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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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158 4. Verfassung<br />

zweiten Hälfte des 12. Jahrhun<strong>der</strong>ts wurde in <strong>Werden</strong> eine Urkunde desselben<br />

Kaisers unter dem Datum des 23. Mai 1098 hergestellt, in <strong>der</strong> dem<br />

Abt das Recht <strong>der</strong> Vogternennung zugest<strong>an</strong>den wurde, eine Fälschung<br />

ohne echten Kern (MGH DH IV. Nr.461, dazu Milz, S. 209 f.). Schon<br />

1093 hatte es in einer Urkunde über den Hof Dahl bei <strong>Werden</strong> geheißen:<br />

suscipiente traditionem comite de eleve Thi<strong>der</strong>ieo viee advoeati eeclesie<br />

nostre AdolJi, qui tune temporis puer erat (Lacomblet, UB 1<br />

Nr.247). D<strong>an</strong>ach muß also damals schon ein gewisses Erbrecht <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Vogtei vorh<strong>an</strong>den gewesen sein. Das Kloster wird aus freiem Willen<br />

gewiß nicht einen Knaben zum Vogt ern<strong>an</strong>nt haben. <strong>Die</strong> späteren urkundlichen<br />

Erwähnungen Adolfs als Vogt mit seinem Bru<strong>der</strong> Everhard<br />

im Jahre 1115 (Lacomblet, UB 4 Nr. 617) und Adolfs mit seinem Sohn<br />

Everhard am 17. Oktober 1147 (Lacomblet, UB 1 Nr.358) weisen in<br />

dieselbe Richtung eines erblichen Vogteirechtes. Wir dürfen daher <strong>an</strong>nehmen,<br />

daß auch schon im 11. Jh. die Grafen von Berg Vögte von <strong>Werden</strong><br />

gewesen sind und <strong>der</strong> am 12. Juni 1064 gen<strong>an</strong>nte Vogt Adolf (Crecelius,<br />

Trad.2 Nr.105) diesem Hause <strong>an</strong>gehört hat. <strong>Die</strong> von Th. Ilgen<br />

(<strong>Die</strong> ältesten Grafen von Berg und <strong>der</strong>en Abkömmlinge: ZBergGV 36.<br />

1902, S.93) gen<strong>an</strong>nten Urkunden von 1056 und 1068 mit <strong>der</strong> Erwähnung<br />

eines Adol Jus advoeatus de M onte sind allerdings Fälschungen<br />

(Opperm<strong>an</strong>n, Rheinische Urkunden studien 1, S. 136 ff.; Oediger, Reg.l<br />

Nr. 976 und Nr. 977).<br />

Es ist wohl die große Erbteilung im Hause Berg zwischen den Söhnen<br />

Adolfs (t 1170), Engelbert und Everhard, um 1160 gewesen, welche die<br />

<strong>Werden</strong>er Vogtei rechte <strong>an</strong> den Altenaer Zweig <strong>der</strong> Grafen von Berg gebracht<br />

hat. <strong>Die</strong>ser ist es, <strong>der</strong> nunmehr unter Beifügung des Namens von<br />

Altena in den Urkunden die <strong>Werden</strong>er Vogtei wahrnimmt, zuerst Everhard<br />

von Altena, <strong>der</strong> als advoeatus Wirdinensis eeclesie am 19. Februar<br />

1166 in einer Urkunde des Kölner Erzbischofs Reinald von Dassel auftritt<br />

(Lacomblet, UB 1 Nr.413; Knipping, Reg.2 Nr.831) und als<br />

Stammvater <strong>der</strong> Grafen von Altena gelten muß. <strong>Die</strong> Altenaer galten bis in<br />

das 13. Jh. hinein als die zuverlässigsten Anhänger des Kölner Erzstuhls,<br />

so daß sich <strong>Werden</strong> seinen Vögten gegenüber ohne Rückhalt <strong>an</strong> Köln in<br />

einer schwierigen Lage bef<strong>an</strong>d und sich ihrer Ansprüche kaum erwehren<br />

konnte. Das Kloster konnte daher auch nicht verhin<strong>der</strong>n, daß bei <strong>der</strong> Erbausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzung<br />

<strong>der</strong> Söhne Everhards um 1175 die Vogtei über die<br />

westfälischen Güter des Klosters in Lüdinghausen, Eichholt, Nordkirchen,<br />

SeIm und Werne <strong>an</strong> die Isenburgsche Linie des Hauses Altena fiel, die auch<br />

die Vogteirechte über das Stift Essen erhielt. Aber <strong>der</strong> Sturz und die Achtung<br />

Friedrichs von Isenburg (1225/26) infolge des Totschlags <strong>an</strong> dem Kölner<br />

Erzbischof Engelbert von Berg nahm dem Isenburgschen Geschlecht

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