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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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184 4. Verfassung<br />

§ 22 Ver h ä 1 t n i s zur Bur s f eId e r K 0 n g r e g a t ion<br />

Im Jahre 1474 wurde das dem Ruin nahe Kloster von <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong><br />

Kongregation übernommen und ihr 1478 endgültig inkorporiert (s. unten<br />

§ 42). Es unterst<strong>an</strong>d bei aller grundsätzlichen Wahrung seiner Selbständigkeit<br />

diesem 1446 <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Reformverb<strong>an</strong>d, <strong>der</strong> in seiner Blütezeit<br />

über hun<strong>der</strong>t Männerklöster umfaßte. Verb<strong>an</strong>dsorg<strong>an</strong>e waren ein Präsident,<br />

ursprünglich <strong>der</strong> Abt von Bursfelde, nach <strong>der</strong> Reformation ein<br />

zunächst jährlich, später auf Lebenszeit gewählter Abt eines Klosters,<br />

ferner das Generalkapitel, mit <strong>an</strong>f<strong>an</strong>gs jährlichen, später alle drei Jahre<br />

stattfindenden Tagungen <strong>der</strong> Kbtegemeinschafl. Auf ihnen st<strong>an</strong>den Fragen<br />

<strong>der</strong> Regeltreue, Ordens zucht und Liturgie zur Beratung <strong>an</strong>, wobei<br />

eine möglichst große conformitas das Ziel war. <strong>Die</strong> Beschlüsse wurden in<br />

Rezessen nie<strong>der</strong>gelegt und ihre Durchführung durch häufige Visitationen<br />

überwacht (Ziegler, S. 15 ff.). Für <strong>Werden</strong> sind mehrere Visitationsberichte<br />

erhalten. Sie gewähren einen tiefen Einblick in das <strong>Werden</strong>er<br />

Klosterleben des 16.-17. Jhs.<br />

Das enge B<strong>an</strong>d, das jeden <strong>Werden</strong>er Mönch in <strong>der</strong> Kongregation hielt,<br />

wurde <strong>an</strong>läßlich seiner feierlichen Profeß geknüpft. Bei dieser Gelegenheit<br />

mußte <strong>der</strong> Novize mit einer beson<strong>der</strong>en Eidesformel schriftlich seine<br />

Treue zur Kongregation bezeugen, und zwar auf demselben Blatt, auf<br />

dem sich seine eigenhändig nie<strong>der</strong>geschriebene Profeßformel bef<strong>an</strong>d (erhaltene<br />

Zeugnisse des 17./ 18. Jhs. Akten I N r., 31).<br />

Für die Haltung des Klosters <strong>der</strong> Kongregation gegenüber spielte<br />

aber nicht so sehr <strong>der</strong> einzelne Mönch o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Konvent, als vielmehr<br />

<strong>der</strong> jeweilige Abt eine entscheidende Rolle, so daß Schw<strong>an</strong>kungen in den<br />

Beziehungen nicht ausbleiben konnten. Es war das Verdienst des bedeutenden<br />

Abtes Adam Meyer von Gross-St. Martin in Köln gewesen, den<br />

<strong>der</strong> Reform sehr geneigten Klostervogt Herzog Joh<strong>an</strong>n von Kleve zu<br />

ihrer Einführung in <strong>Werden</strong> ver<strong>an</strong>laßt und mit seiner Hilfe die Durchführung<br />

gegen den Wi<strong>der</strong>st<strong>an</strong>d von Konvent, Adel und Bürgertum<br />

erzwungen zu haben (ein Teil <strong>der</strong> im <strong>Werden</strong>er Fonds verlorenen einschlägigen<br />

Akten sind - bisher unbeachtet - im Best<strong>an</strong>d Kleve-Mark,<br />

Akten XXIV Nr.3 erhalten. Ihre Veröffentlichung wird vorbereitet).<br />

Meyer selbst übernahm für vier Jahre die Administration des heruntergekommenen<br />

Klosters und holte aus verschiedenen Bursfel<strong>der</strong> Klöstern<br />

den neuen Konvent zusammen.<br />

Seine Nachfolger schritten auf dem von ihm vorgezeichneten Weg<br />

weiter. Abt <strong>Die</strong>trich Hagedorn (1477-1484) fehlte zwar häufig aus gewichtigen<br />

Gründen auf den Generalkapiteln, war aber 1482 beim Generalkapitel<br />

in Mainz <strong>an</strong>wesend und erhielt hier das alleinige Vertretungs-

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