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Die Reichsabtei Werden an der Ruhr

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146 4. Verfassung<br />

regis in <strong>der</strong> deutschen Kaiserzeit: AUF 8. 1923, S. 37, 44 u. Beil. 1,<br />

S. 152 f.; ferner K. R. Brühl, Fodrum, Gistum, Servitium regis: KölnhistAbhh<br />

14, 1, 1968, S. 200 f., 203). Es waren Abgaben, die zur Dekkung<br />

des Verpflegungsbedarfs dienen konnten. Inhaber hofhörigen Gutes<br />

hatten bei einigen Fronhofsverbänden des Abteigutes einen gleichfalls als<br />

Königsdienst bezeichneten regelmäßigen Beitrag von 1 d zu entrichten.<br />

<strong>Die</strong> Hofes<strong>an</strong>gehörigen von Barkhofen, die nicht mit irgendeiner Leistung<br />

dieser Art belastet waren, mußten bei Königs- o<strong>der</strong> Fürstenbesuchen im<br />

Abtspalast die Türhüter stellen (Kötzschke 1, S.193 Nr.68). Propsteio<strong>der</strong><br />

Konventsgut wurde zu diesen Leistungen zwar nicht her<strong>an</strong>gezogen,<br />

doch mußten die Hofesleute von Asterlagen Fuhren für den Königsdienst<br />

ausführen. Im Laufe des 13. Jhs. war das servitium regis zwischen Abt<br />

und Hofesverbänden strittig geworden, bis ein Urteilsspruch des Oberhofes<br />

Barkhofen am 11. Juni 1279 dem Abt nach Regierungs<strong>an</strong>tritt die<br />

Leistung des Königsdienstes zusprach (Kötzschke 1, S. 373 Nr. 11).<br />

Dazu kamen Abgaben und <strong>Die</strong>nste für das Heereswesen, die das<br />

Kloster zu übernehmen hatte, auch wenn <strong>der</strong> Abt persönlich seit dem<br />

(verunechteten) Privileg König Arnulfs von <strong>der</strong> Heerb<strong>an</strong>npflicht befreit<br />

war (MGH. DA Nr. 36; Bendei, <strong>Die</strong> älteren Urkunden Nr. 3). Genauere<br />

Angaben darüber liegen vor allem von dem westfälischen Besitz des Klosters<br />

vor, wo Heeresschilling und Heeresmal<strong>der</strong> mit verschieden hohen<br />

Beträgen von den Pflichtigen hörigen St<strong>an</strong>des, also nicht von den Freien,<br />

gefor<strong>der</strong>t wurden. <strong>Die</strong>se Beträge gingen <strong>an</strong> das Kloster, das seinerseits<br />

dem Reich ausgebildete und ausgerüstete M<strong>an</strong>nen zu stellen hatte. Nahm<br />

<strong>der</strong> Abt <strong>an</strong> den Heereszügen nach Italien teil, so hatten u. a. die pflichtigen<br />

Bauern von Borg und Friemersheim vier kräftige Hengste zu stellen<br />

(Kötzschke 1, S. 187 Nr.2). Dem Marschall des Abtes kam bei solchen<br />

Zügen ein bestimmter Anteil <strong>an</strong> <strong>der</strong> Beute zu, so noch nach <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

von 1271 (Kötzschke 1, S. 244 Nr. c: Item eum fuerimus in expeditione<br />

belli eum imperatore, tune habebit omnes vaeeas varias dietas<br />

"bunt" per rapinam et spolium eonquisitas).<br />

Beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Stauferzeit waren die <strong>Werden</strong>er Äbte <strong>an</strong> solchen<br />

I talienzügen beteiligt, da die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Staufer <strong>an</strong> das Kloster<br />

offenbar stärker waren als zur Zeit <strong>der</strong> dem Kloster sehr gewogenen<br />

Salier (vgl. darüber Feierabend, <strong>Die</strong> politische Stellung <strong>der</strong> deutschen<br />

<strong>Reichsabtei</strong>en, S. 160 f.). Abt Wilhelm I. (1151-60) war Teilnehmer am<br />

Zuge Kaiser Friedrichs I. 1158 gegen Mail<strong>an</strong>d und <strong>an</strong>wesend bei dem<br />

Reichstag auf den roncalischen Fel<strong>der</strong>n (Wattenbach, NA 9.1884, S. 624),<br />

Abt Adolf I. (1160-73) diente dem Kaiser in Rom am 1. Aug. 1167 als<br />

Urkundenzeuge (Lacomblet, UB 1 Nr.426; Knipping, Reg.2 Nr.900).<br />

Abt Wolfram (1173-83) wie<strong>der</strong>um nahm am 24. Juli 1177 mit dem

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