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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 21 Verhältnis zum nie<strong>der</strong>rheinisch-westfälischen Kreis 179<br />

Gleichzeitig mit diesem R<strong>an</strong>gstreit lief ein <strong>an</strong><strong>der</strong>er zwischen \Verden<br />

und Kornelimünster, das beim Kreis in allen Sachen vor <strong>Werden</strong> eingeordnet<br />

werden wollte. <strong>Die</strong>ser Streit, <strong>der</strong> schon seit dem Probationstag<br />

1654 schwelte, st<strong>an</strong>d noch 1731 in voller Blüte. Aber auch aus diesem<br />

Streit ging <strong>Werden</strong> schließlich als Sieger hervor (Akten XI b Nr. 3).<br />

Das Reich hatte im Laufe des 16. Jhs. den Kreisen verschiedene Aufgaben<br />

übertragen. Dazu gehörte seit 1551 die volle Aufsicht über Währung<br />

und Münzwesen. Der Essener Kreistag vom selben Jahr faßte unter<br />

Teilnahme <strong>Werden</strong>s die entsprechenden Beschlüsse, so über die Anstellung<br />

eines Kreiswardeins und über die Abhaltung von Probationstagen für die<br />

Münzprüfungen (Rode, Kreisdirektorium, S. 51 f.). In Ausführung dieser<br />

Beschlüsse legte <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Münzrat, den das Stift wie je<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Münzst<strong>an</strong>d nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Reichsmünzordnung von 1559<br />

zu den Tagungen entsenden mußte, auf dem Probationstag 1568 sein<br />

Münzprivileg von 974 im Original vor (Lennartz, Probationstage, S. 40)<br />

und in Erneuerung dieses Rechtes übte es Abt Heinrich Duden nach mehr<br />

als hun<strong>der</strong>tjähriger Unterbrechung auch wie<strong>der</strong> aus, was ihm die heftige<br />

Kritik des Anonymus eintrug (S. 82).<br />

Um 1614 ließ <strong>Werden</strong> in <strong>der</strong> Bergischen Münze zu Mülheim a. Rhein,<br />

die 1613 eingerichtet worden war, 8 Hellerstücke und Goldgulden schlagen.<br />

Aber schon auf dem folgenden Probationstag des Kreises im Oktober<br />

1614 hielt m<strong>an</strong> dem Münzmeister vor, daß er diese <strong>Werden</strong>er Prägungen<br />

vorgenommen habe, ohne vom Kreis dafür zugelassen worden zu sein.<br />

Auch schien ihr Gehalt zu gering. Der Münzmeister kam deswegen in<br />

Haft (Lennartz, Probationstage, S. 40).<br />

Einige Jahre später hatte das Stift erneut wenig Glück mit seinen<br />

Prägungen in <strong>der</strong> Mülheimer Münze. 1617 f<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Kreiswardein die<br />

<strong>Werden</strong>schen 4 Schilling- und 4 Stüberstücke zu gering <strong>an</strong> Schrot und<br />

Gehalt, so daß diese Münzen im g<strong>an</strong>zen Kreisgebiet verrufen und die<br />

Untert<strong>an</strong>en davor gewarnt wurden. Der Abt mußte schwere Vorwürfe<br />

des Kreises einstecken. Seine Rolle in dieser Angelegenheit, die zur Verhaftung<br />

des Münzmeisters führte~ ist undurchsichtig (Lennartz, Probationstage,<br />

S. 40; Spaeth, Münzwesen, S. 159 f.).<br />

Nach diesen mißglückten Prägungen kleinerer Werte verzichtete <strong>Werden</strong><br />

über fünfundzw<strong>an</strong>zig Jahre auf weitere und ließ erst 1643 einen<br />

neuen Scheidemünzfuß festsetzen. Der große M<strong>an</strong>gel <strong>an</strong> Scheidemünzen<br />

im g<strong>an</strong>zen Stiftsgebiet führte d<strong>an</strong>n aber 1658 dazu, daß die Kreismünzräte<br />

dem Abt die Ausmünzung von leichten Albusstücken erlaubten, obwohl<br />

ihre Prägung 1656 auf zwei Jahre vom Kreis untersagt und diese<br />

Zeit noch nicht verflossen war. In <strong>der</strong> Folgezeit wurde dem Abt erst 1670<br />

eine weitere Ausmünzung zugest<strong>an</strong>den. Von da ab werden in den Pro-

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