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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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164 4. Verfassung<br />

erk<strong>an</strong>nt. Dagegen räumte <strong>der</strong> Abt dem Kurfürsten die Belehnung mit <strong>der</strong><br />

Vogtei ein, ferner ein beschränktes Geleitrecht und den Anspruch auf Zölle<br />

und Wegerechte. <strong>Die</strong> Belehnung f<strong>an</strong>d am 18. Febr. 1648 statt (Kleve Mark<br />

Akten XXIV Nr. 6 mit reichem Material zu dem g<strong>an</strong>zen Fragenkomplex).<br />

<strong>Die</strong>sem Vergleich folgten weitere, bis es schließlich am 24. Juli 1666 zu<br />

einem Hauptvergleich kam. Er enthält Bestimmungen über den Inst<strong>an</strong>zenzug<br />

bei Prozessen, endgültige Abtretung <strong>der</strong> Rentmeisterei <strong>an</strong> das<br />

Kloster gegen bestimmte fin<strong>an</strong>zielle Entschädigungen, ferner Vereinbarungen<br />

über das lutherische und reformierte Religionsexerzitium usw.<br />

(Druck des Vergleiches bei Flügge, Erg.Heft, S.437; dazu Jacobs, Geschichte,<br />

S. 51 f.).<br />

Aber die Hoffnung auf eine endgültige Bereinigung <strong>der</strong> Gegensätze<br />

durch diesen Vergleich, den auch <strong>der</strong> Kaiser bestätigt hatte, sollte trügen.<br />

Das g<strong>an</strong>ze 18. Jh. hindurch kam es zwischen Br<strong>an</strong>denburg, Preußen und<br />

<strong>Werden</strong> zu schweren Zusammenstößen. Es war die Frage <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deshoheit,<br />

die immer wie<strong>der</strong> Anlaß dazu gab. Preußen sprach dem Abt alle<br />

Rechte dieser Art ab und ließ 1711 sogar das Abteigebiet besetzen. Dem<br />

Abt wurde zwar durch Beschluß des Reichshofrates vom 14. J<strong>an</strong>uar 1714<br />

die L<strong>an</strong>deshoheit zuerk<strong>an</strong>nt, aber Preußen kehrte sich nicht <strong>an</strong> diesen<br />

Beschluß, und die Wirren setzten sich endlos fort, zumal auch die konfessionellen<br />

Streitigkeiten Preußen einen Anlaß zum Eingreifen boten.<br />

Sie erreichten um 1765 einen neuen Höhepunkt. Der preußische König<br />

ließ Abt Anselm Sonius (1757-1774) gef<strong>an</strong>gen fortführen, weil er sich<br />

nach preußischer Behauptung weigerte, die dem König als Vogt zustehenden<br />

Zehnten <strong>der</strong> Einkünfte zu zahlen. Nur gegen Zahlung eines Lösegeldes<br />

in Höhe von 10000 Rtlrn. konnte <strong>der</strong> Abt sich freikaufen. <strong>Die</strong><br />

bald darauf infolge <strong>der</strong> Bürgermeisterwahl in <strong>Werden</strong> 1767 ausgebrochenen<br />

Wirren zwischen Protest<strong>an</strong>ten und Katholiken und die Einlagerung<br />

eines starken Komm<strong>an</strong>dos preußischer Soldaten führten zu neuen<br />

Konflikten, auf <strong>der</strong>en Höhepunkt ein preußischer Unteroffizier und ein<br />

Soldat getötet wurden. <strong>Die</strong> Besetzung <strong>der</strong> Stadt mit einem 80 M<strong>an</strong>n<br />

starken militärischen Komm<strong>an</strong>do aus Wesel und die Ausschreibung einer<br />

schweren Kontribution waren die Folge. <strong>Die</strong> 15 M<strong>an</strong>n starke Kreistruppe,<br />

die im Abteigebäude lag, wurde nach Wesel abgeführt. Drei Jahre<br />

l<strong>an</strong>g blieb die preußische Truppe, wenn auch im nach und nach vermin<strong>der</strong>ten<br />

Umf<strong>an</strong>g in <strong>Werden</strong> (Jacobs, Geschichte, S.53, 169, Beil. Nr.34).<br />

Hilfesuchend hatte sich <strong>der</strong> Abt nach Wien gew<strong>an</strong>dt und einen seiner<br />

Konventualen, den Pastor Grote persönlich dorthin geschickt, ohne daß<br />

dieser in seinen achtmonatlichen Verh<strong>an</strong>dlungen einen positiven Bescheid<br />

erl<strong>an</strong>gen konnte. Wohl o<strong>der</strong> übel mußte <strong>Werden</strong> sich daher 1774 mit<br />

Preußen zu einem Vergleich bequemen, durch den zwar die konfessio-

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