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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 16 Verhältnis zum Reich 151<br />

<strong>der</strong> Abt zunächst wenig Rückhalt <strong>an</strong> Wien. So wurde es für den Abt<br />

immer schwieriger, seine Unabhängigkeit zu wahren.<br />

Erst <strong>der</strong> erneute militärische Umschwung des Jahres 1636, <strong>der</strong> die<br />

Wie<strong>der</strong>besetzung <strong>Werden</strong>s durch die Kaiserlichen zur Folge hatte, verhalf<br />

dem Abt zur Wie<strong>der</strong>aufrichtung seiner abteilichen L<strong>an</strong>deshoheit. Ein<br />

kaiserliches M<strong>an</strong>dat vom 1. Dezember 1636 bestritt <strong>der</strong> Br<strong>an</strong>denburgischen<br />

Regierung im Emmerich alle Rechte im Stiftsgebiet (Jacobs, Annalen,<br />

S. 229 ff. Druck des M<strong>an</strong>dates) und befahl ihr J<strong>an</strong>uar 1638 innerhalb<br />

von zwei Monaten die erhobene Steuer dem Abt zurückzuzahlen (L<strong>an</strong>genbach,<br />

a. a. 0., S. 94 ff., dort auch die folgenden Angaben). Eine Vereinbarung<br />

mit den kaiserlichen Offizieren im Herbst 1638 gab ihm als<br />

L<strong>an</strong>desherrn das Recht zur Erhebung von Kontributionen. Und auch in<br />

dem alten Streit über die Höhe <strong>der</strong> Vogteigel<strong>der</strong> entschied <strong>der</strong> Reichshofrat<br />

1639 zugunsten des Abtes, nicht min<strong>der</strong> 1643, als <strong>der</strong> Abt über<br />

Beeinträchtigung seines Steuerrechtes und damit seiner L<strong>an</strong>deshoheit Beschwerden<br />

beim Reichshofrat vorbrachte. <strong>Die</strong>ser legte in einem Inhibitionsm<strong>an</strong>dat<br />

vom 27. Juli 1643 <strong>der</strong> Br<strong>an</strong>denburgischen Regierung auf,<br />

den Abt <strong>an</strong> seinen habenden Reichsregalien und hergebrachter obrigkeitlicher<br />

Gerechtigkeit nicht zu beschweren (Kleve Mark Akten XXIV<br />

Nr. 5). So hatte es <strong>der</strong> Abt fertiggebracht, mit Hilfe des Kaiserhofes seine<br />

L<strong>an</strong>deshoheit zu wahren. Dabei war ihm zugute gekommen, daß er<br />

kaiserlicher Kommissar für die Durchführung des 1629 erlassenen Restitutionsedikts<br />

für den nie<strong>der</strong>sächsischen Kreis geworden war und große<br />

Mühen auf die Durchführung dieses Kaiserlichen Auftrages auf sich genommen<br />

hatte (v gl. darüber Akten Nr. III und V; L<strong>an</strong>genbach, Stift und<br />

Stadt <strong>Werden</strong>, S. 15 f.; Volk, Rezesse 2 S. 499 Nr. 22, S. 514 Nr. 3, S. 533<br />

Nr.30).<br />

Eine enge Anlehnung <strong>an</strong> Kaiser und Reich lag nach den bitteren Erfahrungen,<br />

die <strong>Werden</strong> mit Br<strong>an</strong>denburg gemacht hatte, auch für die<br />

Folgezeit im wohlverst<strong>an</strong>denen Interesse <strong>der</strong> Abtei. Eine solche Politik<br />

wurde daher die unverän<strong>der</strong>te Richtschnur für Abt und Konvent in den<br />

Bedrängnissen, die Br<strong>an</strong>denburg und d<strong>an</strong>n Preußen über die Abtei im<br />

17. und 18. Jh. brachten. Sie bewährte sich auch, wie die wie<strong>der</strong>holte<br />

Hilfestellung zeigt, die <strong>Werden</strong> von Wien erhielt (vgl. darüber die Angaben<br />

bei Jacobs, Geschichte, S. 52 f.).<br />

Aus dieser Haltung zum Reich ist es daher auch verständlich, daß <strong>Werden</strong><br />

zäh seinen Platz auf <strong>der</strong> geistlichen B<strong>an</strong>k des Reichstages behauptete.<br />

Als den Rheinischen Prälaten die schon 1641 genehmigte zweite Stimme<br />

durch Beschluß des Reichshofrates 1653 endgültig zugesprochen wurde,<br />

war es <strong>der</strong> Bevollmächtigte des Abtes von <strong>Werden</strong>, <strong>der</strong> damalige Prior<br />

und spätere Abt Adolf Borken, <strong>der</strong> den ihm <strong>an</strong>gewiesenen letzten Platz

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