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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 36 <strong>Die</strong> Hofesverbände 261<br />

belehnt wurde. <strong>Die</strong> Zweitteilung des Hofes blieb von dieser Zeit <strong>an</strong>. Erst<br />

1512 konnte das Kloster die Orsoysche Hälfte zurückkaufen, während<br />

sich die <strong>an</strong><strong>der</strong>e Hälfte seit dem ausgehenden 15. Jh. im Lehnsbesitz einer<br />

Familie von Ravensberg bef<strong>an</strong>d. Das Kloster vergab seine Hälfte in Zeitpacht<br />

(ebd. S. 640 f.; S. 684 f.; S.697 § 20). Das Hofgericht gehörte zur<br />

Orsoyschen Hälfte des Hofes und fiel beim Rückkauf <strong>an</strong> das Kloster<br />

zurück.<br />

lckten (n Kettwig)<br />

Der Hof dürfte schon im 10. Jh. best<strong>an</strong>den haben. Im zweiten Urbar<br />

ist Ickten von H<strong>an</strong>d des 10./11. Jhs. mit 36 Ackerfronden verzeichnet<br />

(Kötzschke 1, S. 113 § 26). Der Hof gehörte nach <strong>der</strong> klösterlichen Vermögen<br />

steilung zum Abtsgut und erscheint im abteilichen Heberegister<br />

aus <strong>der</strong> Zeit um 1050 zuerst mit seinen Hintersassen, Pflichten und Abgaben<br />

(ebd. S. 139 f. § 3). Den Hof hatte <strong>der</strong> Abt <strong>an</strong> einen seiner Ministerialen<br />

aus dem Geschlecht von Eller als Lehen ausget<strong>an</strong>. Aber die <strong>Werden</strong>er<br />

Tendenz, alle Abteihöfe in <strong>der</strong> Nähe des Klosters möglichst in<br />

eigner H<strong>an</strong>d zu haben, führte dazu, daß Abt Heinrich von Wildenburg<br />

diesen Hof zusammen mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Grundstücken im Kirchspiel Kettwig<br />

1368 zurückkaufte (ebd.2, S.61 Nr.2). Unter Abt Adolf von Spiegelberg<br />

erscheint Ickten aber schon wie<strong>der</strong> verlehnt, zugleich mit einem Anteil<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Laupendahler Mark (ebd. S.115 Nr.33). Zu den sonstigen<br />

Pertinenzien des Hofes rechnet ein Inventar von 1519 noch mehrere<br />

Höfe, von denen einer im Besitz <strong>der</strong> Herren von Ofte war (ebd. S.139<br />

Nr. 33). Was <strong>an</strong> Einkünften um die Mitte des 16. Jhs. einkam, ergibt das<br />

Hebem<strong>an</strong>uale Dudens 1552 ff. (ebd. S. 671). Derselbe erwähnt in seinem<br />

Pacht- und Rentenbuch 1589/90 für Ickten noch 6 Höfe, von denen einer,<br />

<strong>der</strong> beim Hause Hugenpoth lag, mitsamt dem Schultenamt in <strong>der</strong> H<strong>an</strong>d<br />

<strong>der</strong> adeligen Besitzer dieses Hauses mit Vorbehalt <strong>der</strong> Pachtzahlung war<br />

(ebd. S. 737 § 12). Wohl daher erklärt sich auch das Schweigen über das<br />

Hofgericht.<br />

Kalkofen (s. u. Einern)<br />

Kramwinkel (s. u. Dahlhausen)<br />

Leer (s. u. Schapen)<br />

L<strong>an</strong>genbögel (sö Kettwig)<br />

Da <strong>der</strong> Hof nicht allzuweit von <strong>Werden</strong> entfernt lag und deshalb<br />

leicht vom Kloster aus verwaltet werden konnte, weist L<strong>an</strong>genbögel,

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