09.01.2014 Aufrufe

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

244 6. Der Besitz<br />

Doornik) empf<strong>an</strong>gen, ohne daß seine <strong>Werden</strong>er Stiftung diesen Besitz<br />

behalten hätte. Doch besaß die Abtei hier einige Kirchen und führte ihren<br />

Besitz gleichfalls auf eine Schenkung Karls d. Gr. zurück. <strong>Die</strong> Abtei hielt<br />

zäh <strong>an</strong> diesem Besitz, <strong>der</strong> ihr zeitweilig vom Bischof von Tournay im<br />

12. Jh. streitig gemacht wurde, fest. <strong>Die</strong> mit diesen Kirchen verbundenen<br />

Einkünfte und Gerechtsame hat das Kloster bis in das 18. Jh. besessen.<br />

An diesen Besitz in den südlichen Nie<strong>der</strong>l<strong>an</strong>den <strong>an</strong>schließend lassen sich<br />

im nördlichen Teil bis zur Zui<strong>der</strong>see etwa 80 Grundstückseinheiten (ebd.<br />

S. 276) und in den friesischen Küstengegenden zwischen Zui<strong>der</strong>see und<br />

Emsmündung ungefähr 8 Haupthöfe und über 200 zinspflichtige Grundstücke<br />

<strong>an</strong> erkennbaren Besitz erfassen (ebd. S. 288).<br />

Sie alle aber übertraf <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Besitz im westfälischen Raum<br />

und seinen <strong>an</strong>grenzenden Gebieten. Das Kloster brachte es hier bis zum<br />

12. Jh. auf etwa 740 Höfe und Län<strong>der</strong>eien, die sich auf Abts- und<br />

Propsteigut verteilten. Dazu müssen noch <strong>an</strong> die 80 Liegenschaften gerechnet<br />

werden, die auf die übrigen Klosterämter und Stiftungen kamen<br />

(ebd. S. 279 f.).<br />

Schließlich kommt zu dieser Masse des Klostergutes noch <strong>der</strong> nicht<br />

unbedeutende Weinbergbesitz um Bonn, Remagen und im Ahrtal, ferner<br />

das vereinzelte Klostergut abwärts Köln bis nach Wersten (Stadtteil von<br />

Düsseldorf, ebd. S. 270), das Zinsgut im Raum um Duisburg und Angermund<br />

(Stadtteil von Düsseldorf, ebd. S. 274), <strong>der</strong> Streubesitz in <strong>der</strong> Erftgegend<br />

(ebd. S. 269) und in den alten Jülichschen und Gel<strong>der</strong>nschen<br />

Territorien dazu (ebd. S. 275). Rechnet m<strong>an</strong> noch zu allen diesen Liegenschaften<br />

die verhältnismäßig große Anzahl von Kirchen hinzu, über die<br />

Abt und Propst in <strong>der</strong> <strong>an</strong>gegebenen Zeit verfügen konnten, so hat m<strong>an</strong><br />

eine ungefähre Vorstellung vom Umf<strong>an</strong>g dieser Groß grundherrschaft und<br />

den Räumen, auf die sie sich verteilte.<br />

<strong>Die</strong> Verwaltung dieses ausgedehnten Grundbesitzes war im 12. Jh.<br />

gekennzeichnet durch die Villikationsverfassung. <strong>Die</strong> beiden großen Urbare<br />

dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts zeichnen sowohl für das Abtsgut (Kötzschke 1,<br />

S. 185-242) wie für das Propstei gut (ebd. S. 246-291) ein klares Bild<br />

<strong>der</strong> bestehenden Villikationsverbände und ihrer Leistungen. Bis etwa<br />

Mitte des 11. Jhs. hatte sich diese Verwaltungsform im <strong>Werden</strong> er Wirtschaftsbetrieb<br />

durchgesetzt und die M<strong>an</strong>nigfaltigkeit <strong>der</strong> in den l<strong>an</strong>dschaftlichen<br />

Unterschieden begründeten Wirtschafts- und Nutzungsformen<br />

in <strong>der</strong> Karolingerzeit ersetzt. Ausgenommen von dieser Verwaltung nach<br />

Fronhofverbänden blieb aber das Son<strong>der</strong>gut <strong>der</strong> kleineren Klosterämter<br />

und Eigenkirchen. Ihre Verwaltung geschah unmittelbar von <strong>der</strong> Zentralstelle.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!