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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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§ 16 Verhältnis zum Reich 149<br />

1291 stammt d<strong>an</strong>n die große Privilegienbestätigung Rudolfs mit dem für<br />

die ständische Verfassung des Klosters so wichtigen Zeugnis über die edle<br />

Abkunft <strong>der</strong> Mönche (ebd. N r. 26).<br />

<strong>Die</strong>se Privilegienbestätigung Rudolfs wurde das Vorbild für die folgenden<br />

Privilegienbestätigungen. Dabei wurden einige <strong>der</strong> älteren Herrscherurkunden<br />

inseriert, ohne daß <strong>der</strong> Grund für ihre Auswahl durch das<br />

Kloster erkennbar ist, so in den Urkunden Heinrichs VII. und Karls IV.<br />

(Bendei, ebd. Nr.27, 28, 29). Letzterer beauftragte 1349 den Abt, <strong>der</strong><br />

Fürstäbtissin von Essen die Regalien zu erteilen (vgl. unten § 42). Es ist<br />

das einzige Zeugnis über sonstige Beziehungen zum Reich. We<strong>der</strong> unter<br />

diesem noch unter den folgenden Äbten finden wir weitere. M<strong>an</strong> begnügte<br />

sich in <strong>Werden</strong> mit dem Regalienempf<strong>an</strong>g, für den d<strong>an</strong>n in den Rechnungen<br />

einige Ausgaben erscheinen, so 1361 kurz nach <strong>der</strong> Wahl des<br />

neuen Abtes Heinrich von Wildenburg (Kötzschke 2, S.27 Nr.99, 100).<br />

König Ruprecht erteilte am 1. Mai 1403 dem Abt durch den Grafen<br />

Adolf von Kleve die Regalieninvestitur (WU Nr. 382), König Sigismund<br />

am 25. März 1417 den Prokuratoren, die <strong>der</strong> Abt geschickt hatte (WU<br />

Nr. 449). <strong>Die</strong>ser Modus blieb in <strong>der</strong> Folgezeit.<br />

Nur noch einmal tritt im Ausg<strong>an</strong>g des Mittelalters <strong>der</strong> Kaiser stärker<br />

in <strong>Werden</strong> in Erscheinung. Nach Einführung <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Reform im<br />

Jahre 1474 glaubte das Kloster dem Kaiser davon Mitteilung machen zu<br />

müssen. Nachdem am 2. Dezember dieses Jahres <strong>der</strong> Abt die Prokuratoren<br />

für den Regalienempf<strong>an</strong>g bestimmt hatte (WU Nr. 699), zeigte drei<br />

Tage später <strong>der</strong> Abt von Brauweiler im Namen <strong>der</strong> Bursfel<strong>der</strong> Kongregation<br />

dem Kaiser die Einführung <strong>der</strong> Reform <strong>an</strong> und bat ihn durch<br />

übertragung <strong>der</strong> Regalien, den Abt in seinen Reformbestrebungen zu<br />

unterstützen (WU Nr. 700), was <strong>der</strong> Kaiser auch schon am 17. Dezember<br />

dieses Jahres tat (WU Nr. 701). Zusätzlich erließ er am 20. April 1475<br />

ein M<strong>an</strong>dat <strong>an</strong> alle Gerichte, insbeson<strong>der</strong>e <strong>an</strong> das Gericht zu Mülheim/<br />

<strong>Ruhr</strong>, die Abtei nicht in ihren Privilegien zu beeinträchtigen (WU<br />

Nr. 706) und for<strong>der</strong>te am 29. September des gleichen Jahres alle Fürsten<br />

auf, Abt und Konvent in ihrer Reform zu schützen (Abschr. Reg. Caus.<br />

Hs A IV Nr. 6 HStAD). Solche Schutzm<strong>an</strong>date erließ <strong>der</strong> Kaiser in <strong>der</strong><br />

Folgezeit jedesmal bei <strong>der</strong> Regalienverleihung für <strong>Werden</strong> <strong>an</strong> die benachbarten<br />

Fürsten.<br />

Wenn auch erst <strong>der</strong> Reichs<strong>an</strong>schlag von 1491 die Abtei erwähnt<br />

(Wolff, <strong>Die</strong> Vertretung, S. 134 f.), so hat <strong>Werden</strong> doch schon vorher Zahlungen<br />

<strong>an</strong> das Reich leisten müssen. Am 1. August 1488 bescheinigte <strong>der</strong><br />

Kaiser den Empf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> von <strong>Werden</strong> <strong>an</strong>gefor<strong>der</strong>ten Summe zur Befreiung<br />

seines Sohnes, des römischen Königs in Fl<strong>an</strong><strong>der</strong>n (WU Nr. 954). Vom

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