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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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272 6. Der Besitz<br />

lieh Ende des 16. Jhs. in Dudens Paeht- und Rentenbueh 1589/90 verschiedene<br />

adelige Familien gen<strong>an</strong>nt werden (ebd.2, S. 759 Nr. 3), <strong>an</strong> die<br />

wohl <strong>der</strong> Sattelhof über die seit 1430 zu Pachtlehnsrecht damit begabte<br />

Familie von Lembeck gekommen war (ebd. 2, S. 222 Nr. 9; S. 420 Nr. 12;<br />

S.473 Nr.5). Der Selmer Besitz war mit Ausnahme <strong>der</strong> dem Abt vorbehaltenen<br />

Kirchengift schon 1361 in <strong>der</strong> H<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Familie von Münster<br />

(ebd.2, S.24 Nr.407), die auch noch in Schades Register 1474 f. damit<br />

verzeichnet ist (ebd. 2, S. 473 Nr. 2). Duden hatte Ende des 16. Jhs. keine<br />

Nachrichten mehr über den Hof (ebd.2, S.760 Nr. 8). Wie bei allen in<br />

adeligen Besitz gel<strong>an</strong>gten <strong>Werden</strong>er Höfen waren auch die Hofgerichte<br />

von Werne und SeIm nach dem Verzeichnis <strong>der</strong> Gerichtsbänke 1588 nicht<br />

mehr in übung (ebd. 2, S. 806). Ein Hofrecht von Werne stammt aber<br />

noch von 1569 (Grimm, Weistümer 3, S. 161 f.).<br />

Zelhem (s. u. Rüste)<br />

§ 37 Nicht hofhöriger Besitz<br />

Außer den zum Abts- o<strong>der</strong> Propstgut gehörigen, in Hofesverbänden<br />

zusammengeschlossenen Gütern besaß das Kloster noch weitere Einzelhöfe,<br />

Grundstücke und Büsche, die nicht zu einem Hofesverb<strong>an</strong>d gehörten.<br />

Eine Zusammenstellung dieses Besitzes ergibt sich aus <strong>der</strong> Arbeit,<br />

die <strong>der</strong> nach Einführung <strong>der</strong> Reform um 1474 in den <strong>Die</strong>nst <strong>der</strong> Abtei<br />

getretenen Notar Volpert Schade <strong>an</strong>fertigte (Kötzschke 2, S.501-535).<br />

Es sind immerhin 311 Grundstückseinheiten, die er zusammengebracht<br />

hat, diejenigen nicht gerechnet, die sich im Besitz von Inhabern <strong>der</strong> Höfe<br />

und hofhörigen Gütern bef<strong>an</strong>den, so daß ihre Gesamtsumme über 400<br />

hinausgeht. Ihrer Lage nach verteilen sie sich nicht nur auf die nähere<br />

und weitere Umgebung von <strong>Werden</strong>, son<strong>der</strong>n auch auf die Herzogtümer<br />

Kleve und Berg, vereinzelt auch auf Jülich, ferner auf die Grafschaften<br />

Mörs und Mark, auf das Vest Recklinghausen und das Hochstift Münster.<br />

überwiegend gehörte dieser Besitz zu den kleineren Klosterämtern, zur<br />

Nikolaikapelle und zu einzelnen Altären <strong>der</strong> Klosterkirche (vgl. d3;zU<br />

Kley, S. 173 f. für den Bereich <strong>der</strong> Herrlichkeit Hardenberg).<br />

Eine Erwähnung <strong>an</strong> dieser Stelle verdienen auch <strong>der</strong> Hau s b e s i t z<br />

des Stiftes und die Abgaben, die es von verschiedenen Häusern erhielt.<br />

In <strong>Werden</strong> selbst hatte das Stift nach einer Zusammenstellung von 1519<br />

etwa 19 Häuser als Lehen zu vergeben und bezog nach einem Verzeichnis<br />

Volpert Schades von 1477 aus 38 Häusern zudem noch einen Zins (Druck<br />

<strong>der</strong> beiden Häuserverzeichnisse bei Kötzschke, <strong>Die</strong> Anfänge <strong>der</strong> Stadt

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