09.01.2014 Aufrufe

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

178 4. Verfassung<br />

heim noch einmal eine Rolle spielen. 1775 machte <strong>der</strong> Abt u. a. dem König<br />

den Vorschlag, gegen Abtretung <strong>der</strong> Friemersheimer Herrschaft auf die<br />

Vogtei usw. zu verzichten (Jacobs, Geschichte, S.53). Doch kam dieser<br />

Vergleichsvorschlag, nicht zur Ausführung.<br />

Der Abt gehörte mit dem Abt von Kamp zu den L<strong>an</strong>dständen <strong>der</strong><br />

Grafschaft bzw. des Fürstentums Mörs und nahm deshalb persönlich o<strong>der</strong><br />

durch einen Stellvertreter <strong>an</strong> den jährlichen L<strong>an</strong>dtagssitzungen teil, wozu<br />

er rechtzeitig eingeladen wurde (Einladungsschreiben aus <strong>der</strong> Zeit von<br />

1700-1784 Akten VI Nr.12). Selbst in den Zeiten <strong>der</strong> Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzung<br />

mit den Or<strong>an</strong>iern erhielt er die Einladung zum L<strong>an</strong>dtag und<br />

erschien durch Vertreter, so 1623, 1636 und 1647 (Keussen, ebd. Nr. 6609,<br />

6741, 6831). Bei den Holzgerichten führte <strong>der</strong> Abt den Vorsitz, wie sich<br />

aus zahlreichen Angaben seit 1517 ergibt (vgl. z. B. ebd. Nr.4966, 4980,<br />

4996, 5015, 5145). Zumeist ließ sich <strong>der</strong> Abt aber hierbei vertreten, nur<br />

in <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> aufkommenden Sp<strong>an</strong>nungen nahm er sein Recht persönlich<br />

wahr, so am 24. April 1560, als auch Graf Herm<strong>an</strong>n beim Holzgericht<br />

<strong>an</strong>wesend war (ebd. Nr. 5678).<br />

§ 21 Verhältnis zum nie<strong>der</strong>rheinischwestfälischen<br />

Kreis<br />

Nachdem es Kaiser Maximili<strong>an</strong> I. 1512 auf dem Reichstag zu W orms<br />

gelungen war, die endgültige Einteilung des Reiches in Kreise zu schaffen,<br />

trat <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>rheinisch-westfälische Kreis ins Leben. Zu ihm gehörten<br />

von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> mit <strong>Werden</strong> die benachbarten Län<strong>der</strong>, so u. a. das Stift<br />

Essen, die Län<strong>der</strong> des Herzogs von Kleve, nämlich Jülich, Berg, Mark<br />

und Ravensberg und das Stift Münster, aber nicht die kurkölnischen Gebiete.<br />

<strong>Werden</strong> ist schon in <strong>der</strong> Kreismatrikel von 1522 aufgeführt und<br />

noch in allen Kreiskalen<strong>der</strong>n des 17./18. Jhs. erwähnt.<br />

In <strong>der</strong> 2. Hälfte des 17. Jhs. kam es wegen <strong>der</strong> R<strong>an</strong>gordnung zu Streitigkeiten.<br />

Nach alter Kreistradition saßen, stimmten und siegelten die<br />

Stände in <strong>der</strong> folgenden Ordnung: Stablo, <strong>Werden</strong>, Kornelimünster,<br />

Essen, Thorn und Herford vor den Grafen von Nassau, Ostfriesl<strong>an</strong>d,<br />

Sayn, Wied usw. Als Nassau und Ostfriesl<strong>an</strong>d in den Fürstenst<strong>an</strong>d erhoben<br />

wurden (1654), versuchten sie, in <strong>der</strong> R<strong>an</strong>gordnung vor die gen<strong>an</strong>nten<br />

geistlichen Stände zu kommen, was ihnen nur bei den Kreistagssitzungen<br />

von 1667 und 1671 gegen den Protest <strong>Werden</strong>s und seiner<br />

Mi tstände gel<strong>an</strong>g. Nachdem sich aber vor allem <strong>Werden</strong> dagegen energisch<br />

wehrte, wurde die alte Ordnung wie<strong>der</strong> hergestellt. Sie ist schon in<br />

den sogen<strong>an</strong>nten Aufrufzetteln von 1703 wie<strong>der</strong> festzustellen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!