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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 24 Verhältnis zur Pfarrei 193<br />

bIet, UB 1 Nr. 262). Damit wurden die Bestrebungen <strong>der</strong> beiden Kapellen,<br />

das Pfarrecht <strong>an</strong> sich zu ziehen, indessen nicht endgültig überwunden,<br />

wie die spätere Entwicklung lehrt. Erzbischof Heinrich von Köln<br />

(1305-32) inkorporierte die Einkünfte bei <strong>der</strong> Nebenkirchen, soweit sie<br />

nicht für den Unterhalt <strong>der</strong> bei den Rektoren erfor<strong>der</strong>lich waren, <strong>der</strong><br />

Mensa des Abtes (Urk. nicht erhalten, aber erwähnt in <strong>der</strong> Inkorporationsurk.<br />

von 1551: Jacobs, Gesch. S.417 Anl. Nr.6). <strong>Die</strong> Beachtung<br />

seiner archidiakonalen Rechte auch nach <strong>der</strong> Inkorporation mußte die<br />

Abtei am 9. August 1387 dem Kölner Domdech<strong>an</strong>ten zusichern (Urk.<br />

Nr. 1353 Köln Domstift StAK). <strong>Die</strong> in dieser Zeit zwischen Köln und<br />

<strong>Werden</strong> herrschenden Streitigkeiten (s. oben § 19) haben <strong>an</strong>scheinend eine<br />

solche Zusicherung erfor<strong>der</strong>lich gemacht.<br />

Trotz dieser Inkorporation scheinen jedoch im 14. Jh. Selbständigkeitsbestrebungen<br />

gewisse Erfolge gehabt zu haben. Denn obwohl nach<br />

<strong>der</strong> Bestimmung von 1103 das ius sepulturae bei <strong>der</strong> Mutterkirche bleiben<br />

sollte, besaß die Luciuskirche schon im Spätmittelalter einen eigenen<br />

Friedhof, <strong>der</strong> in einem Lehnsverzeichnis aus <strong>der</strong> Zeit des Abtes Adolf<br />

Spiegelberg (1398-1436) gen<strong>an</strong>nt wird (Joh<strong>an</strong>nes de Kukelshem ... cum<br />

tribus domibus sitis prope N yenkirken iuxta cimiterium. Kötzschke 1,<br />

S. 115). Er best<strong>an</strong>d noch Ende des 18. Jhs., als auch für St. Klemens in<br />

Born ein eigener, sicher schon älterer Friedhof bezeugt ist (Jacobs, Geschichte,<br />

S.425). In <strong>der</strong> Vermögensverwaltung dieser Kirchen best<strong>an</strong>d<br />

mindestens im 16. Jh. eine gewisse Unabhängigkeit (Jacobs, Rechnungsablage<br />

des Kirchspiels Born, S. 15; ferner Jacobs, Geschichte, S. 37 f.).<br />

Wie die Entscheidung im Streit zwischen Abtei und Rektoren dieser<br />

Nebenkirchen vom 26. Juni 1381 (Jacobs, Geschichte, S. 413 Beil. 5) und<br />

das Urteil des Kölner Offizials vom 31. Mai 1391 im Streit <strong>der</strong> Bewohner<br />

von Velbert gegen die Abtei wegen ihres Beitrages zur Baulast <strong>der</strong><br />

Peterskirche (J acobs, Geschichte, S. 411, Beil. 4) ergeben, war damals die<br />

Peterskirche, das Westwerk des 10. Jhs. also, die eigentliche Pfarrkirche,<br />

in <strong>der</strong> <strong>der</strong> sonntägliche Pfarrgottesdienst abwechselnd von den bei den<br />

Pfarrektoren von St. Lucius und St. Klemens gefeiert wurde. Abt und<br />

Konvent hatten sich schon am 8. Juni 1277 verpflichtet, nur befähigte<br />

und sittlich einw<strong>an</strong>dfreie Geistliche dafür einzusetzen (in <strong>der</strong> Wahlkapitulation<br />

von diesem Tage s. Jacobs, Annalen, S. 62 f. Anm. 96), eine Verpflichtung,<br />

die 1322 noch einmal wie<strong>der</strong>holt wurde (Jacobs, Geschichte,<br />

S. 35 f.).<br />

<strong>Die</strong> Pastoren <strong>der</strong> bei den Kirchen von St. Lucius und St. Klemens<br />

hatten nach altem Brauch das Recht, <strong>an</strong> den Dedikations- und Patrozinienfesten<br />

des Münsters, <strong>der</strong> Kapellen und Altäre Vesper und Matutin<br />

zu halten sowie die erste Messe zu feiern. Erst d<strong>an</strong>n konnte <strong>der</strong> Gottes-

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