09.01.2014 Aufrufe

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 19 Verhältnis zum Ordinarius 167<br />

lehen bei seinem Kloster auf (Knipping, ebd. Nr.2514). 1274 gab Erzbischof<br />

Engelbert in seiner Eigenschaft als Ordinarius seine Zustimmung<br />

zu Ablaßverleihungen verschiedener Bischöfe für die <strong>Werden</strong>er Kirche<br />

(Knipping, ebd. Nr.2555). 1275 quittierte <strong>der</strong> erzbischöfliche Zehnterheber<br />

über die von <strong>Werden</strong> gezahlten Steuern (Knipping, ebd. Nr. 2622)<br />

und schließlich spricht auch die Wahlkapitulation vom 5. Juni 1277 u. a.<br />

noch von Lasten, die dem Kloster a dioeces<strong>an</strong>o auferlegt werden könnten<br />

(Lib. Priv. min. BI. 33 V ). Auf Grund aller dieser Angaben ist es sicher,<br />

daß damals zwischen <strong>Werden</strong> und Köln keine Sp<strong>an</strong>nungen wegen <strong>der</strong><br />

kirchenrechtlichen Stellung des Klosters best<strong>an</strong>den haben. Dagegen sprechen<br />

auch die folgenden Urkunden:<br />

1276 stellte Erzbischof Siegfried mit dem Abt und dem märkischen<br />

Grafen gemeinsam eine Urkunde in <strong>Werden</strong>er Angelegenheiten aus<br />

(Kötzschke 1, S. 370 f. Nr. 10 a; Knipping, Reg.3 Nr.2698) und beurkundete<br />

am 29. März 1280 (1279) die Schlichtung eines Streites zwischen<br />

dem Abt und dem Edelherrn von Limburg (Kni pping, ebd.<br />

Nr.2840). Am 3. Juli 1285 entschied <strong>der</strong> Kölner Offizial einen Streit<br />

zwischen <strong>Werden</strong> und dem Herrn von Friemersheim (Kötzschke 1,<br />

S. 374 f. Nr. 13) und urkundete am 5. November 1285 für <strong>Werden</strong> über<br />

die strittigen Abgaben des Joh<strong>an</strong>nes Schenk von Budberg von seinem<br />

Hof daselbst (Kötzschke, ebd. S.378 Nr. 14), nachdem er einen Monat<br />

zuvor, am 10. Oktober dieses Jahres, das päpstliche M<strong>an</strong>dat <strong>an</strong> den<br />

Thesaurar von St. Gereon, das die päpstliche Exemtionsformel enthält,<br />

tr<strong>an</strong>ssumiert hatte. Am 7. März 1286 (1285) wurde <strong>der</strong> Kölner Offizial<br />

wie<strong>der</strong> in einer <strong>Werden</strong>er Sache tätig und beauftragte den Pfarrer von<br />

Osterfeld, die Exkommunikation gegen einer säumigen Abgabepflichtigen<br />

auszusprechen. Und noch am 12. Oktober 1289 nahm Erzbischof Siegfried<br />

die <strong>Die</strong>nste des Abtes und Propstes in seinem Prozeß gegen die Essener<br />

Äbtissin in Anspruch (Knipping, ebd. Nr. 3243).<br />

Unter seinem Nachfolger Erzbischof Wikbold von Holte war <strong>Werden</strong><br />

zeitweise <strong>der</strong> Gegner Kölns in <strong>der</strong> strittigen münsterischen Bischofswahl<br />

1301. Abt Heinrich von Wildenburg trat als K<strong>an</strong>didat des märkischen<br />

Grafen auf (vgI. oben § 18), in dessen Fahrwasser die <strong>Werden</strong>er<br />

Politik vollends geriet, als Köln versuchte, auf dem ältesten Besitz <strong>der</strong><br />

Abtei, in Friemersheim, Fuß zu fassen. <strong>Die</strong> Burg Friemersheim wurde<br />

von seinem Besitzer am 1. August 1308 zum Offenhaus des Kölner Erzbischofs<br />

gemacht. Der Abt gab nur unter dem Vorbehalt, daß die Burg<br />

immer ein Allod des Klosters bleiben müsse, seine Zustimmung (Kisky,<br />

Reg.4 Nr. 338). Aber schon einige Jahre später kam es zu Streitigkeiten,<br />

wie ein Schiedsspruch vom 29. September 1311 (Lacomblet, UB 3 Nr. 112;<br />

Kisky, Reg. 4 Nr. 605) und die Einigung zwischen <strong>Werden</strong> und Friemers-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!