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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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192 4. Verfassung<br />

einen Komprorniß, den <strong>der</strong> damalige Osnabrücker Fürstbischof vermittelte,<br />

beigelegt (Gregor Overham, S. 151). Das Hauptverdienst <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Einigung schrieb sich <strong>der</strong> Corveyer Ges<strong>an</strong>dte bei den Friedensverh<strong>an</strong>dlungen<br />

in Münster, <strong>der</strong> Brauweiler Professe Adam Adami, zu. Er hatte<br />

die Grundlagen <strong>der</strong> Einigung entworfen und den Fürstbischof als Vermittler<br />

vorgeschlagen (Volk, Fünfhun<strong>der</strong>t Jahre, S. 120 f.). Seitdem nahmen<br />

die Helmstedter <strong>an</strong> den <strong>Werden</strong>er Wahlen teil.<br />

§ 24 Ver h ä I t n i s zur P f a r r e i<br />

Seit dem ausgehenden 9. Jh. und beson<strong>der</strong>s seit dem 11. Jh. kommt im<br />

benediktinischen Mönchtum das Bestreben zum Durchbruch, sich wie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> vita contemplativa stärker zuzuwenden, sich deshalb von <strong>der</strong> Seelsorge<br />

zurückzuziehen und sie Weltgeistlichen zu übertragen (vgl. darüber<br />

Semmler, Klosterreform, S. 266 f.; Oediger, Mönche und Pfarrseelsorge,<br />

S. 107 f.). <strong>Die</strong> Frage, ob <strong>der</strong> Mönch überhaupt Seelsorge ausüben<br />

darf, gehörte zu den Streitfragen <strong>der</strong> theologischen Literatur, die noch<br />

im 12. Jh. zu heftigen Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen führten. Vor diesem Hintergrund<br />

ist die Entwicklung des Pfarrsystems in <strong>Werden</strong> zu sehen.<br />

Eine Umschreibung des <strong>Werden</strong>er Zehnt- und Pfarrsprengels bringt<br />

erst die Weihenotiz von 875 (Druck: Kötzschke 1, S. 34 f.; Oediger,<br />

Reg.1 Nr.253). In welchem Teil <strong>der</strong> Abteikirche damals aber <strong>der</strong> Pfarrgottesdienst<br />

abgehalten wurde, ist nicht bek<strong>an</strong>nt. Im Westwerk des<br />

10. Jhs., ursprünglich nach Maria, seit dem 14. Jh. nach Petrus ben<strong>an</strong>nt,<br />

f<strong>an</strong>den nach <strong>der</strong> Weihenachricht von 943 die Sendgerichte statt. <strong>Die</strong>selbe<br />

Notiz bringt auch die Nachricht über die Erweiterung des Pfarrsprengels<br />

(Crecelius, Trad.1 Nr.79; Oediger, Reg.1 Nr.333). Ob damals schon<br />

im Westwerk <strong>der</strong> Pfarrgottesdienst abgehalten wurde, bleibt ungewiß,<br />

ist aber zu vermuten. Nachweisen können wir ihn hier erst im 14. Jh.<br />

Ob die Mönche selbst jemals die Seelsorge in <strong>der</strong> umfänglichen Pfarrei<br />

ausgeübt haben, muß dahingestellt bleiben. Sicher ist nur, daß spätestens<br />

im 11. Jh. Weltpriester mit dieser Aufgabe befaßt wurden. Ihre Bestrebungen<br />

gingen im Laufe des Jhs. dahin, St. Klemens (Born) und St. Lucius<br />

(Neukirchen) zu selbständigen Pfarren zu machen.<br />

Abt und Konvent hielten aber <strong>an</strong> dem Pfarrecht ihrer Abteikirche<br />

zäh fest und ließen schon im Jahre 1103 durch eine Kölner Synodalentscheidung<br />

bestimmen, daß die Kapellen von St. Klemens und St. Lucius<br />

keine Pfarrechte besaßen und nur im Notfall die Taufe spenden<br />

durften, den Chrisam jedoch von <strong>der</strong> Mutterkirche holen mußten (Lacom-

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