13. Jhs. mit den friesischen Gütern auch <strong>der</strong> dortige Kirchenbesitz. Das<br />

16. Jh. hat d<strong>an</strong>n schließlich durch seine religiösen Neuerungen noch einmal<br />

in <strong>der</strong> näheren und weiteren Umgebung von <strong>Werden</strong> Einbußen gebracht.<br />

Ihnen st<strong>an</strong>den in <strong>der</strong> Folgezeit nur einige wenige Patronatserwerbungen<br />

durch Neustiftungen von Benefizien und Kapellen o<strong>der</strong><br />

durch Abtretung schon bestehen<strong>der</strong> auf <strong>Werden</strong>er Lehnsgüter befindlichen<br />

Benefizien gegenüber.<br />

Dem Abt war <strong>der</strong> größere Teil <strong>der</strong> Kirchen und Kapellen bei <strong>der</strong><br />

klösterlichen Gütertrennung im Laufe des 10. Jhs. zugefallen. Bei Verpfändungen<br />

o<strong>der</strong> Belehnungen behielt er sich in <strong>der</strong> Regel den Kirchenbesitz<br />

vor. Ein überg<strong>an</strong>g von Kirchen auf <strong>Werden</strong>er Grund und Boden<br />

in Laienh<strong>an</strong>d ist deshalb auch aus dem Mittelalter nicht bek<strong>an</strong>nt. Wie <strong>der</strong><br />

Abt besaß auch <strong>der</strong> Propst einige Kirchen und Kapellen, <strong>der</strong>en Vergabe<br />

aber nach <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Reform im Jahre 1474 und <strong>der</strong>

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