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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 36 <strong>Die</strong> Hofesverbände 253<br />

Kötzschke, Studien, S. 94 f.). D<strong>an</strong>n wurde <strong>der</strong> Hof <strong>an</strong> die Familie von<br />

Hoete zu den gleichen Bedingungen ausgegeben (ebd. S. 473 Nr. 6; S.618<br />

§ 41 Nr. 8). <strong>Die</strong> Ausgabe nach <strong>Die</strong>nstm<strong>an</strong>ns-Pacht und Hofschultenrecht<br />

<strong>an</strong> diese Familie vermerkt noch Duden in seinem Pacht- und Rentenbuch<br />

1589/90 (ebd. S.779 § 65). Auch hier war die Folge ein Verfall des Hofgerichts<br />

zum Schaden <strong>der</strong> Hof<strong>an</strong>gehörigen (ebd. S. 806).<br />

Borg<br />

Von den <strong>Werden</strong>er Sattelhöfen dieses Namens lag einer in Friesl<strong>an</strong>d,<br />

ohne daß wir seine nähere Lage feststellen können. Kötzschke sucht ihn<br />

in <strong>der</strong> Nähe von Leer. Im Urbar aus <strong>der</strong> Zeit um 1050 ist er jedenfalls<br />

mit seinen Pflichtigen und Abgaben verzeichnet (Kötzschke 1, S. 146<br />

§ 15). Der Hof wird hier als territorium bezeichnet. Borg gehörte zum<br />

Abteigut und wird noch im Urbar aus <strong>der</strong> Zeit um 1150 mit denselben<br />

Abgaben wie im 11. Jh. beschrieben (ebd. S.241 Nr. 30). Es ist die letzte<br />

Nachricht aus <strong>Werden</strong>er Quellen, die wir über ihn haben. Der Verkauf<br />

<strong>der</strong> friesischen Güter 1282/83 dürfte auch ihn dem Kloster endgültig entfremdet<br />

haben.<br />

Barg (s. u. Friemersheim)<br />

Brabeck (sö Kirchhellen)<br />

Falls das Borahtbeki im ältesten und das Brahtbeki im zweitältesten<br />

Urbar auf dieses Brabeck zu beziehen ist (Kötzschke 1, S.44 Nr.18;<br />

S. 109 § 23), hatte <strong>Werden</strong> hier schon vor 1000 Fuß gefaßt. 1055 verlieh<br />

Abt Gero aus dem Officium 9 M<strong>an</strong>sen (Lacomblet UB 1 Nr. 288). Es ist<br />

die einzige Erwähnung dieses Hofes und seines Zubehörs.<br />

Budberg (b. Werl)<br />

Auf diesen Ort und nicht auf das nie<strong>der</strong>rheinische Hohenbudberg ist<br />

die Eintragung von H<strong>an</strong>d des 10./11. Jhs. über den hier befindlichen<br />

Klosterbesitz im zweiten Urbar zu beziehen (Kötzschke 1, S.98 § 9).<br />

Gen<strong>an</strong>nt werden eine Herrenhufe und elf Abgabenpflichtige. Weitere<br />

Erwähnungen in den <strong>Werden</strong>er Quellen finden sich nicht, so daß <strong>der</strong><br />

Besitz dem Kloster früh entfremdet sein muß.<br />

Dahlhausen (nw Hattingen), Kramwinkel (sw Bochum)<br />

In Dahlhausen, wo das spätere Siechen amt Mitte des 11. Jhs. einige<br />

Einkünfte besaß (Kötzschke 1, S. 150 § 24), bef<strong>an</strong>d sich ein abteilicher

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