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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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5. RELIGIöSES UND GEISTIGES LEBEN<br />

§ 27 <strong>Die</strong> L i tu r g i e<br />

Nach <strong>der</strong> Regel Benedikts hat <strong>der</strong> Gottesdienst allem <strong>an</strong><strong>der</strong>en vorzugehen.<br />

Einen tieferen Einhlick in seine Abfolge während des Jahreslaufes<br />

erhalten wir für <strong>Werden</strong> erst im Spätmittelalter durch den Ende des<br />

14. Jahrhun<strong>der</strong>ts nie<strong>der</strong>geschriebenen Cursus (vgl. über ihn § 3 Nr. 8, 10),<br />

den <strong>der</strong> Verfasser auf Grund <strong>der</strong> Angaben seiner Mitbrü<strong>der</strong> und <strong>der</strong><br />

Senioren zusammengestellt hat. Nach einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bemerkung scheint<br />

er keine schriftliche Vorlage, etwa einen älteren Ordinarius, gehabt zu<br />

haben. Verschiedentlich weist er auch auf die Gewohnheiten <strong>an</strong><strong>der</strong>er Benediktinerklöster<br />

hin, die er mit <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Gottesdienstordnung verglichen<br />

habe.<br />

Der Cursus, dessen Stellung in <strong>der</strong> benediktinischen Liturgie des<br />

Mittelalters noch einer beson<strong>der</strong>en Untersuchung bedarf, weist zahlreiche<br />

<strong>Werden</strong>er Eigenheiten auf. Hingewiesen sei <strong>an</strong> dieser Stelle nur auf die<br />

Liturgie einiger Herrenfeste mit ihren eindrucksvollen Zeremonien und<br />

Prozessionen, aus denen hier einige wenige Einzelheiten hervorgehoben<br />

werden sollen.<br />

Schon am Mittwoch <strong>der</strong> Karwoche (Cap.63) läuteten nach <strong>der</strong> Konventsmesse<br />

alle Glocken, um d<strong>an</strong>n bis zur Feier <strong>der</strong> Ostervigil am Karsamstag<br />

zu verstummen. Der Grüne Donnerstag (Cap.64) sah unter<br />

seinen Zeremonien eine zweimalige Fußwaschung vor. <strong>Die</strong> eine f<strong>an</strong>d<br />

morgens vor <strong>der</strong> Konventsmesse im Kreuzg<strong>an</strong>g statt, wo nach dem Cursus<br />

die Prälaten, also Abt, Propst und Prior, den auf den sogen<strong>an</strong>nten<br />

Mendelbänken Sitzenden die Füße wuschen und eine Almosenverteilung<br />

<strong>an</strong> die zusammengeströmten Armen vornahmen. Ausgegeben wurde dabei<br />

das sogen<strong>an</strong>nte Mendelbrot(im Cursus p<strong>an</strong>is m<strong>an</strong>datus gen<strong>an</strong>nt).<br />

Auch in <strong>der</strong> tiefsten Verfallszeit hielt m<strong>an</strong> <strong>an</strong> dieser Sitte fest, für die das<br />

verschuldete Kloster nicht unbeträchtliche Summen in die Rechnungen<br />

einsetzte. In den späteren Jahrhun<strong>der</strong>ten bis zur Säkularisation hat m<strong>an</strong><br />

ebenso geh<strong>an</strong>delt. Am Nachmittag dieses Tages f<strong>an</strong>d im Kapitelssaal in<br />

Gegenwart von Konvent, Weltklerus und Ritterschaft erneut eine Fußwaschung<br />

statt, <strong>der</strong> d<strong>an</strong>n im Refektorium die Verteilung des Mendelbrotes<br />

mit einem Umtrunk folgte. Dem Konvent und den Gästen waren<br />

dabei je ein, dem Abt und Prior je zwei Becher (vasa pot<strong>an</strong>di) zugeteilt.<br />

Auch <strong>der</strong> Karfreitag (Cap. 65) wies in seiner liturgischen Gestaltung, so

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