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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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206 4. Verfassung<br />

<strong>an</strong>. Erhalten ist ein Abdruck zuerst <strong>an</strong> einer Urkunde vom 31. März 1126<br />

(Kötzschke 1, S. 358 Nr. 1).<br />

Auffallen<strong>der</strong>weise ist nun ein weiteres Siegel überliefert, das dem<br />

vorhergehenden sehr verw<strong>an</strong>dt ist (Ewald, Nr. 7) und schon früher überliefert<br />

ist als das zweite, nämlich <strong>an</strong> einer Urkunde des Abtes Berengoz<br />

von 1124 (Crecelius, Trad. 2, Nr. 127). Das Siegel ist beschädigt und hat<br />

die Umschrift: S(<strong>an</strong>) (Ctu)S LI ... E(p)I(s)C(opus). <strong>Die</strong>ses Siegel ist nach<br />

Meyer-Wurmbach (a. a. O. S.80) das dritte Siegel <strong>der</strong> Abtei. Es dürfte<br />

um 1124 <strong>an</strong>zusetzen sein.<br />

<strong>Die</strong> Tatsache, daß <strong>Werden</strong> in einer Zeitsp<strong>an</strong>ne von zwei Jahren, 1124<br />

und 1126, zwei verschiedene Siegel verw<strong>an</strong>dte, bedarf <strong>der</strong> Klärung, erscheint<br />

aber wegen <strong>der</strong> spärlichen Urkundenüberlieferung und <strong>der</strong> wenigen<br />

erhaltenen Abdrücke äußerst schwierig. Bei <strong>der</strong> Siegelurkunde von<br />

1126 h<strong>an</strong>delt es sich um die Entlassung eines Ebelin aus <strong>der</strong> Hörigkeit des<br />

Hofes Herzfeld, die Verh<strong>an</strong>dlungen in Hildesheim und Helmstedt, wo<br />

<strong>der</strong> Abt sich zeitweise aufhielt, sowie in <strong>Werden</strong> erfor<strong>der</strong>lich gemacht<br />

hatten. Der Abt erzählt <strong>an</strong>schließend, daß Ebelin von <strong>Werden</strong> nach<br />

Helmstedt gekommen sei und hier habe er ihm das privilegium sigillo<br />

s<strong>an</strong>cti Liudgeri sigillatum ausgehändigt. Es ist die zweite Erwähnung<br />

eines Siegels in einer <strong>Werden</strong>er Urkunde als Beglaubigungsmittel. <strong>Die</strong><br />

älteste geschieht in einer Urkunde Abt Liudberts von 1115 (Lacomblet<br />

UB 4 Nr. 617). Erst in <strong>der</strong> Mitte des 13. Jhs. wird dieser Siegeltyp durch<br />

einen größeren als früher ersetzt. Liudger ist in Hatbfigur wie<strong>der</strong>gegeben,<br />

mit dem Stab in seiner Rechten, aber das Buch nunmehr geschlossen vor<br />

seiner Brust in <strong>der</strong> Linken haltend. <strong>Die</strong> Umschrift lautet, soweit sie noch<br />

lesbar ist: ... MONASTERII. IN . WERDINA (1248 Ewald, Nr.9,<br />

Meyer-Wurmbach, a. a. O. S. 80; nach ihr Siegel 4 des Stiftes).<br />

<strong>Die</strong> steigende Macht des Konventes im 13. Jh. spiegelt sich in <strong>der</strong><br />

Siegelentwicklung des Stiftes wie<strong>der</strong>. Schon in einer Urkunde des Propstes<br />

Gerhard von 1217 ist in <strong>der</strong> Siegel <strong>an</strong>kündigung von einem Stiftssiegel<br />

(Sigillum ecclesie) die Rede (WU 7 Nr. 143), das auch neben dem<br />

des Abtes in einer Urkunde von 1224 <strong>an</strong>gekündigt wird (ebd. Nr.252).<br />

Damit ist das vom Konvent benutzte Siegel gemeint. Ausdrücklich als<br />

Konventssiegel bezeichnet und <strong>an</strong>gekündigt wird es d<strong>an</strong>n zuerst in einer<br />

lei<strong>der</strong> nur abschriftlich erhaltenen Urkunde von 1248 (Kötzschke 1,<br />

S. 363 f. Nr. 4). Das in diesen Urkunden <strong>an</strong>gekündigte Siegel dürfte mit<br />

einem in <strong>der</strong> 1. Hälfte des 13. Jhs. entst<strong>an</strong>denen Siegel gleich sein, das<br />

sich <strong>an</strong> einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Urkunde, gleichfalls von 1248, findet. Es zeigt<br />

Liudger mit Bischofsstab in <strong>der</strong> Rechten und Buch in <strong>der</strong> Linken. Von<br />

<strong>der</strong> Umschrift sind die Reste erhalten: ... MONAST ... Rii IN WER­<br />

DINA (Ewald, Nr. 9,Meyer-Wurmbach, a. a. O. S. 80 Nr. 9).

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