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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 26 Siegel, Wappen und Münzen 205<br />

dulden wollten. Als Reformierte und Katholiken sich dagegen zur Wehr<br />

setzten, ließ <strong>der</strong> preußische Kommissar ein militärisches Komm<strong>an</strong>do aus<br />

Wesel nach <strong>Werden</strong> beor<strong>der</strong>n und bei den wi<strong>der</strong>spenstigen Bürgern einquartieren<br />

(Jacobs, Geschichte, S. 169 f.). Erst <strong>der</strong> Vergleich von 1774<br />

regelte die Verhältnisse in <strong>der</strong> Stadtverwaltung und bestimmte den Anteil<br />

<strong>der</strong> Konfessionen in <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Ämter. Seine Ausführung<br />

bestimmte Abt Joh<strong>an</strong>n Hellersberg durch eine Verordnung vom Dezember<br />

1776, nachdem <strong>der</strong> Kaiser am 10. Februar 1775 diesem, einen Monat<br />

vorher von Friedrich d. Gr. genehmigten Vergleich zugestimmt hatte<br />

(Einzelheiten bei Schuncken, Geschichte <strong>der</strong> <strong>Reichsabtei</strong> <strong>Werden</strong>, S. 232 ff.;<br />

und bei Jacobs, Geschichte, S. 173 f.). Auf <strong>der</strong> Grundlage dieses Vergleichs<br />

beruhte in den folgenden Jahrzehnten das Verhältnis von Stift<br />

und Stadt, das bis zur Säkularisation nicht mehr getrübt gewesen zu sein<br />

scheint.<br />

§ 26 Sie gel, W a p p e nun d M ü n zen<br />

Siegel<br />

Seit dem Beginn des 11. Jahrhun<strong>der</strong>ts folgen Klöster und Stifte dem<br />

Beispiel <strong>der</strong> hohen Geistlichkeit und drücken ihren Urkunden zur Beglaubigung<br />

ein Siegel auf. <strong>Die</strong> Anfänge dieses Brauches in <strong>Werden</strong> sind umstritten.<br />

Der erste Abdruck eines Siegels findet sich <strong>an</strong> einer Urkunde von<br />

1052 (Lacomblet UB 1 Nr. 188, hier Anm. 6 irrig als Abdruck des Abtssiegels<br />

<strong>an</strong>gesehen. So auch Kötzschke 1, Einl., S. 91). Aber Wibel (Zur<br />

Kritik d. älteren Kaiserurk., S. 88 Anm. 1) hält Urkunde und Siegel für<br />

eine Fälschung und Opperm<strong>an</strong>n (Rheinische Urkundenstudien, S. 131)<br />

folgt ihm darin, meint allerdings, daß es sich um eine in <strong>der</strong> Mitte des<br />

12. Jhs. umgearbeitete Traditionsnotiz h<strong>an</strong>dle, womit d<strong>an</strong>n auch ein Ansatzpunkt<br />

für die Entstehung des Siegels gegeben wäre. Doch ist ein Abdruck<br />

desselben schon <strong>an</strong> einer undatierten Urkunde, die zwischen 1082-<br />

1105 <strong>an</strong>zusetzen ist, vorh<strong>an</strong>den (Crecelius, Trad.2, S.15 Nr.117. So<br />

Meyer-Wurmbach, a. a. O. S. 79). <strong>Die</strong> Umschrift lautet: SIGNV(m)<br />

S( <strong>an</strong>cti) LIUDGERI. In <strong>der</strong> Mitte dieses Rundsiegels steht <strong>der</strong> barhäuptige<br />

Klosterheilige St. Liudger in Halbfigur aber ohne Attribute<br />

(Ewald, Tafel 27 Nr. 6, dazu Meyer-Wurmbach, a. a. o. S. 79).<br />

Auch auf dem zweiten in <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Urkundenüberlieferung feststellbaren<br />

Klostersiegel ist <strong>der</strong> Klosterheilige dargestellt. Hier erscheint<br />

er aber zum ersten Mal mit den Abzeichen seiner Würde, dem Bischofsstab<br />

in <strong>der</strong> Rechten und geöffnetem Buch in <strong>der</strong> erhobenen Linken. Von<br />

<strong>der</strong> Umschrift ist nur ein Rest vorh<strong>an</strong>den, und zwar die Buchstaben:<br />

... LIVDG ... (Ewald, Tafel 27 Nr. 5). Meyer-Wurmbach (a. a. O. S. 79)<br />

setzt die Entstehung dieses Siegels, wenn auch mit Fragezeichen, um 1105

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