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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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162 4. Verfassung<br />

quittierte er am 19. Oktober 1540 gleichfalls mit <strong>der</strong> Anerkenntnis, daß<br />

es eine freiwillige Zahlung sei. Der Abt ließ sich auch herbei, eine Beisteuer<br />

von seinen Besitzungen im Herzogtum Berg <strong>an</strong>läßlich <strong>der</strong> münsterischen<br />

Wie<strong>der</strong>täuferunruhen zu leisten, worüber <strong>der</strong> Herzog am 4. April<br />

1536 dem Kloster einen Revers ausstellte, daß diese Steuer <strong>Werden</strong> nicht<br />

zum Nachteil gereichen sollte.<br />

So wurde <strong>der</strong> Einfluß des herzoglichen Klostervogtes jetzt in <strong>Werden</strong><br />

entscheidend. Es geschah nichts mehr ohne sein Wissen und ohne seinen<br />

Rat. Es ist daher nicht verwun<strong>der</strong>lich, daß Kleve auch unter Abt Herm<strong>an</strong>n<br />

von Holten (1540-1572) in die inneren Zwistigkeiten, die zwischen<br />

Abt und Konvent über Haushaltung und Verwaltung und zwischen<br />

Abt und Pfarrgemeinde wegen <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Seelsorge durch Mönche<br />

1565 ff. ausgebrochen waren, eingriff. 1570 kam es zu einer Visitation<br />

durch die Bursfel<strong>der</strong> Kongregation, bei <strong>der</strong> herzogliche Räte <strong>an</strong>wesend<br />

waren und mit den Visitatoren zusammen eine neue Ordnung aufstellten<br />

(Kleve Mark, Akten XXIV Nr.3 HStAD). 1572 bei <strong>der</strong> <strong>an</strong>stehenden<br />

Abtswahlließ <strong>der</strong> Herzog sogar die Führer <strong>der</strong> reformatorisch gesinnten<br />

Gegenpartei verhaften, um seinen K<strong>an</strong>didaten Heinrich Duden durchzubringen,<br />

wobei Duden nach seiner Wahl eine Erweiterung <strong>der</strong> Ordnung<br />

von,1570 unterschreiben mußte (ebd.).<br />

Unter Abt Duden (1573-1601) setzten sich die herzoglichen Eingriffe<br />

in die inneren Kloster<strong>an</strong>gelegenheiten fort, ohne daß Duden, <strong>der</strong><br />

von Kleve abhängig blieb, etwas dagegen unternehmen konnte. Der Konvent<br />

war <strong>an</strong> dieser bedenklichen Entwicklung nicht g<strong>an</strong>z unschuldig, da<br />

auch er bei Beschwerden gegen den Abt sich <strong>an</strong> den Herzog w<strong>an</strong>dte, wie<br />

ein Schreiben des Priors von 1587 zeigt (Kleve Mark, Akten XXIV Nr. 3<br />

BI. 446). Wie<strong>der</strong>holt mußte <strong>der</strong> Abt zu den herzoglichen Vorwürfen einer<br />

Begünstigung <strong>der</strong> neuen Lehre Stellung nehmen (Jacobs, Geschichte,<br />

S. 58 ff.) und eine Visitation <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Kongregation wie<strong>der</strong> in Gegenwart<br />

<strong>der</strong> herzoglichen Räte über sich ergehen lassen. Er leistete nur<br />

Wi<strong>der</strong>st<strong>an</strong>d, als <strong>der</strong> Herzog das Stift und seine Güter mit Schatzungen<br />

und Steuern belegen wollte (Kleve Mark, Akten XXIV Nr. 2 BI. 210 f.).<br />

Dudens Nachfolger Konrad Kloedt (1601-1614) mußte schon vor<br />

seiner Konfirmation Klever For<strong>der</strong>ungen nach einer beschleunigten Belehnung<br />

mit den Friemersheimer Gütern nachgeben (s. unten § 20).<br />

Schwierig wurde seine Lage nach dem Aussterben des Klever Herzoghauses.<br />

Am 25. November 1609 erhielt die Abtei zwar einen Schutzbrief<br />

<strong>der</strong> bei den Prätendenten Pfalz-Neuburg und Br<strong>an</strong>denburg, aber die<br />

Vogtei blieb vorläufig nicht besetzt. Auch <strong>der</strong> X<strong>an</strong>tener Vertrag vom<br />

12. November 1614, durch den Kleve-Mark <strong>an</strong> Br<strong>an</strong>denburg gefallen<br />

war, verän<strong>der</strong>te diesen Zust<strong>an</strong>d nicht. Da die Pfalz-Neuburger durch ihre

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