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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 18 Verhältnis zu den Vögten 157<br />

Zeit Liudgers (t 809) <strong>an</strong>setzt (<strong>Die</strong>kamp, <strong>Die</strong> Vitae, S. 109 cap. 36). Sein<br />

Name ist in <strong>Werden</strong>er Urkunden dieser Zeit nicht zu ermitteln. Nur in<br />

<strong>der</strong> schon erwähnten unechten Urkunde von 805/06 wird auch er gen<strong>an</strong>nt<br />

und als nepos des Widelek bezeichnet.<br />

Zeitlich näher zu bestimmen ist dagegen <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Vogt Meinhard,<br />

<strong>der</strong> bei einer Traditio am 5. Mai 841 (Lacomblet, UB 1 Nr.55;<br />

Blok Nr. 58) und d<strong>an</strong>n noch einmal am 18. August 847 als Vogt erwähnt<br />

wird (Lacomblet, ebd. Nr. 63; Blok Nr.65). Wenn er mit dem Zeugen<br />

gleichen Namens in zahlreichen <strong>Werden</strong>er Urkunden aus <strong>der</strong> Zeit von<br />

815-848 personen gleich sein sollte (so Nottarp, Das Ludgersche Eigenkloster,<br />

S. 87 f.; ferner Schlaug, Altsächsische Personennamen, S.132),<br />

d<strong>an</strong>n könnte sein vereinzeltes Auftreten als Vogt darauf schließen lassen,<br />

daß die Mönche in dieser Zeit vergeblich versucht haben, die Liudgeriden<br />

auszuschalten und das Kloster zu einer selbständigen Rechtspersönlichkeit<br />

aufsteigen zu lassen (Nottarp, S. 87 f.).<br />

Nachdem <strong>Werden</strong> in den Kreis <strong>der</strong> Abteien unter Königsschutz am<br />

Ende des 9. Jhs. getreten war, fiel die Ernennung eines Vogtes dem deutschen<br />

König o<strong>der</strong> Kaiser zu. Von ihm dürfte daher <strong>der</strong> einzige, noch<br />

namentlich bek<strong>an</strong>nte Klostervogt dieser Periode das Amt erhalten haben.<br />

Es ist <strong>der</strong> comes Herem<strong>an</strong>nus, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> übertragung des Hofes Olfen<br />

<strong>an</strong> <strong>Werden</strong> durch Bischof Wolfhelm von Münster im Jahre 899 die Obliegenheiten<br />

eines Vogtes wahrnahm, wenn er auch nicht ausdrücklich als<br />

solcher bezeichnet wird (Erhard, Reg. Nr. 479, Cod. Nr. 40).<br />

Es fällt auf, daß dieser Name Herm<strong>an</strong>n und d<strong>an</strong>n auch <strong>der</strong> Name<br />

Adolf und Everhard wie<strong>der</strong>holt bei den <strong>Werden</strong>er Vogtnamen des 10.<br />

und 11. Jhs. wie<strong>der</strong>kehrt. Da diese Namen bei den Grafen von Werl und<br />

Berg beliebte Leitnamen waren, hat m<strong>an</strong> daraus geschlossen, daß die<br />

Vogteigewalt in den Händen dieser Geschlechter gelegen hat, ohne daß<br />

aber die genealogische Einordnung einzelner Vögte mit Sicherheit gelungen<br />

ist (vgl. dazu J. Bockemühl, Der Grabstein des Grafen Adolf von<br />

Berg in: JgAltenbergDomb V, 1970, S. 1 ff.; F. J. Schmale, <strong>Die</strong> Anfänge<br />

<strong>der</strong> Grafen von Berg: Festschrift Karl Bosl, 1974, S. 370 f.; J. Milz, <strong>Die</strong><br />

Vögte des Kölner Domstiftes und <strong>der</strong> Abteien Deutz und <strong>Werden</strong> im 11.<br />

und 12. Jahrhun<strong>der</strong>t: RheinVjbll41, 1977, S.205f.).<br />

<strong>Die</strong> Absicht dieser Vögte, unter <strong>der</strong>en Bedrückungen das Kloster<br />

schwer zu leiden hatte, war es, das Amt auf Kosten des Klosters erblich<br />

zu machen. <strong>Die</strong> Fälschungen und Verunechtungen <strong>Werden</strong>er Königsurkunden<br />

richten sich zum großen Teil gegen dieses Ziel. Zwar hat Kaiser<br />

Heinrich IV. am 10. Mai 1098 in einem Schutzprivileg dem Abt auch die<br />

Verfügungsgewalt über die Vogtei zugest<strong>an</strong>den (MGH DH IV. Nr.460).<br />

<strong>Die</strong> Urkunde scheint aber nicht wirksam geworden zu sein. Denn in <strong>der</strong>

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