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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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270 6. Der Besitz<br />

dem rechnet Wehl zum Gut des Propstes, in dessen Güterregister <strong>der</strong> Hof<br />

mit einer Abgabe von 6 Mr Mitte des 13. Jhs. gen<strong>an</strong>nt wird (Kötzschke 1,<br />

S. 313 Nr.67), ohne daß das Zubehör des Hofes näher zu erkennen ist.<br />

Aus dem Revers des Ritters Friedrich von Helpenstein vom 26. Juni<br />

1367 ergibt sich, daß ihm <strong>der</strong> damalige Propst den Hof Weh I als Lehnsgut<br />

ausget<strong>an</strong> hatte (ebd. S. 427 Nr. 44). Schades Register 1474 f. führt ihn<br />

wie<strong>der</strong> im klösterlichen Besitz <strong>an</strong> und nennt 26 Abgabenpflichtige (ebd. 2,<br />

S. 469 f.; S. 846 § 2), ein <strong>an</strong><strong>der</strong>es Register des ausgehenden 15. Jhs. nennt<br />

22 (ebd. S. 622 f. Nr. LX b). Am Beginn des 16. Jhs. scheint es zu Schwierigkeiten<br />

in <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> Abgaben gekommen zu sein, da 1513 im<br />

Hofgericht darüber von <strong>Werden</strong> Klage geführt wurde. Fort<strong>an</strong> sollte auch<br />

in Wehl ein Beauftragter des Klosters die Gefälle einziehen (ebd. S. 623<br />

Nr.23). <strong>Werden</strong> übertrug am 16. Dezember 1521 einem Neußer Bürger<br />

diese Aufgabe (ebd. 1, S. 495 f. Nr. 14). über die Verhältnisse Ende des<br />

16. Jhs. unterrichten Dudens Angaben in seinem Pachtbuch 1589/90<br />

(ebd.2, S.759 § 41). D<strong>an</strong>ach wurden die in dem Hof gehörigen Güter<br />

von dem Herrn von Dyk mit Ausnahme einiger Morgen Wiesen, die das<br />

Oberkloster b. Neuß inne hatte, gewonnen. Wohl dem Einfluß <strong>der</strong> Herren<br />

von Dyk ist es zuzuschreiben, wenn auch das Hofgericht in Wehl, das<br />

noch im Anf<strong>an</strong>g des 16. Jhs. in Tätigkeit war, spätestens im 17. Jh. aufgehoben<br />

ist, wie ein jüngerer Nachtrag zu Dudens Klage über die Vernichtung<br />

<strong>der</strong> Hofgerichte durch den Adel <strong>an</strong>gibt (ebd. S. 806).<br />

Weh ofen (w Holten)<br />

Unter jenen Traditionen, die noch dem 10./11. Jh. zugerechnet werden<br />

dürfen, befindet sich auch eine Abgabe von 3 s., die ein Wasigrim bei<br />

seinem Eintritt ins Kloster stiftete (Kötzschke 1, S. 165 Nr. 153). Bedeuten<strong>der</strong><br />

ist jene Schenkung von 8 Hufen, die Graf Bal<strong>der</strong>ich von Uplade<br />

für seine durch Hilfe des hl. Liudger erreichte Genesung machte (s. § 8<br />

Nr. 2). Zu Anf<strong>an</strong>g des 12. Jhs. trug hier einer <strong>der</strong> beiden Äbte mit dem<br />

Namen Rudolf dem Kloster einen Hof auf (Crecelius, Trad.2, Nr.122,<br />

dazu Eintrag im Memorienkalen<strong>der</strong> zum 17. April. Kötzschke 1, S.337).<br />

über die Zubehör dieses Haupthofes erfahren wir aus den Quellen nichts.<br />

Er war <strong>der</strong> Küsterei zuständig, in <strong>der</strong>en Register 1431 <strong>der</strong> Hof als Lehngut<br />

<strong>an</strong>gegeben wird, das damals einem Angehörigen <strong>der</strong> in <strong>Werden</strong> einflußreichen<br />

Familie von Stecke ausgegeben war (ebd. 1, S.522 Nr.167).<br />

Weitere Lehnsinhaber aus adeligem Geschlecht folgten (ebd.2, S.523,<br />

Anm. a zu Nr. 167, 60, § 17, Nr.2) bis Ende des 16. Jhs. die Herren von<br />

Pal<strong>an</strong>d als Lehnsinhaber des Hofes und aller dazugehörigen Güter in<br />

Dudens Pachtbuch 1589/90 erscheinen (ebd. S. 757 § 37 Nr. 1). Das Hof-

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