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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 30 Bru<strong>der</strong>schaften 225<br />

tete sich dabei, das <strong>Werden</strong>er Liudgerusfest (26. März) mit dem gleichen<br />

Officium zu feiern und am folgenden Tage eine Commemoratio aller verstorbenen<br />

<strong>Werden</strong>er Konventualen mit <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zen Klosterfamilie zu begehen.<br />

Für einen verstorbenen Abt sollten 7 Officia beachtet werden<br />

(WestfUB 7 Nr. 252).<br />

Keine Konfraternität alten Stils stellt dagegen die Aufnahme in die<br />

Gebetsgemeinschaft des Zisterzienserordens dar. Sie f<strong>an</strong>d 1260 durch den<br />

Abt von Citeaux statt (Lib. Priv. min. BI. 41).<br />

Im November 1276 nahm auch <strong>der</strong> Abt von Morimund die Liudgerusabtei<br />

in die Gebetsgemeinschaft seines Klosters auf. Das geschah zum<br />

D<strong>an</strong>k für das Wohlwollen, das <strong>Werden</strong> dem Tochterkloster von Morimund,<br />

<strong>der</strong> Abtei Kamp (Kr. Mörs), bewiesen hatte (ebd. BI. 41).<br />

In dieser Zeit war in den meisten Klöstern und Stiften die Beachtung<br />

<strong>der</strong> mit den abgeschlossenen Konfraternitäten eingeg<strong>an</strong>genen Verpflichtungen<br />

außer Gebrauch gekommen. Der zweite Nekrolog des münsterschen<br />

Domes aus dem 13. Jh. bietet dafür ein Beispiel. Er weist keine<br />

<strong>Werden</strong>er Namen mehr auf. <strong>Werden</strong> hat offenbar keine Namen mehr<br />

übers<strong>an</strong>dt. M<strong>an</strong> war hier gleichgültig gegen den alten Brauch geworden.<br />

Abt Albero mußte deshalb 1259 in den Bestimmungen über die Nachlaßregelung<br />

seiner verstorbenen Mönche <strong>an</strong>ordnen, daß die Nachlaßverwalter<br />

cartulas conscribi facient, in quibus defuncti vel defunctorum obitus<br />

per diversas ecclesias significabuntur (Urk. b. Jacobs, Annalen, S.61,<br />

Anm. 93). Ob diese Bestimmung eingehalten worden ist, steht dahin.<br />

<strong>Die</strong> in den Erneuerungsbestrebungen <strong>der</strong> deutschen Benediktiner seit<br />

dem 15. Jh. auftretenden Versuche, die alten Konfraternitäten zu beleben<br />

und zu neuen Abschlüssen zu kommen, haben auch <strong>Werden</strong> berührt.<br />

Denn im Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem Provinzialkonzil in St. Matthias<br />

Trier, <strong>an</strong> dem <strong>Werden</strong> teilnahm, ist wohl die Konfraternität mit diesem<br />

Kloster, das damals unter Abt Joh<strong>an</strong>nes Rode eine große Blüte erlebte,<br />

zu sehen. Der Nekrolog von St. Matthias erwähnt <strong>Werden</strong> unter den<br />

zahlreichen Abteien, mit denen das Trierer Kloster Konfraternitäten<br />

abgeschlossen hatte (Virgil Redlich, Joh<strong>an</strong>n Rode von St. Matthias b.<br />

Trier. BeitrGeschaltMönchtBen. 19. 1935, S. 208 f.).<br />

Noch im Ausg<strong>an</strong>g des 15. Jhs. kam zwischen <strong>Werden</strong> und dem österreichischen<br />

Stift Admont eine Verbrü<strong>der</strong>ung zust<strong>an</strong>de. <strong>Die</strong>ses Stift hatte<br />

einen Boten auf die Reise geschickt, <strong>der</strong> die verschiedensten Klöster besuchen<br />

sollte. 1495 kam er nach <strong>Werden</strong> und trug in seine Rotel die<br />

Namen <strong>der</strong> verstorbenen <strong>Werden</strong>er Mönche ein. Nur dieses einzige Mal<br />

berührte <strong>der</strong> Bote auf seinen Reisen <strong>Werden</strong>, während er Helmstedt z. B.<br />

viermal aufsuchte (Fr. Bünger, <strong>Die</strong> Admonter Totenroteln, S. 208 f.).<br />

Offenbar war <strong>Werden</strong> diesem Boten von seinen Reisewegen zu abgelegen.

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