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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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176 4. Verfassung<br />

nicht zu schmälern. Keussen, ebd. Nr. 5892, 5894). Als d<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Abt sich<br />

um Vermittlung <strong>an</strong> Kleve w<strong>an</strong>dte (ebd. Nr.5896), beschwerte sich <strong>der</strong><br />

Graf am 24. Dezember 1573 darüber beim Abt (ebd. Nr.5899) und<br />

lehnte die Klever Vermittlungsvorschläge ab (ebd. Nr.5906, 5908). Auf<br />

den Versuch des Klevischen K<strong>an</strong>zlers 0 lischläger, noch einmal für \Verden<br />

zu intervenieren, <strong>an</strong>twortete <strong>der</strong> Graf am 4. Februar 1574 wie<strong>der</strong>um<br />

schroff ablehnend und führte in seiner Antwort hinsichtlich des Abtes von<br />

<strong>Werden</strong> den Spruch <strong>an</strong>: "Wenn Gott den Menschen, d<strong>an</strong>n hat <strong>der</strong> Teufel<br />

die Mönche erschaffen" (ebd. Nr. 5911). Bei dieser Einstellung des Grafen<br />

blieb dem <strong>Werden</strong>er Abt nur noch die Möglichkeit eines Vergleiches über<br />

die Patronate <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Kirchen in Friemersheim und Hochemmerich,<br />

um die es hauptsächlich geg<strong>an</strong>gen war. Am 4. April 1574 kam es dazu<br />

(ebd. Nr. 5915 a; Henrichs, S. 341 f. Nr. 20). Nach Regelung dieser Streitigkeiten<br />

belehnte Abt Heinrich Duden 1577 den Grafen, <strong>der</strong> aber schon<br />

im nächsten Jahre verstarb.<br />

Des Grafen Schwester Walburga, die nach dem kin<strong>der</strong>losen Tode<br />

ihres ersten M<strong>an</strong>nes, des Grafen von Hoorn, den Grafen Adolf von<br />

Neuenahr geheiratet hatte, erbte die Grafschaft, und ohne weitere Schwierigkeiten<br />

erhielt <strong>der</strong> Graf am 2. Mai 1579 die <strong>Werden</strong>er Lehen (Keussen,<br />

Reg.4 Nr. 5987, 5888), und auch Kleve erteilte die Belehnung. Es sicherte<br />

sich aber durch einen Vergleich vom 27. Mai 1579 den Heimfall <strong>der</strong><br />

Lehen nach einem kin<strong>der</strong>losen Tode des Ehepaares. Dabei wurde ausdrücklich<br />

<strong>der</strong> Heimfall von Friemersheim, das als M<strong>an</strong>nlehen galt, bestimmt<br />

(ebd. Nr.599, 5998). <strong>Werden</strong> erhielt auch von Kleve die Zusicherung,<br />

daß nach dem Heimfall Kleve die Abtei bei ihren dortigen<br />

Rechten und Einkünften schützen würde (ebd. Nr.6008). Das Grafenpaar<br />

erklärte sich aber schon am 5. Juli 1581 des Lehnseides gegen den<br />

Herzog ledig, doch für <strong>Werden</strong> än<strong>der</strong>te sich vorläufig nichts <strong>an</strong> den Verhältnissen.<br />

Sie blieben bedrückend und schlecht, vor allem in <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong><br />

Kölner Wirren, in denen Graf Adolf auf seiten des zur neuen Lehre übergetretenen<br />

und deshalb abgesetzten Kurfürsten Gebhard Truchsess eine<br />

führende militärische Rolle spielte. Sie hatte den Einbruch <strong>der</strong> Sp<strong>an</strong>ier in<br />

die Grafschaft und eine mehr als zehnjährige Besetzung <strong>der</strong> Stadt Mörs<br />

zur Folge, wobei die Einkünfte <strong>Werden</strong>s außerordentlich geschmälert<br />

wurden. Der Tod des Grafen, <strong>der</strong> bei einer Pulverexplosion im Zeughaus<br />

zu Arnheim am 3. Oktober 1589 verunglückte, ver<strong>an</strong>laßte die kin<strong>der</strong>lose<br />

Gräfin Walburg, die wegen <strong>der</strong> Besetzung <strong>der</strong> Grafschaft sich in den<br />

Nie<strong>der</strong>l<strong>an</strong>den aufhielt, ihr L<strong>an</strong>d 1594 testamentarisch <strong>an</strong> den Grafen<br />

Moritz von Or<strong>an</strong>ien zu vermachen, zunächst als Schenkung unter Lebenden,<br />

d<strong>an</strong>n endgültig für ihren Todesfall (ebd. Nr. 6140, 6142,6156). Drei

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