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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 17 Verhältnis zur römischen Kurie 153<br />

folgschaft Erzbischof Adolfs von Köln zu den Unterzeichnern <strong>der</strong> Wahl<strong>an</strong>zeige<br />

Ottos IV. <strong>an</strong> Innozenz IH. (vgl. oben § 16). Wohl als Belohnung<br />

für seine Haltung erhielt <strong>der</strong> Abt am 19. Mai 1199 für sein Kloster ein<br />

Schutzm<strong>an</strong>dat mit spezieller Zehntenbestätigung (Finke, ebd. Nr. 171;<br />

Goetting, S.430), was am 15. J<strong>an</strong>uar 1204 auch mit dem Gebrauch <strong>der</strong><br />

Pontifikalien geschah (Finke, ebd. Nr. 192).<br />

Innozenz bediente sich häufig <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nste des <strong>Werden</strong>er Abtes. Noch<br />

am 25. Mai 1204 wurde <strong>der</strong> Abt mit den Bischöfen von Minden und<br />

Ver den beauftragt, den Erzbischof von Magdeburg unter bestimmten<br />

Bedingungen vom B<strong>an</strong>n zu lösen (Finke, ebd. Nr.200) und d<strong>an</strong>n drei<br />

Tage später zusammen mit den Pröpsten von Bonn und St. Kunibert in<br />

Köln neu bestellt, die strittige Bischofswahl in Münster zu prüfen und zu<br />

regeln (Finke, ebd. Nr. 195). Vom Erzbischof von Trier geb<strong>an</strong>nt, weil er<br />

auf dem Kreuzzug im Auftrag des päpstlichen Kreuzzugspredigers Mag.<br />

Oliver den Grafen Wilhelm von Holl<strong>an</strong>d losgesprochen hatte, wurde er<br />

von Honorius IH. am 4. Dezember 1218 absolviert (Finke, ebd. Nr. 271;<br />

MGH Epp. Rom Pont. 1 Nr. 81) und erhielt am selben Tage nochmals<br />

die schon von Innozenz IH. erteilte Erlaubnis, sein Kloster zu reformieren<br />

(Finke, ebd. Nr.272). Ein <strong>an</strong><strong>der</strong>es Schreiben desselben Papstes vom<br />

1. J<strong>an</strong>uar 1227 über die Unterhaltszahlungen für den ehemaligen Osnabrücker<br />

Bischof Engelbert von Isenburg durch bestimmte Abteien und<br />

Stifter bezieht sich jedoch nicht, wie K. Hampe (Briefe z. Gesch. d.<br />

13. Jhs.: NA 24, 1899 S. 505 f.) <strong>an</strong>nimmt, auf <strong>Werden</strong>, son<strong>der</strong>n auf<br />

Fulda und Verden/Aller. Hampe ist <strong>der</strong> in zahllosen wissenschaftlichen<br />

Arbeiten vorkommenden Verwechslung von <strong>Werden</strong>, Verden und Kaiserswerth<br />

zum Opfer gefallen.<br />

Das Abbatiat Heriberts H. stellt zweifellos den Höhepunkt <strong>der</strong> hochmittelalterlichen<br />

Beziehungen des Klosters zur römischen Kurie dar. Unter<br />

seinen Nachfolgern werden sie wie<strong>der</strong> loser. Gregor IX. stellte für<br />

<strong>Werden</strong> am 5. Juli 1233 ein Schutzm<strong>an</strong>dat mit Güterbestätigung aus<br />

(Finke, ebd. Nr.396), nachdem schon am 11. Februar 1232 Helmstedt<br />

mit einer solchen Verleihung vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gen war (unvollständiger Druck<br />

b. Behrends, Diplomatarium, S.479). Zu einer Ablaßverleihung Innozenz<br />

IV. vom 21. Oktober 1245 vgl. unten § 28.<br />

Während aus <strong>der</strong> Regierungszeit Abt Alberts (1251-57) nur ein<br />

Schutz m<strong>an</strong>dat des päpstlichen Legaten Petrus vom 18. November 1254<br />

mit Bestätigung des friesischen Güterbesitzes vorliegt (WU Nr. 56),<br />

brachte es das Abbatiat seines Nachfolgers Albero (1257-77) auf einige<br />

weitere Papstprivilegien, die eine Son<strong>der</strong>stellung innerhalb <strong>der</strong> päpstlichen<br />

Urkundenverleihungen für <strong>Werden</strong> einnehmen. Albero ist <strong>der</strong> erste<br />

bek<strong>an</strong>nte <strong>Werden</strong>er Abt, <strong>der</strong> seine Wahl vom Papst bestätigen ließ, was

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