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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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262 6. Der Besitz<br />

ähnlich <strong>an</strong><strong>der</strong>en Höfen in <strong>der</strong> Nähe des Klosters, eine verhältnismäßig<br />

späte schriftliche überlieferung auf. Nur ein gelegentlicher Hinweis im<br />

ältesten Propsteiregister (12. Jh. 2. Drittel; Kötzschke 1, S.268 Nr.31)<br />

zeigt, daß <strong>der</strong> Hof in diesem Jahrhun<strong>der</strong>t vorh<strong>an</strong>den war und dem<br />

Propst gehörte, <strong>an</strong> den er infolge <strong>der</strong> klösterlichen Vermögensteilung im<br />

Laufe des 10. Jhs. gefallen sein muß. Der Hofesverb<strong>an</strong>d wird aber erst<br />

im Urbar aus <strong>der</strong> Mitte des 13. Jhs. deutlich. Zu ihm gehörten 27 abgabepflichtige<br />

Unterhöfe und Kotten (ebd.1, S. 304 f. § 10), eine Zahl, die<br />

auch noch das Register Schades 1474 f. zur Zeit <strong>der</strong> Klosterreform aufweist<br />

(ebd. 2, S. 485 f., Tabelle mit den Leistungen). Sie hat sich auch in<br />

<strong>der</strong> Folgezeit nicht wesentlich verän<strong>der</strong>t. Haupthof war <strong>der</strong> Hof zum<br />

Hofe in Isenbögel (die Abgaben seines Schulten s. ebd.2, S.484 § 12).<br />

<strong>Die</strong> Vogtei über den Hof kam am 29. Juni 1322 <strong>an</strong> den Grafen <strong>Die</strong>trich<br />

von Limburg (ebd. 1, S.553, vgl. auch ebd. S. 554). Mit ihr und Gütern<br />

um Mülheim wurde noch am 19. September 1403 <strong>der</strong> Edelherr Wilhelm<br />

von Limburg belehnt (ebd.2, Nr.144). Das Hofgericht f<strong>an</strong>d auf dem<br />

Sattelhof statt. Der Hofesschulte war auch <strong>der</strong> Hofesfrone (ebd. 2, S. 484<br />

§ 12; S.805 Nr.6). Hofesgerichtsprotokolle sind seit 1478 erhalten. Ein<br />

Hofesrecht stammt aus dem 16./17. Jh. (ebd. 1, S. 528 Nr. 5).<br />

Lengerich (s. u. Schapen)<br />

Lüdinghausen (nw Münster), Forkenbeck (nö Lüdinghausen)<br />

Liudger erhielt hier am 6. Dezember 800 ein Erbe mit Zubehör (Lacomblet,<br />

UB 1 Nr. 18; Blok, Nr.20), und da auch die Kirche eine wohl<br />

Liudgeri<strong>an</strong>ische Gründung ist, dürfte sie auf dem <strong>Werden</strong>er Hofe entst<strong>an</strong>den<br />

sein. <strong>Die</strong>ser Hof wird schon im ältesten Urbar des ausgehenden<br />

9. Jhs. erkennbar (Kötzschke 1, S. 57), und zwar als Hebeamt (ministerium)<br />

für die Abgaben <strong>der</strong> Hintersassen im Bereich <strong>der</strong> Stever. Es erlitt<br />

aber schon früh einige Verän<strong>der</strong>ungen (vgl. dazu Kötzschke, Studien,<br />

S. 73 f.). <strong>Die</strong> Scheidung zwischen Abts- und Propsteigut im Laufe des<br />

10. Jhs. brachte Lüdinghausen dem Abt zu, führte aber auch zur Teilung<br />

des Hebeamtes, das in den abteilichen Besitz <strong>der</strong> Hofgüter Lüdinghausen,<br />

Forkenbeck und SeIm sowie in den propsteilichen Besitz <strong>der</strong> Hofgüter<br />

Ihtari (Nordkirchen) und Eichholt (Tetekum) aufging. Der mit Lüdinghausen<br />

nunmehr zu einem Hofesverb<strong>an</strong>d zusammengeschlossene Hof<br />

Forkenbeck, dessen Erwähnungen gleichfalls in das 9. Jh. hinabreichten<br />

(ebd. 1, S. 22 Nr. 7), galt als beigeordneter Hof (territorium). Das Abteiurbar<br />

um 1150 zählte für Lüdinghausen 39, für Forkenbeck 29 Pflichtige<br />

und Orte auf, und zwar ohne den für beide Höfe gemeinsamen villicus,<br />

dessen Abgaben für die Abts- und Konventstafel sowie seine Gastungs-

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