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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 21 Verhältnis zum nie<strong>der</strong>rheinisch-westfälischen Kreis 183<br />

kleine Stift infolge <strong>der</strong> schweren Ausschreitungen bei<strong>der</strong> Parteien in wirtschaftlicher<br />

Hinsicht <strong>an</strong> den R<strong>an</strong>d des Abgrundes gekommen war. 1587<br />

wurden statt <strong>der</strong> vom Stift be<strong>an</strong>tragten Schuldennie<strong>der</strong>schlagung zusätzlich<br />

die Zahlung von zwei Römermonaten verl<strong>an</strong>gt, und zwar innerhalb<br />

von vier Wochen, <strong>an</strong><strong>der</strong>enfalls sollte Beschlagnahme von Grundbesitz<br />

erfolgen (Akten XI b Nr.2 BI. 36 f.). 1596 betrug sein Schuldenst<strong>an</strong>d<br />

beim Kreis schon 1356 Gulden (ebd. BI. 193) und um 1609 sogar 12000<br />

Gulden. <strong>Werden</strong> konnte damals nicht einmal die Kosten einer Ges<strong>an</strong>dtschaft<br />

bezahlen, die wegen Vermin<strong>der</strong>ung dieser Summe verh<strong>an</strong>delt hatte<br />

(Akten XI b Nr. 1 BI. 5 ff.).<br />

<strong>Die</strong> 2. Hälfte des 17. Jhs. zeigte das gleiche trübe Bild eines in Zahlungsschwierigkeiten<br />

steckenden Kreisst<strong>an</strong>des, sowohl hinsichtlich seiner<br />

Verpflichtung beim Kreis als auch beim Reich. Nach dem Rechnungsst<strong>an</strong>d<br />

des Kreispfennigmeisters hatte <strong>Werden</strong> bis 1688 noch einen Schuldenrückst<strong>an</strong>d<br />

von etwas mehr als 306 Talern. (Akten XI b Nr.2 BI. 111).<br />

Ahnlich war es in den folgenden Jahrzehnten. Das Stift wies immer darauf<br />

hin, daß es in militärischer Hinsicht durch seine Zahlungen und Lieferungen<br />

<strong>an</strong> Br<strong>an</strong>denburg-Preußen im überhöhten Maß seinen Verpflichtungen<br />

nachgekommen sei und vom Reich bzw. Kreis nicht noch zusätzlich<br />

belastet werden dürfe. Auch im 18. Jh. blieb <strong>Werden</strong> mit seinen<br />

Zahlungen weiter im Rückst<strong>an</strong>d, da die steigende Ohnmacht des Kreises<br />

und <strong>der</strong> Verfall seiner Verfassung für das Stift verständlicherweise keinen<br />

Anreiz bildete, seine Abgaben eifriger zu zahlen.<br />

Ein Abbild dieser ohnmächtigen Zerfahrenheit des Kreises in diesem<br />

Jahrhun<strong>der</strong>t waren die Kreistage. Sie f<strong>an</strong>den von 1738-1757 überhaupt<br />

nicht statt. Damit schw<strong>an</strong>d natürlicherweise auch die Neigung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Kreisstände, sich <strong>an</strong> <strong>der</strong> politischen Kreistätigkeit in Ausschüssen<br />

und Kommissionen zu beteiligen. Gerade hier hatte <strong>Werden</strong> im 16. und<br />

17. Jh. eifrig mitgearbeitet und unter den kleineren geistlichen Kreisständen<br />

eine nicht unbedeutende Rolle gespielt, so, um nur zwei Beispiele<br />

zu nennen, 1555 <strong>an</strong>läßlich <strong>der</strong> Wahl des Klever Herzogs zum Kreisobersten<br />

und <strong>der</strong> sechs Ständevertreter als sogen<strong>an</strong>nte Zugeordnete (Rode,<br />

Kreisdirektorium, S. 61), ferner 1653, als es um die Wehrverfassung des<br />

Kreises ging (Isaacson, S.36/38). Auch eine gewisse Mittlerrolle konnte<br />

<strong>Werden</strong> gelegentlich übernehmen. Sein gew<strong>an</strong>dter Prior Adolf Borcken<br />

entwickelte 1664 in den Verh<strong>an</strong>dlungen zwischen den Generalstaaten<br />

Pfalz-Neuburg, Br<strong>an</strong>denburg und Münster eine eifrige Tätigkeit (Isaacson,<br />

S. 77; Kohl, S. 226 f.). Gelegentlich diente die Abtei auch als Treffpunkt<br />

für Besprechungen des Bischofs von Münster und des Herzogs von<br />

Jülich Berg (Kohl, S. 140,486, 500).

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