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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 20 Verhältnis zum Grafen vor Mörs 177<br />

Jahre darauf setzte sich Moritz in den Besitz <strong>der</strong> Grafschaft und vertrieb<br />

nach und nach die Sp<strong>an</strong>ier.<br />

Nach dem Tode <strong>der</strong> Gräfin am 25. Mai 1600 trat Moritz die Nachfolge<br />

<strong>an</strong> und ergriff schon am 27. Mai 1600 von <strong>der</strong> Herrschaft Friemersheim<br />

Besitz (ebd. Nr. 6184). Versuche Kleves, Mörs und auch Friemersheim<br />

als erledigte M<strong>an</strong>nlehen einzuziehen, scheiterten <strong>an</strong> <strong>der</strong> drohenden<br />

Haltung des Prinzen und <strong>der</strong> Generalstaaten. Kleve ließ sich wie schon<br />

1594 so auch jetzt von Abt Konrad Kloedt sofort nach seiner Wahl 1601<br />

mit Friemersheim belehnen, aber Folgen hatte dieser Akt nicht. Moritz<br />

blieb im tatsächlichen Besitz. Seine Auffor<strong>der</strong>ungen, ihm die Belehnung<br />

zu erteilen, wurden von <strong>Werden</strong> abgelehnt. Schon am 19. Juni 1600 hatte<br />

er deshalb einen Ges<strong>an</strong>dten geschickt (ebd. Nr. 6199) und wie<strong>der</strong>um 1603<br />

nach Regierungs<strong>an</strong>tritt des Abtes Konrad Kloedt noch einmal um die<br />

Belehnung gebeten. Es kam nicht dazu und Moritz legte die <strong>Werden</strong>er<br />

Einkünfte in Beschlag.<br />

<strong>Die</strong>se Verweigerung <strong>der</strong> Belehnung dauerte bis zum Ende des Dreißigjährigen<br />

Krieges, da auch <strong>der</strong> Nachfolger Konrad Kloedts, Abt Hugo<br />

Preutaeus, bis zu seinem Tode 1546 sich entschieden weigerte, in dieser<br />

Angelegenheit nachzugeben.<br />

Erst sein Nachfolger, Abt Heinrich Dücker, suchte wie mit Br<strong>an</strong>denburg<br />

in <strong>der</strong> Vogteifrage so auch mit den Or<strong>an</strong>iern wegen Friemersheim<br />

und den sonstigen <strong>Werden</strong>er Einkünften in <strong>der</strong> Grafschaft zu einem Ausgleich<br />

zu kommen. Er schickte seinen schon in den schwierigen Verh<strong>an</strong>dlungen<br />

mit Br<strong>an</strong>denburg erprobten Prior Adolf Borcken nach Den Haag.<br />

Hier kam es am 13. Mai 1650 zu einem Vertrag, in dem <strong>Werden</strong> die<br />

Belehnung zugest<strong>an</strong>d und auf die Nachzahlung <strong>der</strong> gesperrten Einkünfte<br />

bis 1649 verzichtete, sie also nur vom laufenden Jahr 1650 ab erhielt<br />

(ebd. Nr. 6885). <strong>Die</strong> Belehnung erfolgte 1652 Juni (ebd. Nr. 6901). Damit<br />

wurde eine friedliche Entwicklung eingeleitet, die auch nicht mehr<br />

durch gelegentliche Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen über die von <strong>Werden</strong> behauptete<br />

Jagdgerechtigkeit in <strong>der</strong> Herrlichkeit Friemersheim, den Vorsitz im<br />

Holzgericht des Vinnbusches sowie über das von Mörs nicht zugelassene<br />

Holzgericht in Asterlagen gestört wurde. über alle diese Fragen kam es<br />

1652 zu Verh<strong>an</strong>dlungen.<br />

1702 nahm Preußen, dem die Grafschaft zugefallen war, Besitz von<br />

ihr und erhielt am 30. J<strong>an</strong>uar 1703 von <strong>Werden</strong> die Belehnung (ebd.<br />

Nr. 7402). Einen gleichen Antrag des Fürsten Walrad von Nassau in dieser<br />

Angelegenheit hatte Abt Ferdin<strong>an</strong>d unter Hinweis auf die dem Kurfürsten<br />

Friedrich Wilhelm von Br<strong>an</strong>denburg 1668 und 1681 erteilte<br />

Eventualbelehnung abgelehnt (ebd. Nr. 7400). In den Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen<br />

mit Preußen wegen <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshoheit in <strong>Werden</strong> sollte auch Friemers-

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