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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 27 <strong>Die</strong> Liturgie 215<br />

Zeremonien laut, wie die Visitation von 1570 den Ablauf <strong>der</strong> täglichen<br />

Liturgie nennt (Flügge, Chronik, Erg.Heft 1, S. 414).<br />

Näheres bringt darüber erst die Visitation vom 16. März 1597 aus<br />

<strong>der</strong> Zeit des <strong>der</strong> Häresie verdächtigen Abtes Heinrich Duden. Der Bericht<br />

zeichnet ein trübes Bild. Keine Beachtung f<strong>an</strong>den mehr das tägliche<br />

Marienofficium, die Commemoration von Heiligenfesten, die Prozession<br />

in <strong>der</strong> Fastenzeit, das Fest Mariä Lichtmeß und seine Lichterweihe, sowie<br />

die Feier von Totenvigilien und Memorien. <strong>Die</strong> Visitatoren mußten ferner<br />

das ungeziemende Verhalten des Konventes bei Palmweihe und Prozession<br />

am Palmsonntag und bei <strong>der</strong> Wasserweihe am Karsamstag schließlich<br />

auch die Communio sub utraque <strong>an</strong> drei nichtpriesterliche Mönche ernstlich<br />

rügen. Nicht einmal ein Ordinarius (caeremoniarum Ziber) war vorh<strong>an</strong>den.<br />

Seine Anschaffung wurde befohlen und dem Prior die Sorge<br />

für den würdigen Ablauf des Gottesdienstes dringend <strong>an</strong>s Herz gelegt<br />

(Jacobs, Annalen, S.222, Beil. Nr. 5). Aus einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Quelle (Adolf<br />

Overham) wissen wir noch, daß auch die Feier des Kirchweihfestes und<br />

die damit verbundene Heiltumszeigung in dieser Zeit unterlassen wurden.<br />

Der Tod des Abtes Duden im Jahre 1601 bedeutete aber ein Ende<br />

dieser liturgischen Verfallsperiode, so daß die Visitation unter den folgenden<br />

Äbten nur noch unbedeutende Mängel in <strong>der</strong> Begehung <strong>der</strong><br />

klösterlichen Liturgie f<strong>an</strong>den. So brauchte die Visitation vom 31. Juli<br />

1649 (Jacobs, Annalen, S. 231 f. Beil. Nr. 8) dem Prior und Subprior nur<br />

g<strong>an</strong>z allgemein die sorgfältige Pflege des Gottesdienstes <strong>an</strong>s Herz zu<br />

legen und in wenigen Einzelheiten auf die Beachtung <strong>der</strong> Rubriken beim<br />

Chorgebet <strong>der</strong> Advents- und Fastenzeit sowie <strong>der</strong> Duplex- und Semiduplexfeste<br />

einzugehen. Nach einer Notiz des Gelenius (Jacobs, Annalen,<br />

S.153) hatte schon Abt Hugo Preutaeus (t 1646) die von Rom reformierte<br />

benediktinische Liturgie <strong>an</strong>genommen. Gemeint ist zweifellos die<br />

Annahme des von Paul V. und Urb<strong>an</strong> VIII. herausgegebenen Ordensbreviers,<br />

dessen übernahme sich nach Ausweis <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Rezesse<br />

über einen längeren Zeitraum hinzog (v gl. dazu Paulus Volk, Zur Geschichte<br />

des Bursfel<strong>der</strong> Breviers. StudMittGeschBenO 46. 1928, S. 49-92,<br />

175-201,233-258).<br />

Soweit sie erhalten sind, zeichnen die Visitationsberichte des 17. und<br />

18. Jhs. ein ähnliches Bild. Es ist bezeichnend, daß erst nach dem Erlöschen<br />

<strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Kongregation <strong>der</strong> Geist <strong>der</strong> Aufklärung auch im<br />

klösterlichen Gottesdienst neue Wege einschlagen wollte, so daß es auf<br />

diesem Gebiet kurz vor <strong>der</strong> Säkularisation noch zu Streitigkeiten bei <strong>der</strong><br />

Wahl des Abtes Beda Savels kam. Der Konvent hatte u. a. Erleichterungen<br />

für Gottesdienst und Chorgebet gewünscht, nachdem schon unter Abt<br />

Bierbaum 1792 die Matutin von <strong>der</strong> dritten auf die vierte Morgenstunde

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