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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 35 Entstehung und Entwicklung 245<br />

<strong>Die</strong>se Groß grundherrschaft <strong>Werden</strong> hat zwar im 13. und vereinzelt<br />

auch noch im 14. Jh. kleinen. Zuwachs durch Rodungen, Ankäufe und<br />

Stiftungen erhalten, aber schon im 13. Jh. werden Verfallserscheinungen<br />

deutlicher sichtbar. Sie leiten die dritte Periode ein. Bereits die Urbare<br />

des 12. Jhs. hatten hier und da über Entfremdung von Klostergut klagen<br />

müssen. Beson<strong>der</strong>s das abteiliche Gut war damals und d<strong>an</strong>n immer stärker<br />

in <strong>der</strong> Folgezeit davon betroffen. <strong>Die</strong> Hofhaltung des in den Reichsfürstenst<strong>an</strong>d<br />

aufgestiegenen Abtes trug dar<strong>an</strong> nicht geringe Schuld. Abtsgut<br />

mußte zur Ausstattung seiner reisigen <strong>Die</strong>nstm<strong>an</strong>nen dienen.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Werden</strong> eigenen Form <strong>der</strong> Lehnspacht kam es seit <strong>der</strong> Stauferzeit<br />

zur Übergabe g<strong>an</strong>zer Villikationen <strong>an</strong> die Ministerialen. <strong>Werden</strong><br />

teilt diese bedenklichen Anzeichen des Nie<strong>der</strong>g<strong>an</strong>ges mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Reichsklöstern wie Fulda und Prüm, was in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 13. Jhs.<br />

schon Cäsarius von Heisterbach aufgefallen ist (<strong>Die</strong> Wun<strong>der</strong>geschichten<br />

des Cäsarius von Heisterbach, hg. von Alfons Hilka, 1933, S.156). Es<br />

war nicht nur <strong>der</strong> disziplinäre Verfall, <strong>der</strong> infolge eines übergroßen<br />

Reichtums in dieser Periode Konvente dieser Ordnung herunterwirtschaftete,<br />

wie Cäsarius von seinem strengen Cisterzienserst<strong>an</strong>dpunkt her<br />

meinte. <strong>Die</strong> Umw<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> wirtschaftlichen, fin<strong>an</strong>ziellen und auch<br />

kulturellen Verhältnisse im 13. und z. T. noch im 14. Jh. haben einen<br />

nicht zu unterschätzenden Anteil <strong>an</strong> dem Nie<strong>der</strong>g<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Klöster. Zwar<br />

sind in dieser dritten Periode, vor allem in den Anfängen, auch noch<br />

Zugänge beim <strong>Werden</strong>er Grundbesitz zu buchen, die teils aus Rodetätigkeit,<br />

teils aus Ankäufen, teils noch aus Stiftungen stammen. Aber sie vermögen<br />

das dunkle Bild eines immer stärker werdenden Wirtschaftsverfalls<br />

nicht aufzuhellen. M<strong>an</strong> darf schließlich nicht vergessen, daß das<br />

Interregnum den Reichsklöstern ihren mächtigen Rückhalt <strong>an</strong> einer<br />

starken Reichsgewalt genommen hatte. <strong>Die</strong> Klagen <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Äbte<br />

bei König Rudolf, die dessen Urkunden vom 12. Oktober 1290 wi<strong>der</strong>spiegeln<br />

(Bendel, <strong>Die</strong> älteren Urkunden Nr. 24, Nr. 25) sprechen in dieser<br />

Hinsicht eine deutliche Sprache.<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung war beim <strong>Werden</strong>er Güterbesitz dahin geg<strong>an</strong>gen,<br />

daß es schließlich nur noch zwei Möglichkeiten gab, ihn zu nutzen:<br />

Rentengenuß durch Beleihungen <strong>der</strong> Höfe und Einziehung <strong>der</strong> üblichen<br />

aber nunmehr festliegenden unverän<strong>der</strong>ten Abgaben. In einer Zeit innerklösterlichen<br />

Verfalls mußten aber diese Nutzungsarten große Gefahren<br />

für den Güterbest<strong>an</strong>d des Klosters mit sich bringen. Das sollte <strong>Werden</strong><br />

schon in <strong>der</strong> 2. Hälfte des 13. und noch mehr in den folgenden 150<br />

Jahren erfahren. 1282 (83) mußte das Kloster seinen alten friesischen<br />

Besitz <strong>an</strong> den Bischof von Münster endgültig verkaufen, was dem Kloster<br />

sicherlich nicht leicht gefallen ist, hatte es doch einen schon 1233 gefaßten

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