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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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264 6. Der Besitz<br />

zeit nur die Lehnspacht. Damit war auch das Schicksal <strong>der</strong> Hofgerichte<br />

besiegelt. 1588 wird über ihre Unterdrückung geklagt (ebd. 2, S. 806).<br />

Nordkirchen (sö Lüdinghausen)<br />

Im Bereich des Fronhofes, auf dessen Grund offenbar auch die alte<br />

Kirche gebaut war, hatte <strong>Werden</strong> schon im 9. Jh. Besitz (Kötzschke 1,<br />

S. 23 Nr. 32; S. 63 Nr. 45; S. 76 Nr. 7), <strong>der</strong> noch im 10. Jh. zum Hebeamt<br />

Lüdinghausen gerechnet wurde. Er gehörte um 1150 zum Fronhofsverb<strong>an</strong>d<br />

Werne-Selm (ebd. 1, S. 210 Nr.607), erscheint d<strong>an</strong>n aber schon im<br />

2. Drittel desselben Jahrhun<strong>der</strong>ts zu einem Fronhofverb<strong>an</strong>d Nordkirchen­<br />

Eichholt zusammen ge faßt im Besitz des Propstes (ebd. 1, S. 256 f.). <strong>Die</strong>se<br />

bei den Höfe st<strong>an</strong>den nicht wie sonst bei den westfälischen Höfen des<br />

Klosters im Verhältnis von Haupthof zu Nebenhof. Hier st<strong>an</strong>d vielmehr,<br />

ähnlich den Fronhöfen am Nie<strong>der</strong>rhein, nur ein Schulte <strong>an</strong> <strong>der</strong> Spitze,<br />

unter dem für den Hof Nordkirchen zwei Deken die Sammlung <strong>der</strong> Abgaben<br />

besorgten (dazu Kötzschke, Studien, S. 79). In <strong>der</strong> Mitte des<br />

13. Jhs. erscheinen aber <strong>an</strong> <strong>der</strong> Spitze bei<strong>der</strong> Fronhöfe je ein Schulte,<br />

wobei zu Nordkirchen ungefähr 36 und zu Eichholt ungefähr 19 Höfe<br />

gerechnet wurden (Kötzschke 1, S. 292 f. § 1). Im 14. Jh. wird Eichholt,<br />

dessen Name im Hof Schulte Eichholt (Bauerschaft Tetekum, Gern. Seppenrade<br />

sw Lüdinghausen) fortlebt, nicht mehr gen<strong>an</strong>nt und die überlieferung<br />

für seine ehemaligen Unterhöfe verdunkelt. Der Hof Nordkirchen<br />

tritt in <strong>der</strong> Folgezeit allein auf. Er wurde schon früh dem Kloster entfremdet<br />

und <strong>an</strong> eine ursprünglich nicht hofsässige adelige Familie ausgegeben,<br />

und zwar <strong>an</strong> Angehörige <strong>der</strong> Familie (von) Morrien. Sie sollen<br />

schon 1275 mit dem Hof belehnt gewesen sein (Schwieters Julius, <strong>Die</strong><br />

Bauernhöfe des östlichen Teiles d. Kr. Lüdinghausen, 1888, S. 374), sind<br />

jedenfalls nach <strong>Werden</strong>er Quellen seit <strong>der</strong> 1. Hälfte des 14. Jhs. mit<br />

Nordkirchen als <strong>Die</strong>nstm<strong>an</strong>nslehn beh<strong>an</strong>delt worden (ebd.2, S.134<br />

Nr. 265; S. 150 Nr. 265; ferner 1, S. 398 f. Nr. 31) und in <strong>der</strong> Folgezeit<br />

im Lehnsbesitz geblieben. Das Schweigen <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Quellen über<br />

das Hofgericht dürfte mit dem Lehnscharakter des Hofes zusammenhängen,<br />

da nach den Erfahrungen bei <strong>an</strong><strong>der</strong>en westfälischen Höfen in <strong>der</strong><br />

H<strong>an</strong>d des Adels die Existenz <strong>der</strong> Hofgerichte immer gefährdet war. <strong>Die</strong><br />

Vogtei über Nordkirchen besaßen im 13. Jh. die Isenburger (ebd. 1,<br />

S.553).<br />

Oe/te (sö <strong>Werden</strong>)<br />

Schon im 9. Jh. ist hier <strong>Werden</strong>er Besitz nachweisbar. Er wird in<br />

einem Wun<strong>der</strong>bericht <strong>der</strong> Vita tertia erwähnt (<strong>Die</strong>kamp, <strong>Die</strong> Vitae,<br />

S. 105 f.) und auch <strong>der</strong> Erwerb von Wald<strong>an</strong>teilen ist für diese Zeit be-

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