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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 26 Siegel, Wappen und Münzen 207<br />

In <strong>der</strong> Mitte des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts ist aus stilistischen Gründen die<br />

Entstehung des Siegels ad causas <strong>an</strong>zusetzen (Ewald, Nr.8, Meyer­<br />

Wurmbach, a. a. o. S. 80), das <strong>der</strong> Konvent als das eigentliche Geschäftssiegel<br />

benutzte. Es hat die Umschrift: S(igillum) . CONVENT(us) .<br />

W(er)DINENS(is) . AD CAUSAS und zeigt in gotischer Architekturnische<br />

Liudger in Halbfigur, den Stab in <strong>der</strong> Rechten und das Buch in<br />

<strong>der</strong> erhobenen Linken hinter einer Brüstung. Das Siegel wird noch durch<br />

das g<strong>an</strong>ze 16. Jh. gebraucht und ist <strong>an</strong>scheinend erst im 17. Jh. durch ein<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>es ersetzt worden. Es hat die Umschrift: SIGILLUM: CAPITULI:<br />

WERDINENSIS. Dargestellt ist im Siegelfelde Liudger im Bischofsornat<br />

mit Kirchenmodell in <strong>der</strong> Rechten und Bischofsstab in <strong>der</strong> Linken, vor<br />

ihm <strong>der</strong> <strong>Werden</strong> er Stiftsschild mit dem Kreuzwappen (Meyer-Wurmbach,<br />

a. a. o. S. 80 Nr. 9 a. Nicht bei Ewald).<br />

Wappen<br />

Ein Wappen ist erst in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 15. Jhs. nachzuweisen und<br />

kommt auf den Münzen des Abtes Joh<strong>an</strong>n Stecke (1436-51) vor. Ein<br />

Ra<strong>der</strong>albus aus seiner Zeit zeigt auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite einen Wappenschild<br />

im Vierpaß. Auf ihm ist im geteilten Feld vorn ein Kreuz, hinten ein<br />

Balken, belegt mit Eisenhütchen, zu sehen. Es k<strong>an</strong>n sich dabei nur um<br />

eine Verbindung des <strong>Werden</strong> er Stiftssym:bols (Kreuz) mit dem Familienwappen<br />

des Abtes (Balken mit Eisenhütchen) h<strong>an</strong>deln. <strong>Die</strong> Rückseite <strong>der</strong><br />

Münze zeigt den hl. Liudger und zu seinen Füßen einen Schild mit gekreuzten<br />

Bischofsstäben (Grote, S. 417). Unter Steckes Nachfolger Konrad<br />

von Gleichen (1452-74) ist sowohl auf seinen Münzen (Grote,<br />

S.420) als auch auf seinen Siegeln (so schon <strong>an</strong> Urk. von 1453 Dez. 9)<br />

aber nur <strong>der</strong> Schild mit den gekreuzten Stäben <strong>an</strong>gebracht. Das Kreuz<br />

fehlt.<br />

<strong>Die</strong> weitere Entwicklung geht d<strong>an</strong>n dahin, daß diesem Schild mit<br />

Stäben wie<strong>der</strong> ein Kreuzschild unterlegt wird, so im Siegel des Abtes<br />

Theodor Hagedorn (1477-1484) z. B. <strong>an</strong> <strong>der</strong> Urkunde vom 28. Oktober<br />

1480. Der Abt hat kein persönliches Zeichen in seinen Siegeln geführt.<br />

Solche sah m<strong>an</strong> in <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Kongregation auch nicht gern. Der<br />

Generalkapitelrezeß von 1484 (Volk, Rezesse 1, S.208 Nr.4) ermahnte<br />

die Abte, sich vor aller curiositas ... in armis et clip eis zu hüten, was <strong>der</strong><br />

Rezeß vom folgenden Jahr d<strong>an</strong>n dahin ergänzte und mil<strong>der</strong>te, daß die<br />

Abte mit Erlaubnis <strong>der</strong> Präsidenten o<strong>der</strong> Visitatoren ein persönliches<br />

Zeichen in das Siegel setzen dürften. <strong>Die</strong> Nachfolger Hagedorns, Abt<br />

Antonius Grimholt (1484-1517), Joh<strong>an</strong>n von Groningen (1517-1540)<br />

und Herm<strong>an</strong>n von Holten (1540-72) haben sich jedoch streng <strong>an</strong> das<br />

Beispiel ihres Vorgängers gehalten und in ihren Siegeln jedes persönliche

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