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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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150 4. Verfassung<br />

17. März 1496 stammt ein Schuldschein Maximili<strong>an</strong>s über ein Darlehen<br />

von 100 GI. (WU Nr. 1048).<br />

Der Kosten ~egen erschien <strong>der</strong> Abt auf den Reichstagen nicht persönlich.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Werden</strong>er Unterschrift unter den Reichsabschieden leisteten die<br />

mit <strong>der</strong> Vertretung des Klosters beauftragten Ges<strong>an</strong>dten, so 1526 und<br />

später wie<strong>der</strong>holt die <strong>der</strong> Stadt Köln, d<strong>an</strong>n auch die <strong>an</strong><strong>der</strong>er rheinischer<br />

Stände.<br />

An den Lasten, die das Reich von <strong>Werden</strong> for<strong>der</strong>te, hat das Kloster<br />

seit dem 16. Jh. schwer getragen. Nach <strong>der</strong> Visitation von 1570 war m<strong>an</strong><br />

mit den Zahlungen sehr im Rückst<strong>an</strong>d (Flügge, Erg.Heft, S.420). Abt<br />

Duden bemühte sich vergebens in einem Reliquienh<strong>an</strong>del (vgI. unten § 28)<br />

um Nachlaß. So kam es am Reichskammergericht zum Prozeß des kaiserlichen<br />

Fiskals gegen <strong>Werden</strong> wegen Verweigerung <strong>der</strong> Türkenhilfe. 1597<br />

wurde gegen das Kloster entschieden. Es sollte aller seiner Privilegien<br />

und Regalien verloren gehen. Falls die Exekution des Urteils wirklich<br />

erfolgt wäre, hätte es das Ende <strong>der</strong> Reichsst<strong>an</strong>dschaft bedeutet. Zunächst<br />

für sechs Monate ausgesetzt, ist das Urteil aber d<strong>an</strong>n wohl g<strong>an</strong>z suspendiert<br />

worden. Streitigkeiten um die Höhe <strong>der</strong> Reichsabgaben hat es freilich<br />

auch später noch gegeben.<br />

Erst seit dem Ende des 18. Jhs. findet sich die überlieferung, daß Abt<br />

Konrad Kloedt (1601-14) den Fürstentitel abgelegt habe, weil er nicht<br />

im St<strong>an</strong>de gewesen sei, die Reichssteuern zu bezahlen (Meyer, Kurze<br />

Nachrichten, S. 38; dazu Wolff, Vertretung, S. 138 f.). <strong>Die</strong> Akten schweigen<br />

darüber und haben nur die gelegentliche Klage des Abtes über seine<br />

fin<strong>an</strong>zielle Belastung durch das Reich. <strong>Die</strong> Nachricht k<strong>an</strong>n auch in dieser<br />

Form nicht stimmen, da sich die <strong>Werden</strong>er Unterschriften bei den erwähnten<br />

Reichsabschieden schon im 16. Jh. nicht bei den geistlichen Fürsten,<br />

son<strong>der</strong>n immer bei den "gemeinen Prälaten" befindet. We<strong>der</strong> in den<br />

Einladungen zu den Reichstagen seit 1497 noch in K<strong>an</strong>zleischreiben noch<br />

in den Titulaturen <strong>der</strong> <strong>Werden</strong>er Abte ist im übrigen jemals <strong>der</strong> den geistlichen<br />

Fürsten zukommende Titel eines Princeps sacri Rom<strong>an</strong>i Imperii<br />

üblich gewesen.<br />

<strong>Die</strong> schwierige Lage, in die <strong>Werden</strong> nach dem Aussterben des Klever<br />

Herzoghauses und <strong>der</strong> damit zusammenhängenden Erledigung <strong>der</strong> Vogtei<br />

geriet, zw<strong>an</strong>g den Abt, ohne Rücksicht auf seine Belastung zu Reichssteuern<br />

eine stärkere Anlehnung <strong>an</strong> das Reich zu suchen. Abt Hugo Preutaeus<br />

(1614-1646) konnte wie<strong>der</strong>holt mit Hilfe des Kaisers und des<br />

Reichshofrates dem Drängen von Pfalz-Neuburg auf Belehnung mit <strong>der</strong><br />

Vogtei erfolgreich Wi<strong>der</strong>st<strong>an</strong>d leisten, bis <strong>der</strong> militärische Umschwung<br />

des Jahres 1629 Pfalz-Neuburg aus <strong>Werden</strong> verdrängte und <strong>an</strong> seiner<br />

Stelle 1630 Br<strong>an</strong>denburg trat (vgl. unten § 18). <strong>Die</strong>sem gegenüber hatte

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