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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 36 <strong>Die</strong> Hofesverbände 271<br />

gericht wurde infolgedessen im Verzeichnis <strong>der</strong> Gerichtsbänke von 1588<br />

zu den verdunkelten gerechnet (ebd. S. 806).<br />

Weilershof (Gemeinde Lülsdorf nw Bonn)<br />

<strong>Die</strong> Zeit des überg<strong>an</strong>ges von Weilershof <strong>an</strong> <strong>Werden</strong> liegt im Dunkeln.<br />

Mitte des 11. Jhs. erscheint <strong>der</strong> Fronhof im Besitz des Abtes. Das Herbergsverzeichnis<br />

dieser Zeit weist für ihn 3 Herbergslasten auf (Kötzschke<br />

1, S. 100 § 14). Sie werden auch im Urbar aus <strong>der</strong> Mitte des 11. Jhs. mit<br />

den Verpflichtungen und Abgaben des villicus aufgezählt (ebd. S.148<br />

§ 20), erscheinen d<strong>an</strong>n aber in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 12. Jhs. auf zwei vermin<strong>der</strong>t<br />

(ebd. S.125 Nr.l0). Als Villikationsverb<strong>an</strong>d wird Weilershof<br />

erst im Heberegister des Abtes aus <strong>der</strong> gleichen Zeit deutlicher. Es zählt<br />

10 abgabepflichtige Hintersassen auf. Darunter befindet sich auch <strong>der</strong><br />

Bearbeiter des Weinberges unterm Drachenfels, dessen Leistungen für den<br />

villicus bei <strong>der</strong> Weinlese, bzw. bei <strong>der</strong> Inspektion des Weinberges, genau<br />

festgelegt werden (ebd. S.224 § 12). Spätere Register, die das Klostergut<br />

in dieser Gegend noch verzeichnen, nennen Weilershof nicht mehr. Das<br />

ist schon dem Rentmeister Karthuis 1475 aufgefallen, <strong>der</strong> zur Registereintragung<br />

von 1150 die Bemerkung macht: prorsus abalienata.<br />

Werne (w Münster), Seim (sö Lüdinghausen)<br />

Das noch in <strong>der</strong> Mitte des 10. Jhs. bestehende <strong>Werden</strong>er Hebeamt<br />

Lüdinghausen, das den g<strong>an</strong>zen klösterlichen Besitz in <strong>der</strong> Stevergegend<br />

zusammenfaßte, besaß in Werne ein ministerium (Kötzschke 1, S. 28 f.<br />

§ 7). Es fiel im Laufe desselben Jahrhun<strong>der</strong>ts infolge <strong>der</strong> Vermögensteilung<br />

<strong>an</strong> den Abt und wurde von ihm mit dem <strong>an</strong><strong>der</strong>en alten, aus<br />

Reichsgut stammenden Besitz in Selm, zu einem Fronhofsverb<strong>an</strong>d zusammengefaßt.<br />

<strong>Die</strong>ser erscheint mit seinen Leistungen <strong>an</strong> den Abt zuerst<br />

in <strong>der</strong> Mitte des 11. Jhs. (ebd. 1, S. 142 f. § 8) und wird näher erkennbar<br />

im Urbar um 1150, das, wenn m<strong>an</strong> zwei spätere Nachträge hinzunimmt,<br />

36 Abgabenpflichtige und Höfe nennt, dazu noch vereinzelte Acker, die<br />

gegen eine bestimmte Geld- o<strong>der</strong> Getreideabgabe ausget<strong>an</strong> waren. Der<br />

Sattelhof war <strong>der</strong> später so gen<strong>an</strong>nte Abdinckhof, zu dem als zugeordneter<br />

Hof (territorium) <strong>der</strong> alte Fronhof SeIm mit etwa 20 Abgabepflichti<br />

gen und Höfen gehörte, von denen 2 erst später zugeschrieben sind. Das<br />

Urbar zählt auch einige Verluste des Hofes auf (ebd. 1, S. 260 f. § 7). Sowohl<br />

Werne wie SeIm hatten in <strong>der</strong> Folgezeit das gleiche Schicksal. Der<br />

Abt gab sie in Lehnspacht aus. Werne kam zunächst <strong>an</strong> die Familie von<br />

Lohn, die 1343 und noch Ende des 14. Jhs. damit belehnt erscheint (ebd. 1,<br />

S. 397 f. Nr. 29; S. 427 Nr. 45; 2, S.35 Nr. 14; S. 51 Nr. 17) bis schließ-

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