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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 36 <strong>Die</strong> Hofesverbände 259<br />

selben Anzahl <strong>an</strong>gegeben. Sie ist auch in <strong>der</strong> Folgezeit im wesentlichen<br />

unverän<strong>der</strong>t geblieben (ebd. 2, S. 586 Nr. 4; S. 597 § 5; S. 611 § 28; S. 614).<br />

Eine lehns rechtliche Vergabe des Hofes durch den Abt <strong>an</strong> einen seiner<br />

Ministerialen war zunächst nur vorübergehend, da 1317 <strong>der</strong> Rückkauf<br />

gel<strong>an</strong>g (ebd. 1, S. 389 Nr.30). Am 7. August 1330 mußte <strong>der</strong> Abt dem<br />

Konvent zusichern, Hetterscheid unter keinen Umständen wie<strong>der</strong> <strong>an</strong> einen<br />

Adeligen (vir bone nationis) auszugeben, und den Hof nur <strong>an</strong> einen bäuerlichen<br />

villicus höchstens für 10 Jahre zu verpachten (Kötzschke 1, S. 391 f.<br />

Nr.23). Trotzdem wurde <strong>der</strong> Hof schon am 25. J<strong>an</strong>uar 1390 <strong>an</strong> den<br />

Klever Amtm<strong>an</strong>n in <strong>Werden</strong>, Joh<strong>an</strong>n von Kückelheim, auf Lebenszeit<br />

aus get<strong>an</strong> (WU Nr.331). Am 11. Dezember 1438 erhielt ihn Konrad<br />

Stecke, ein naher Verw<strong>an</strong>dter des Abtes, für die Dauer von 20 Jahren<br />

(Kötzschke 1, S.455 Nr.65). Da <strong>der</strong> Abt in seiner dauernden Geldverlegenheit<br />

bei Konrad Stecke große Geld<strong>an</strong>leihen aufnahm und bis zur<br />

Bezahlung <strong>der</strong> Gesamtsumme <strong>der</strong> Hof in Steckes und seiner Erben H<strong>an</strong>d<br />

bleiben sollte, war die Gefahr einer dauernden Entfremdung dam'als<br />

beson<strong>der</strong>s groß. Um 1458 waren Slod ind hoff to Hetterscheyden noch<br />

nicht eingelöst (ebd. 2, S. 419 Nr. 3), was aber später geschehen sein muß.<br />

Nach Einführung <strong>der</strong> Reform 1474 wurde Hetterscheid dem abgesetzten<br />

Abt Konrad von Gleichen zum Wohnsitz und zur Nutzung auf Lebenszeit<br />

<strong>an</strong>gewiesen (Märk. Reg. Hs A IV, Nr. 6, BI. 280 V ), fiel aber schon 1478<br />

nach dessen Tode <strong>an</strong> das Kloster zurück, um d<strong>an</strong>n nur in Zeitpacht ausgegeben<br />

zu werden. Schon vor Konrad von Gleichens Aufenthalt hatte Hetterscheid<br />

mehreren <strong>Werden</strong>er Kbten als Residenz gedient. Das in <strong>der</strong> erwähnten<br />

Pachturkunde von 1438 für Konrad Stecke erwähnte overste<br />

huys (Kötzschke 1, S. 457) war wohl dafür vorgesehen. Unter Abt Joh<strong>an</strong>n<br />

von Groningen erfolgte <strong>der</strong> Neubau von Haus und Kapelle, <strong>der</strong>en Altarweihe<br />

mit den Kosten für den Weihbischof <strong>der</strong> Abt in seiner Rechnung<br />

1525 erwähnte (Akten X Nr. 16 aBI. 33). In seiner Rechnung 1526 folgen<br />

die Ausgaben für ein Missale (ebd. BI. 35) und schließlich in <strong>der</strong> Rechnung<br />

1537 die Aufwendungen für die Malereien <strong>der</strong> Altarflügel, die durch<br />

einen Meister Simon ausgeführt wurden (ebd. BI. 60). Unter Abt Herm<strong>an</strong>n<br />

von Holten kam es zur weiteren Ausgestaltung. Aber da Bauten<br />

und Hofhaltung viele fin<strong>an</strong>zielle Mittel verschl<strong>an</strong>gen, schritt die Visitation<br />

von 1570 dagegen ein und verbot sie hier wie in Asterlagen<br />

(Flügge, Chronik, Erg.Heft 415). Ende des 16. Jhs. ist von Hetterscheid<br />

in <strong>der</strong> Kuchen bzw. vom Scholten in <strong>der</strong> Kuchen die Rede (Kötzschke 2,<br />

S.740 § 19; S. 805 Nr.5), eine Bezeichnung, die auch noch in den ersten<br />

Jahrzehnten des 17. Jhs. üblich war. D<strong>an</strong>n aber kam die gegenwärtige<br />

Bezeichnung Abtsküche auf. Abt Hugo Preutaeus (t 1646), <strong>der</strong> hier residierte,<br />

stellte die baufälligen Gebäude wie<strong>der</strong> her, führte einige neu auf

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