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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 36 <strong>Die</strong> Hofesverbände 265<br />

zeugt (Kötzschke 1, S. 3 f.). In <strong>der</strong> Folgezeit vermehrte sich hier durch<br />

verschiedene Traditionen <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Anteil <strong>an</strong> Grund und Boden<br />

weiter (ebd. S.59 § 28 f.; S. 162 Nr. 117; S. 163 Nr. 122), so daß Mitte<br />

des 11. Jhs. ein kleiner Fronhofsverb<strong>an</strong>d mit etwa 16 Zins- und <strong>Die</strong>nstpflichtigen<br />

Hintersassen erkennbar wird (ebd. S. 147 § 17). <strong>Die</strong>ser bei <strong>der</strong><br />

klösterlichen Güterteilung dem Abt zugefallene Hof wurde jedoch im<br />

Lauf <strong>der</strong> Entwicklung dem Kloster entfremdet. Er gehört zu den wenigen<br />

Klosterhöfen in <strong>der</strong> Nähe <strong>Werden</strong>s, <strong>der</strong>en Rückkauf dem Kloster nicht<br />

gelungen ist. Ein <strong>Werden</strong>er Ministerialengeschlecht, das sich nach diesem<br />

Hof ben<strong>an</strong>nte, ist 1347 bezeugt und erscheint im Lehnsregister Abt Adolfs<br />

von Spiegelberg im Besitz Oeftes (ebd.2, S. 115 Nr.28). Oefte blieb bis<br />

zum Schluß im Lehnsbesitz verschiedener Familien.<br />

Pütten (s Har<strong>der</strong>wijk)<br />

<strong>Werden</strong> faßte hier durch die Schenkung Folkers 855 Fuß (Kötzschke 1,<br />

S. 11). Infolge <strong>der</strong> klösterlichen Vermögensscheidung kam Pütten im<br />

Laufe des 10. Jhs. <strong>an</strong> den Propst und wurde Mittelpunkt eines Fronhofverb<strong>an</strong>des,<br />

<strong>der</strong> im ältesten Propsteiregister 2. Drittel des 12. Jhs. erscheint<br />

(ebd. S. 275 f. § 10). Zu ihm gehörten 23 Abgabenpflichtige, eine Zahl,<br />

die auch noch Mitte des 13. Jhs. <strong>an</strong>nähernd gleich war (ebd. 307 f. § 12).<br />

Abt Otto II. (1277-88) erneuerte ein älteres Privileg, in welchem den Laten<br />

des Hofes Kurmud- und Wachszinsrecht erteilt worden war (ebd.<br />

S. 381 f. Nr. 15). Pütten blieb auch in <strong>der</strong> Folgezeit im Besitz des Klosters.<br />

<strong>Die</strong> Einkünfte wurden über Arnheim nach <strong>Werden</strong> geschaffi. An dem Einziehungsgeschäft<br />

nahm <strong>der</strong> Hofesschulte nur noch gelegentlich teil, was<br />

d<strong>an</strong>n beson<strong>der</strong>s vermerkt wurde (vgl. z. B. die Aufzeichnung von 1341,<br />

ebd.2, S.831 § 3 Nr.8). Im übrigen war damit ein beson<strong>der</strong>er Beauftragter<br />

des Klosters betraut. Ende des 15. Jhs. gab es einen Rentmeister<br />

(reddituarius) in Pütten (ebd. S. 873 Anm. d). Wohl infolge <strong>der</strong> ungünstigen<br />

fin<strong>an</strong>ziellen Lage des Klosters, Ende des 16. Jhs., überließ <strong>Werden</strong><br />

seinen Sattelhof mit allen zubehörigen Gütern, L<strong>an</strong>d und Leuten für eine<br />

Erbpacht von 3 Goldgulden dem Pa<strong>der</strong>borner Kloster Abdinghof (ebd.<br />

S.762 § 45), das hier schon seit seiner Gründung im 11. Jh. begütert war.<br />

Ober das Hofgericht ist nichts bek<strong>an</strong>nt.<br />

Rassenhövel (Gemeinde Herzfeld, Kr. Beckum) s. S. 526<br />

Rüste (Altschermbeck nw Dorsten)<br />

Zum ältesten Klosterbesitz in dieser Gegend gehörend (Kötzschke 1,<br />

S. 72 f. § 36), erscheint Rüste mit einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Abteihof in Schermbeck<br />

zu einem Fronhofverb<strong>an</strong>d zusammengeschlossen, zu dem auch noch <strong>der</strong>

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